Schulanmeldung und Einschulung

Informationen zur Schulanmeldung für das Schuljahr 2026/2027

Für alle Kinder, die zwischen dem 1. Juli 2019 und dem 30. Juni 2020 geboren sind, beginnt nach dem Schulgesetz für den Freistaat Sachsen mit dem Schuljahr 2026/2027 die Schulpflicht.
Kinder, die vom 1. Juli 2020 bis zum 30.09.2020 geboren sind, können an der zuständigen Grundschule angemeldet werden.

Kinder, die eine kommunale Grundschule außerhalb des Schulbezirkes besuchen wollen, müssen zunächst ebenfalls an einer für das Kind zuständigen Grundschule angemeldet werden.

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:

-    Personaldokument des anmeldenden Personensorgeberechtigten
-    eine Kopie der Geburtsurkunde (verbleibt in der Grundschule)
-    den Impfausweis Ihres Kindes (Kontrolle Masernschutz)
-    ggf. Nachweis über alleiniges Sorgerecht
-    ausgefüllte Anmeldung zur Aufnahme in die Grundschule Ullersdorf sowie den Schüleraufnahmebogen mit der Unterschrift beider Personensorgeberechtigten
-    Vollmacht des zweiten sorgeberechtigten Partners zur Schulanmeldung, wenn nur ein Elternteil das Kind alleine anmeldet (Vorlage siehe Homepage)

Termin für die Schulanmeldung:

08.09.2025 von 13:00 Uhr bis 17:00
 

Sollten Sie die oben genannten Termine nicht wahrnehmen können, kontaktieren Sie uns bitte umgehend.

Bitte beachten Sie, dass bei Überschreitung der Klassenstärke die Grundschulbezirkssatzung vom 26.01.2023 (siehe Homepage) zur Anwendung kommt. 

Wenn Sie die Aufnahme Ihres Kindes an einer Schule in freier Trägerschaft beabsichtigen und diese gesichert ist (z.B. Geschwisterkind in der Klasse 1, 2 oder 3) füllen Sie bitte das Blatt „Anzeige der Anmeldung für die Klassenstufe 1 an einer Grundschule in freier Trägerschaft“ aus. Das Formular können Sie uns gern postalisch zusenden. Die Teilnahme mit Ihrem Kind zur Schulanmeldung am 08.09.2025 ist dann freiwillig.