SatzungFoerderverein

Verein der Freunde und Förderer der Grundschule Poisental e. V.

§1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen "Verein der Freunde und Förderer der Grundschule Poisental e. V.". Der Sitz des Vereines ist Freital. Der Verein ist im Vereinsregister eingetragen unter VR 371 beim Amtsgericht Dippoldiswalde.
§2 Ziele Zweck des Vereines ist, alle auf das ideelle und materielle Gedeihen der Grundschule Poisental gerichteten Bestrebungen zu fördern. Diesem Zweck dienen insbesondere: 1. Die Unterstützung bei der schrittweisen Profilierung und altersgerechten Gestaltung des Schulgebäudes und des Schulgeländes, 2. die Ergänzung von Lehr- und Lernmitteln und 3. die Unterstützung von kulturellen und sportlichen Veranstaltungen.
§3 GemeinnützigkeitDer Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Gemeinnützigkeitsverordnung vom 24.12.1953 (BGBL. I, S. 1592). Der Verein ist selbständig tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
§4 Mitgliedschaft 1. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. 2. Mitglied des Vereines kann jede natürliche oder juristische Person werden. 3. Die Mitgliedschaft beginnt mit der Annahme der Beitrittserklärung durch den Vorstand. 4. Die Mitgliedschaft endet   a) durch Austrittserklärung; diese ist nur zum Schluss des Kalenderjahres nach einmonatiger Kündigung zulässig.   b) bei Eltern der Grundschüler mit Verlassen der Schule, wenn nicht andere Vereinbarungen getroffen werden.   c) durch Ausschluss; dieser kann durch den Vorstand bei schuldhafter Verletzung der Vereinssatzung beschlossen werden und muss dem Betroffenen durch eingeschriebenen Brief mitgeteilt werden. Der Betroffene ist vor der Entscheidung zu hören.   d) durch Tod des Mitgliedes.
§5 Beiträge Die Mitglieder verpflichten sich, mindestens den Beitrag zu zahlen, der durch die Mitgliederversammlung festgelegt wird. Die Mitgliedsbeiträge sind Jahresbeiträge und jeweils am 01. Januar eines Jahres im voraus fällig. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereines.
§6 Organe des VereinesOrgane des Vereines sind: 1. Der Vorstand und 2. die Mitgliederversammlung
§7 Mitgliederversammlung1. Einmal im Jahr findet eine ordentliche Mitgliederversammlung statt. Die Einladung hierzu muss mindestens 14 Tage vorher auf Beschluss des Vorstandes unter Bekanntgabe der Tagesordnungspunkte schriftlich erfolgen. 2. Außerordentliche Mitgliederversammlungen können vom Vorstand jederzeit einberufen werden. 3. Auf Antrag von 50 %, jedoch mindestens 10 Mitgliedern, hat der Vorstand binnen zweier Monate eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen. 4. Die Mitgliederversammlung hat insbesondere folgende Aufgaben:   - Entgegennahme des Rechenschaftsberichtes und Entlastung des Vorstandes;   - Wahl des Vorstandes und zweier Kassenprüfer;   - Festsetzung der Höhe des Mitgliedsbeitrages;   - Beschlüsse über Satzungsänderungen und Vereinsauflösung. 5. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst. 6. Beschlüsse sind zu protokollieren.
§8 Vereinsvorstand1. Der Vereinsvorstand besteht aus:   a) dem Vorsitzenden,   b) dem stellvertretenden Vorsitzenden,   c) dem Schriftführer,   d) dem Kassenwart,   e) der Schulleiterin als Beisitzer   f) der/dem Elternratsvorsitzenden als Beisitzer   g) einer Verantwortlichen für Öffentlichkeitsarbeit
§9 Satzungsänderungen und Selbstauflösung 1. Satzungsänderungen und die Auflösung des Vereines können nur von der Mitgliederversammlung beschlossen werden, zu der mindestens 14 Tage vorher unter Angabe der Tagesordnung schriftlich einzuladen ist. Dreiviertelmehrheit der erschienenen Mitglieder ist erforderlich. 2. Bei einer Auflösung des Vereines fällt das Vereinsvermögen an die Stadt Freital oder deren Rechtsnachfolger mit der Verpflichtung, es für die Grundschule Poisental oder, falls diese nicht mehr besteht, für Zwecke der Grundschulen zu verwenden.
§10 Geschäftsjahr Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.