Ab dem 12.04.2021 dürfen wieder alle Kinder am Unterricht im eingeschränkten Regelbetrieb an unserer Grundschule lernen. Der Stundenplan gilt wie bisher bekannt. Regelungen zur Bewertung und Zensierung werden derzeit überarbeitet.
Laut neuster Regelungen des Landesamtes für Schule und Bildung in Dresden gilt folgendes:
Alle Lehrkräfte und Schüler, die am Präsenzunterricht teilnehmen, müssen zweimal wöchentlich getestet werden.
Für das Testverfahren bestehen folgende Möglichkeiten:
Die Schüler führen den Test selbst in der Schule unter Aufsicht durch. Dann ist am ersten Schultag die Einwilligung (Anlage 5) unterschrieben mitzubringen.
Der Test muss zu Hause oder in einer dafür anerkannten Stelle auf eigene Kosten durchgeführt werden. Dann ist eine qualifizierte Selbstauskunft zum durchgeführten Test (Anlage 2) ausgefüllt und unterschrieben zweimal wöchentlich (Dienstag und Freitag) mitzubringen.
Wer nicht möchte, dass sein Kind getestet wird, muss der Schule schriftlich mitteilen, dass aus Gründen des Infektionsschutzes der Schüler/ die Schülerin in der häuslichen Lernzeit betreut wird. Dieses Schreiben muss mit Begründung bis spätestens 14.04.2021 der Schule vorliegen.
Anlage 2 zu §5a Absatz 4 Satz1 SächsCoronaSchVO (Selbstauskunft) und Anlage 5 (Einwilligungserklärung der Sorgeberechtigten) finden Sie unter:
https://www.coronavirus.sachsen.de/eltern-lehrkraefte-erzieher-schueler-4144.html
Bitte beachten Sie auch, dass ab sofort Personen, ohne gültigen Nachweis, dass keine Infektion mit SARS-CoV-2 besteht, das Betreten des Schulgeländes und Schulgebäudes untersagt ist.
K. Schulze