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Zum Schuljahresbeginn wird ein Elternteil pro Klasse als Hortsprecher/in von den Eltern gewählt. Im Anschluss wird dann vom gesamten Elternrat des Hortes ein/e Vorsitzende/r und ein/e Stellvertreter/in für unsere Einrichtung gewählt.           Der Hortelternrat trifft sich in der Regel 2-3x pro Jahr und nach Bedarf.

 

Schuljahr 2022/2023:

 

Vorsitzende: Frau Kluge

Stellvertreterin: Frau Laßmann


„Was macht der Hortelternrat und warum ist er so wichtig?“

 

Elternvertreter/innen sind Vermittler zwischen der Elternschaft und den pädagogischen Fachkräften. Ziel ist es, Anregungen und Wünsche von Seiten der Eltern gebündelt an die Einrichtungsleitung zu transportieren und in Konfliktfällen zu vermitteln.

 

Die Elternvertreter/innen haben zwar kein Entscheidungsrecht für Belange des Hortes, sie werden jedoch verstärkt über Themen der Einrichtung informiert und ihnen steht es zu, Anliegen aus der Elternschaft einzubringen. Elternvertreter/innen sind somit zum einen ein Sprachrohr für die Elternschaft. Sind diese Wünsche jedoch nur von einzelnen Eltern oder sind es sogar Wünsche, die unverhältnismäßig oder sogar illusorisch sind, stellen sich die Elternvertreter/innen auch schützend vor die pädagogischen Fachkräfte. Dennoch ist ein regelmäßiges Feedback und konstruktive Kritik jederzeit erwünscht!

 

Für eine gelungene Zusammenarbeit zwischen der Einrichtungsleitung und den Eltern ist es wichtig, dass Elternvertreter/innen eine vertrauensvolle und kooperative Basis für die Zusammenarbeit anstreben. So können sowohl die Belange der Eltern, als auch die Anliegen der pädagogischen Fachkräfte Gehör finden, und davon profitieren am meisten die Kinder der Einrichtung.

 

Wenn Eltern eingeladen werden, ihr Wissen, ihre Kompetenzen oder ihre Interessen im Hort einzubringen, erweitert sich das Bildungsangebot. Wenn Eltern, Einrichtungsleitung und Kinder in dem Kontext ins Gespräch kommen, bringen sie andere Sichtweisen und Bildungsperspektiven ein.

 

Je enger und vertrauensvoller Eltern und Erziehungskräfte zusammenarbeiten, desto stimmiger verläuft der Alltag des einzelnen Kindes. Das Ziel ist eine Erziehungspartnerschaft, bei der sich Familie und Hort füreinander öffnen, ihre Erziehungsvorstellungen austauschen und zum Wohl der ihnen anvertrauten Kinder kooperieren. Sie erkennen die Bedeutung der jeweils anderen Lebenswelt für das Kind an und teilen ihre gemeinsame Verantwortung für die Erziehung des Kindes. Die Mitwirkung der Eltern ist unerlässlich, damit der Hort als „familienergänzende Einrichtung“ die bestmöglichen Entwicklungsbedingungen für die Kinder erschaffen kann.