Für alle Kinder, die zwischen dem 1. Juli 2017 und dem 30. Juni 2018 geboren sind, beginnt nach dem Schulgesetz für den Freistaat Sachsen mit dem Schuljahr 2024/2025 die Schulpflicht.
Kinder, die vom 1. Juli 2018 bis zum 30.09.2018 geboren sind, können an der zuständigen Grundschule angemeldet werden.
Kinder, die eine kommunale Grundschule außerhalb des Schulbezirkes besuchen wollen, müssen zunächst ebenfalls an einer für das Kind zuständigen Grundschule angemeldet werden.
Bitte bringen Sie folgendes mit:
- Personaldokument des anmeldenden Personensorgeberechtigten
- eine Kopie der Geburtsurkunde (verbleibt in der Grundschule)
- den Impfausweis Ihres Kindes
- ggf. Nachweis über alleiniges Sorgerecht
- beiliegender ausgefüllter Schüleraufnahmebogen mit der Unterschrift beider Personensorgeberechtigten
- Vollmacht des zweiten sorgeberechtigten Partners zur Schulanmeldung, wenn nur ein Elternteil das Kind alleine anmeldet
Sollten Sie die oben genannten Termine nicht wahrnehmen können, kontaktieren Sie uns bitte umgehend.