Aufnahmekriterien

Nachweis Sorgerecht

Aufnahmekriterien

Aufnahmekriterien an unserer Schule

 

Überschreitet die Anmeldezahl die Platzkapazität an der Schule werden vorrangig aufgenommen:

  1. Geschwisterkinder in Klasse 1 bis 4 (zum Zeitpunkt der Einschulung)
  2. Eng umgrenzte Härtefälle des Kindes (Gutachten und Nachweise sind zur Entscheidungsfindung bei Anmeldung bzw. zeitnah einzureichen)
  3. Länge des sicheren Schulwegs

a) aa) Ermittlung der Schüler, bei denen keine andere Schule im Schulbezirk näher am Hauptwohnsitz des Schülers als unsere Schule liegt. Entscheidend ist dabei der kürzeste Fußweg gemäß dem Schulwegplan der Stadt Leipzig. Diese werden vorrangig aufgenommen.

bb) Sollten mehr Schüler, für die dieses Kriterium zutrifft, als Plätze vorhanden sein: Ermittlung des kürzesten Fußwegs vom Hauptwohnsitz zur nächsten aufnahmefähigen Schule im gemeinsamen Schulbezirk gemäß dem Schulwegplan der Stadt Leipzig. Vergleich der beiden Schulwege und Ermittlung des Differenzbetrags (Umweg). Vorrangige Aufnahme der Schüler, deren Umweg zu der nächsten aufnahmefähigen Schule im gemeinsamen Schulbezirk am längsten wäre.

b) Vergabe der übrigen Plätze an die Schüler, für die Nr. 3 a) nicht zutrifft, mit dem kürzesten Fußweg von ihrem Hauptwohnsitz zu unserer Schule gemäß dem Schulwegplan der Stadt Leipzig.

Bei Gleichrangigkeit entscheidet das Los.