Hausordnung
1. Unterrichtszeiten: Pausenzeiten:
1. Stunde 7.30 Uhr – 8.15 Uhr 8.15 Uhr – 8.30 Uhr
2. Stunde 8.30 Uhr – 9.15 Uhr 9.15 Uhr – 9.35 Uhr
3. Stunde 9.35 Uhr – 10.20 Uhr 10.20 Uhr – 10.30 Uhr
4. Stunde 10.30 Uhr – 11.15 Uhr 11.15 Uhr – 11.40 Uhr
5. Stunde 11.40 Uhr – 12.25 Uhr 12.25 Uhr – 12.30 Uhr
6. Stunde 12.30 Uhr – 13.15 Uhr
2. Einlass:
2.1. Der Einlass für alle Schüler erfolgt ab 7.15 Uhr grundsätzlich durch die Eingangstür. (Aufsicht durch Lehrer
ab 7.15 Uhr)
Ausnahme: Buskinder werden bereits ab Ankunft eingelassen.
2.2. Die Haustür wird durch den aufsichtsführenden Lehrer 7.30 Uhr geschlossen.
2.3. Schulfremde Personen melden sich im Sekretariat der Schule.
3. Verlassen der Schule:
3.1. Hat der Schüler das Schulgebäude betreten, ist ein Verlassen desselben ohne Genehmigung während der
Unterrichtszeit nicht erlaubt.
3.2. Schüler der 1.und 2. Klasse, die den Hort besuchen, werden durch die Horterzieherin nach Unterrichtsschluss
abgeholt. Schüler der 3.und 4.Klasse, die den Hort besuchen, begeben sich nach Unterrichtsschluss
selbstständig dorthin.
3.3. Schüler, die keinen Hort besuchen, verlassen in kürzester Zeit die Grundschule.
3.4. Jeder Schüler prüft vor Verlassen des Schulhauses, ob sein Arbeitsplatz ordentlich und ob die Garderobe
aufgeräumt ist.
4. Hinweise für Sport / Werken / Musik / GTA:
4.1. Die Schüler werden vom Fachlehrer am Klassenzimmer abgeholt und dahin zurückgebracht.
4.2. Die Kinder, die an GTA-Angeboten teilnehmen, treffen sich pünktlich an dem besprochenen Sammelplatz bis der
GTA-Leiter kommt.
4.3. Das Tragen jeglicher Schmuckstücke ist im Sportunterricht und GTA- Sportangeboten untersagt.
5. Allgemeine Verhaltensregeln:
5.1. Während des Unterrichtes dürfen Lehrer und Schüler nicht gestört werden.
5.2. Das Betreten der Klassenzimmer erfolgt in Hausschuhen.
5.3. Jede Klasse ist für Ordnung und Sauberkeit im Zimmer selbst verantwortlich.
5.4. Jeder Schüler bemüht sich um pfleglichen Umgang mit dem Schulmobiliar.
5.5. Das Bedienen der elektrischen Geräte und Anlagen sowie der Jalousien und Heizungsventile ist nur auf Weisung
des Lehrers möglich.
5.6. Gegenstände mitzubringen, mit denen ein Schüler sich selbst oder andere gefährden kann, ist nicht erlaubt.
5.7. Für Gegenstände oder andere Dinge, die nicht ausdrücklich für den Unterricht benötigt werden, übernehmen wir
keine Verantwortung und diese sind auch nicht versichert.
5.8. Das Mitbringen von Handys ist nur für Fahrschüler gestattet. Ein Versicherungsschutz besteht nicht. Das Telefon
muss während der gesamten Unterrichtszeit ausgeschaltet im Schulranzen aufbewahrt werden.
5.9 Smartwatch-Uhren müssen ausgeschaltet und im Ranzen aufbewahrt werden. Wir übernehmen keine
Haftpflicht dafür.
6. Verhalten im Unterricht:
6.1. Jeder Schüler erscheint pünktlich zum Unterricht.
6.2. Ohne Entschuldigung bleibt kein Schüler dem Unterricht fern.
6.3. Jeder Schüler ist zur Erledigung der Hausaufgaben verpflichtet.
6.4. Jeder Schüler ist selbst verantwortlich für vollständige Unterrichtsmaterialien, die er pfleglich zu behandeln hat,
besonders die vom Schulträger zur Verfügung gestellten Materialien.
7. Verhalten in der Pause:
7.1. Nicht schlagen, nicht rennen, nicht lärmen !!!
7.2. Der aufsichtsführende Lehrer entscheidet, ob eine Hofpause durchgeführt wird. Findet eine solche statt, hat jeder
Schüler daran teilzunehmen.
7.3. Auf dem Hof hält sich jeder an die Regeln, die für die Benutzung der Spielgeräte gelten.
7.3. Pausen dienen der Erholung und der Vorbereitung auf den Unterricht.
7.4. Während der Pausen bleiben bei Abwesenheit des Lehrers die Fenster geschlossen.
7.5. Unsere Toiletten sind kein Spielplatz und jeder verlässt sie sauber.
8. Schulspeisung/ Gesundes Frühstück:
8.1. Während der Essenspause werden die Kinder durch die Lehrer/innen oder die Horterzieher/in beaufsichtigt.
8.2. Im Speiseraum verhält man sich leise.
8.3. Vor dem Essen waschen wir uns die Hände und danach wird der Platz sauber und ordentlich verlassen.
9. Verantwortlichkeiten der Eltern:
9.1. Für den Schulweg sind die Eltern verantwortlich.
9.2. Bei Krankheit oder anderen Gründen der Abwesenheit muss das Kind bis 8.00 Uhr abgemeldet werden.
Das gilt auch für die Abmeldung des Mittagessens beim Essensanbieter.
9.3. Die Benutzung eines Fahrrades auf dem Schulweg ist erst nach bestandener Radfahrprüfung in der Klasse 4
erlaubt. Dafür ist ein schriftlicher Antrag an den Schulleiter notwendig.
9.4. Vor Unterrichtsbeginn verabschieden sich die Eltern von Ihren Kindern im vorderen Eingangsbereich der Schule
und holen sie dort auch wieder ab. Ausnahme bildet hier eine Terminabsprache mit einer Lehrerin oder ein
Notfall.
Bei groben Verstößen gegen die Hausordnung treten Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen nach § 39 Schulgesetz in Kraft.
Diese Hausordnung wurde erstmalig am 24.10.1994 durch die Schulkonferenz bestätigt.
Die Überarbeitung wurde am 17.09.2018 durch die Schulkonferenz bestätigt.
Somit ist die Hausordnung für alle verbindlich.
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Schulleiterin Grundschule Elternratsvorsitzende
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Schulträger/Bürgermeister