Elterninformationen
Wenn ihr Kind krank ist, ist es an unserer Schule wünschenswert, dass Sie es bis spätestens 8.00 Uhr am Morgen
des erstens Krankheitstages abmelden. Das geschieht am einfachsten telefonisch in unserem Sekretariat (ggfs.
Anrufbeantworter). Falls ansehbar, informieren Sie uns bitte auch über die voraussichtliche Dauer der Erkrankung.
Die Klassenlehrerin erhält eine schriftliche Notiz und muss sich keine Sorgen mehr um den Verbleib des kranken
Kindes machen. Eine handschrifliche und unterschriebene Entschuldigung von Ihnen reicht aus, wenn Ihr Kind wieder
gesund ist.
Ausnahmen:
1. Bei meldepflichtigen Krankheiten (z.B. Masern, Röteln, Mumps, Scharlach, Läusen, etc.) muss ein Arzt
bestätigen, dass das Kind wieder am Unterricht teilnehmen darf.
2. Wenn ein Kind sehr häufig krankheitsbedingt entschuldigt wird oder wir den Verdacht haben, dass andere
Ursachen dem Fehlen des Kindes zu Grunde liegen, können wir ein Attest anfordern (Absprache im
Elterngespräch).
Manchmal kommt es vor, dass Kinder während der Unterrichtszeit abgeholt werden müssen. Deshalb ist es
notwendig, dass uns eine Telefonnummer bekannt ist, unter der die Eltern immer erreichbar sind (z.B. im Krankheits-
fall oder bei Unfall des Kindes). Sinnvoll ist auch die Angabe von Telefonnummern anderer Personen, z.B. der Groß-
eltern, die ein Kind abholen können, wenn die Eltern selbst verhindert sind.
Um Sie im Notfall erreichen zu können, ist es notwendig, dass diese Nummern von Ihnen ständig aktuell gehalten
werden!