Grundschule Pobershau

Unsere Leitgedanken

 

KINDER, LEHRER, ELTERN POBERSHAU

 

Aus Tradition eine starke Gemeinschaft für die Zukunft GLÜCK AUF!

 

"Menschen bilden bedeutet nicht, ein Gefäß zu füllen, sondern ein Feuer zu entfachen."
Aristophanes

 

"Wer noch staunen kann, wird auf Schritt und Tritt beschenkt."
Oskar Kokoschka

 

"Begeisterung ist die Mutter alles Großen."
Franz Grillparzer

 

"Öffnet man die Augen, wird jeder Tag zum Erlebnis."
Oskar Kokoschka

 

 

 

Kinderschutzkonzept der GS Pobershau/ Marienberg

 

 

Einleitung

 

In der einzügig geführten Grundschule Pobershau lernen Kinder in den Klassen 1 – 4 nach dem Lehrplan der Grundschulen in Sachsen.

Grundlage für den Lehrplan bildet das Sächsische Schulgesetz:

(1) 1Die Schule unterrichtet und erzieht junge Menschen auf der Grundlage des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Sachsen. 2Eltern und Schule wirken bei der Verwirklichung des Erziehungs- und Bildungsauftrags partnerschaftlich zusammen.

(2) Der Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule wird bestimmt durch das Recht eines jeden jungen Menschen auf eine seinen Fähigkeiten und Neigungen entsprechende Erziehung und Bildung ohne Rücksicht auf Herkunft oder wirtschaftliche Lage.

(5) Die Schüler sollen insbesondere lernen,

1.         selbstständig, eigenverantwortlich und in sozialer Gemeinschaft zu handeln,

2.         für sich und gemeinsam mit anderen zu lernen und Leistungen zu erbringen,

3.         eigene Meinungen zu entwickeln und Entscheidungen zu treffen, diese zu vertreten und den Meinungen und Entscheidungen anderer Verständnis und Achtung entgegenzubringen,

4.         allen Menschen vorurteilsfrei zu begegnen, unabhängig von ihrer ethnischen und kulturellen Herkunft, äußeren Erscheinung, ihren religiösen und weltanschaulichen Ansichten und ihrer sexuellen Orientierung sowie für ein diskriminierungsfreies Miteinander einzutreten,

Nach dem Grundgesetz (Art. 6 Abs. 2 GG) sind Eltern und Staat für den Kinderschutz verantwortlich. Dort heißt es: „Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.“

Darüber hinaus gilt für alle Kinder und Jugendliche das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs.2 des Grundgesetzes). Dieses ist gültig im Hinblick auf jede Form der Gewaltanwendung im Kontext des Aufwachsens von Kindern (siehe auch § 1631 BGB: Recht auf gewaltfreie Erziehung).

Als Lehrer und Lehrerinnen des Freistaates Sachsen ist es in unserer Verantwortung, einen Schutzraum Schule zu schaffen, in dem sich Kinder entsprechend entwickeln und entfalten können, aber auch vor möglichen Gefahren geschützt werden.

Unsere Aufgabe ist es, Gefahren zu erkennen, Kinder vor Gefahren zu schützen und Richtlinien zu verankern, wie im Falle einer Bedrohung vorgegangen wird.

Allem voran steht jedoch das Ziel, die uns anvertrauten Kinder zu selbstbestimmten, eigenverantwortlich handelnden und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten heranzuziehen.

Grundlagen zeigen dazu die UN Kinderechtskonventionen auf.

 

Was steht in der UN-Kinderrechtskonvention?

Die 54 Artikel der Konvention verknüpfen erstmals politische Bürgerrechte, kulturelle, wirtschaftliche und soziale Rechte der Kinder in einem völkerrechtlich bindenden Vertrag. Schutz und Hilfe für Kinder sind damit nicht mehr allein von Mitgefühl oder Moral abhängig, sondern die Staaten verpflichten sich, alles zu tun, um Kindern menschenwürdige Lebensbedingungen zu bieten.

Die Kinderrechtskonvention beruht auf vier Grundprinzipien:

  1. Das Recht auf Gleichbehandlung (Art. 2): Kein Kind darf benachteiligt werden – sei es wegen seines Geschlechts, seiner Herkunft, seiner Staatsbürgerschaft, seiner Sprache, Religion oder Hautfarbe, einer Behinderung oder wegen seiner politischen Ansichten.
  2. Das Wohl des Kindes hat Vorrang (Art. 3): Wann immer Entscheidungen getroffen werden, die sich auf Kinder auswirken können, muss das Wohl des Kindes vorrangig berücksichtigt werden – dies gilt in der Familie genauso wie für staatliches Handeln. Der „Vorrang des Kindeswohls“ wird deswegen als Dach der UN-Kinderrechtskonvention interpretiert (siehe Abbildung oben).
  3. Das Recht auf Leben und persönliche Entwicklung (Art. 6): Jedes Land verpflichtet sich, in größtmöglichem Umfang die Entwicklung der Kinder zu sichern – zum Beispiel durch Zugang zu medizinischer Hilfe, Bildung und Schutz vor Ausbeutung und Missbrauch.
  4. Achtung vor der Meinung des Kindes (Art. 12): Alle Kinder sollen als Personen ernst genommen und respektiert und ihrem Alter und Reife gemäß in Entscheidungen einbezogen werden. Kinder im Sinne der Konvention sind alle jungen Menschen zwischen null und 18 Jahren.

Aus diesen Prinzipien leiten sich zum Beispiel das Recht auf medizinische Hilfe, auf Ernährung, auf den Schutz vor Ausbeutung und Gewalt sowie auf freie Meinungsäußerung und Beteiligung ab.

 

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

§ 1631 Abs. 2: Recht auf gewaltfreie Erziehung


„Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Erziehungsmaßnahmen sind unzulässig”.

Aus diesen gesetzlichen Grundlagen leiten sich unsere Richtlinien zum Schutz der Kinder in unserer Einrichtung ab:

  1. Prävention:
  • Weiterentwicklung der sozialen Kompetenzen der Kinder + Ich bin verantwortlich für das, was ich tue.

   Das bedeutet:

   Es gibt eine Hausordnung, Klassenregeln und Pflichten, die die Kinder lernen einzuhalten.

   Bei Verstößen lernen die Kinder Einsicht in ein Fehlverhalten zu entwickeln gegebenenfalls um Entschuldigung zu bitten.

   Es gibt an der Schule Sanktionsmaßnahmen, die sinnvoll, angemessen und nachvollziehbar sein müssen. 

   z.B  Anruf bei den Eltern durch das Kind, Beheben von Schäden + Wir sind alle anders und gehen respektvoll miteinander um.

 

   Die Kinder lernen Umgangsformen wie zu Bitten, zu Danken, Entschuldigungen zu formulieren.

   Die Lehrer/innen sind sich ihrer Vorbildfunktion bewusst. + Wir lernen, Streitereien mit Worten zu lösen – Konstruktives

    Konfliktverhalten

    Stopp Regel, Rollenspiele im Unterricht

    Wir ermutigen die Kinder, Vertrauenspersonen ihrer Wahl Kummer anzuvertrauen und Probleme offen anzusprechen + Wir gestalten unser Schulleben gemeinsam

   Wir beziehen die Kinder aktiv in die Gestaltung des Schulalltages mit ein!!!

   Wir wählen einen Klassensprecher/in und eine/n Stellvertreter/in.

   Die Lehrer/innen setzen sich in angemessenen Abständen mit dem Schülerrat zusammen und beraten gemeinsam.

   Mitbestimmung erfolgt bei der Anschaffung von Spielgeräten, Auswahl von Schulveranstaltungen

 

Über den Unterricht, im Rahmen des Lehrplanes, werden die Kinder auf mögliche Gefahren hingewiesen. Es werden Möglichkeiten zum Schutz aufgezeigt und wohin sich die Kinder im Falle einer Bedrohung oder Verletzung wenden können.

Alle Lehrer/innen arbeiten eng mit den Horterzieherinnen und den GTA Leitern zusammen.

 

  1. Aufgaben der Lehrerschaft

 

+ Einfühlsames Vorgehen

+ Ansprechpartner für die Kinder sein – ruhig und sachlich

+ Offene Absprachen im Kollegium / regelmäßige Absprache in den Dienstberatungen

 

Jeder Lehrer/in ist verpflichtet, schulrelevante Daten auszutauschen!

 

+ Wertschätzende, aber ehrliche Absprachen / Ansprachen an Eltern

+ Hinzuziehen von professionell handelnden Personen

   stefan.mayer(at)lasub.smk.sachsen(dot)de     03715366153

   INSOFAS

+ Vorfälle / Gespräche werden dokumentiert

+ Die Lehrer/innen gehen respektvoll und wertschätzend mit den Kindern um

+ Handlungen mit sexualbezogenem Charakter sind grundsätzlich zu unter

   unterlassen.

+ Sowohl physische, als auch psychische Gewalt / Demütigungen  ist / sind      

   zu unterlassen

 

  1. Beschwerdemanagement

Mögliche Probleme:

Stänkereien / Eigentumsdelikte / Körperliche Gewalt / Psychische Gewalt / Sexualisierte Gewalt durch Mitschüler

Körperliche Gewalt / Psychische Gewalt / Sexualisierte Gewalt / Vernachlässigung durch Erwachsene

Beschwerden durch Kinder

Kinder müssen sich einer Person ihres Vertrauens anvertrauen können. Dazu müssen die Pädagogen stets offen sein gegenüber den Äußerungen der Kinder.

Bei kleineren Problemen sollten sie die Kinder ermutigen, ihre Probleme allein zu lösen.

In schwierigeren Situationen sollte der Prozess durch einen Pädagogen gelenkt werden. Je älter die Kinder sind, umso eher kann es gelingen, dass die Kinder selber Wege zur Lösung finden, in dem sie ihr Verhalten reflektieren.  Lehrer/innen müssen stets als mögliche Hilfen unterstützend eingreifen können.

Ist ein ESKALIEREN einer Situation zu befürchten oder bereits erkennbar, haben die vor Ort tätigen Pädagogen sofort einzugreifen, indem sie das Kind oder die Kinder aus der Gefahr bzw. aus einer für sie unübersichtlichen Situation zu bringen.

Nach dem sich die Situation beruhigt hat, muss mit allen Beteiligten gesprochen werden, die Eltern sind zu informieren bzw. in den pädagogischen Prozess mit einzubeziehen.

Im Falle von schweren Grenzverletzungen sind Unterstützungsangebote z.B. durch die Schulpsychologen zu nutzen und / oder die Mitarbeiter des Kinder- und Jugendamtes zu informieren und hinzuzuziehen.

INSOFAS  (Insofern erfahrene Fachkräfte)

Infotelefon

037296 591-2222

Mo. + Fr. 8.00 - 12.00 Uhr
Di. 8.00 - 18.00 Uhr                      Do. 8.00 - 16.00 Uhr
für Fragen, Hinweise etc. von Netzwerkpartnern und Bürger/inne/n

 

 

Beschwerden durch Eltern:

Absprache mit  Lehrern / Lehrerinnen und Verabredung zum Gespräch auf Wunsch der Eltern.

Nutzen der Wege über den gewählten Elternrat auf Wunsch der Eltern.

Absprache mit der Schulleitung auf Wunsch der Eltern.  

Absprache mit Vertretern des LaSuB auf Wunsch der Eltern.

Die Absprache von Eltern untereinander ist möglich und wünschenswert.  

 

Beschwerden durch Lehrer:

Informationen oder Absprachen mit den Eltern auf Wunsch der Lehrer/innen.

Vorladung der Eltern bei sehr groben Verstößen gegen Regeln durch die Kinder

Lehrer/innen haben die Möglichkeit im Rahmen der Ordnungs- und Erziehungsmaßnahmen zu sanktionieren, im Rahmen des Schulgesetzes.

 

Eine Kindeswohlgefährdung muss nicht immer über Außenstehende auf Kinder wirken. Es besteht auch die Gefahr von Verletzungen durch sich selbst.

Stets gilt, dass alle am Lern- und Erziehungsprozess wirkenden Erwachsenen die Kinder in ihrer Vielfalt und Unberechenbarkeit deutlich im Blick haben.

In diesem Zusammenhang ist es äußerst wichtig, dass alle im Schutzraum Schule tätigen Erwachsenen eng und vertrauensvoll zusammenarbeiten.

Dieses Konzept wird ständig weiterentwickelt und aktualisiert werden. Dazu werden die Eltern und alle in der Schule tätigen Personen über den Inhalt des Konzeptes informiert

Weitere Bedrohungslagen werden in speziellen Schutzkonzepten geregelt:

Amoklauf, Bedrohung durch ansteckende Erkrankungen, Bedrohungslagen durch Katastrophen, Havarien und den Brandfall

 

  1. Verantwortlichkeiten

Die Informationen zu Bedrohungslagen laufen durch die Klassenlehrer/innen, Fachlehrer/innen, Horterzieher/innen und den GTA – Leitern bei der Schulleitung zusammen.

Gemeinsam wird dann über das weitere Vorgehen beraten. Maßnahmen werden über die Schulleitung bzw durch die Schulleitung getroffen.

Bei Gefahr in Verzug haben die beteiligten Erwachsenen sofort zu reagieren.

 

Das Kinderschutzkonzept wurde am 13.03.2025 in der Schulkonferenz besprochen und beschlossen.

 

 

 

Fr. T. Partzsch                                                        Fr. C. Dreher

Vorsitzende des Elternrates                                 Schulleiterin