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Frühlingsgrüße - FROHE OSTERN

 

Ich lieb den Frühling,

ich lieb den Sonnenschein.

Wann wird es endlich

mal wieder wärmer sein?

 

Schnee, Eis und Kälte

müssen bald vergehn.

Dum, di da, di dum,

di da, di dum, di da,

di dum, di da, di

 

Volksgut

.

  Blumenduft weht um die Nasen  
  und so wünschen wir allen Eltern,  
  Anverwandten, Freunden  
  und uns wohlgesonnenen  
  Unterstützerinnen und Unterstützern  
  mit Freude erfüllte Ostertage,  
  eine ruhige Zeit mit der Familie  
  und  
  viel Spaß beim Osternest suchen.  
  Die Kinder der Grundschule Schönfeld gemeinsam mit Lehrkräften, pädagogischen Fachkräften und dem technischen Personal  

Weihnachtsmarkt an der Grundschule Schönfeld am 29. November 2023

                                                                                                Impressionen

Bundesweiter Vorlesetag

20. Bundesweiter Vorlesetag - Kultusminister Piwarz zu Gast in der Grundschule Schönfeld

Termine

     
  28.03. - 05.04.2024 Osterferien
     
Donnerstag 25.04.2024 19.00 Uhr   Mitgliederversammlung Schulförderverein mit Neuwahl des Vorstandes
     
Mittwoch 01.05.2024 Feiertag (erster Mai)
     
Donnerstag / Freitag 09. - 10.05.2024 Feiertag (Himmelfahrt) und unterrichtsfrei
     
Mittwoch 15.05.2024 Talentewettbewerb
     
Montag / Dienstag 20. - 21.05.2024 Pfingstmontag und Pfingstferien
     
Dienstag 28.05.2024 0. Elternabend
     
Mittwoch 29.05.2024 Sportfest
     
Freitag 07.06.2024 Schulfest
     
Mittwoch 19.06.2024 letzter Schultag vor den Sommerferien
     
Montag 12.08.2024 Tag der offenen Tür
        8.00 Uhr bis 9.00 Uhr
        14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
     
Mittwoch 14.08.2024  Tag der offenen Tür
        8.00 Uhr bis 9.00 Uhr
     

 

Transparenzhinweis:
Ab 1. Januar 2023 ist das Sächsische Transparenzgesetz vom 19. August 2022 (Sächs-GVBl. S. 486) in Kraft. Es gewährt jeder Person ein Recht auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle im Freistaat Sachsen verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt (Transparenzanspruch). Schulen sind transparenzpflichtige Stellen nur, soweit Informationen über den Namen von Drittmittelgebern, die Höhe der Drittmittel und die Laufzeit der mit Drittmitteln finanzierten abgeschlossenen Forschungsvorhaben betroffen sind.