Mitwirkung

Alle Eltern haben das Recht und die Aufgabe, die Erziehungs- und Bildungsarbeit der Schule zu fördern und mitzugestalten. 

Jede Klasse wählt im Rahmen des ersten Elternabends zu Beginn eines Schuljahres den Klassenelternsprecher und dessen Stellvertreter. Die Elternsprecher entsenden Mitglieder in den Elternrat, der als Interessensvertretung agiert.