Hausordnung

  1. 15 Minuten vor Unterrichtsbeginn können die Schüler das Schulhaus betreten und 15 Minuten nach Schulschluss ist dieses zu verlassen.
    Von 8.30 Uhr bis 11.10 Uhr bleibt das Schulhaus aus Sicherheitsgründen verschlossen.
  2. Schulbeginn ist täglich 7.30 Uhr.
    Die Schüler betreten das Klassenzimmer mit Unterrichtsbeginn allein. Eltern verlassen das Schulhaus mit dem Vorklingeln. 
  3. Um den Unterricht pünktlich zu beginnen, sind alle Schüler beim Vorklingeln im Zimmer, Unterrichtsmittel liegen bereit.
  4. Im gesamten Schulbereich ist Lärm zu vermeiden, um den Schulbetrieb nicht zu stören.
  5. Nach dem Betreten des Schulgebäudes sind die Straßenschuhe gegen Hausschuhe auszuwechseln.
  6. Die Oberbekleidung (Jacken, Mäntel, Anoraks) ist in den Spinden abzulegen, jeder Schüler achtet auf diese Dinge selbst. Dies gilt generell für alle Privatsachen des Schülers.
  7. Spinde werden am letzten Schultag vor den Sommerferien leergeräumt und gesäubert (kehren). Alle privaten Sachen werden mit nach Hause genommen.
  8. Jeder Schüler verlässt seinen Arbeitsplatz sauber und stellt seinen Schülerstuhl auf die Tischplatte.
  9. Werken- und Sportraum werden nur mit Aufsichtsperson betreten.
  10. Das Verlassen des Schulgrundstückes während der Unterrichtszeit ist nicht gestattet, Ausnahmen erteilt der aufsichtsführende Lehrer.
  11. Fenster werden nur durch die unterrichtenden Lehrer bzw. den Hausmeister geöffnet.
  12. Die tägliche Hofpause beginnt 10.05 Uhr und endet 10.20 Uhr durch das Antreten der einzelnen Klassen. Der aufsichtsführende Lehrer entscheidet über die Art der Durchführung der großen Pause (Hof oder Haus). Ordnungsschüler helfen und die Schüler halten sich in Sichtweite auf.
  13. Jeder Schüler ist angehalten, das Eigentum der Schule zu achten und Beschädigungen sind zu vermeiden. Festgestellte Mängel sind einem Lehrer oder dem Hausmeister zu melden.
  14. Für mutwillige Zerstörungen oder Beschädigungen im Schulbereich durch Schüler haften die Eltern.
  15. Bei Alarmübungen bzw. bei möglichen Notfällen sind die vorgezeichneten Fluchtwege zu nutzen, dabei sind Ruhe und Disziplin oberstes Gebot.
  16. Alle Nichthortkinder, die zur Esseneinnahme in die Horträume müssen, verlassen diese baldigst wieder. Ein Aufenthalt im Hortgelände ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich.
  17. Die Aufsichtspflicht der Schule beginnt 7.15 Uhr und endet mit dem Unterrichtsschluss.
  18. Die Schüler haben grundsätzlich die Anweisungen der Lehrer, der Erzieher und des Hausmeisters zu befolgen.
  19. Das Rauchen ist im gesamten Schulgelände untersagt.

Unterzeichnet

Schulleiterin

G. Clauß

Pirna, den 04.02.2019