Schulanmeldung und Einschulung

Informationen zur Schulanmeldung für das Schuljahr 2025/2026

Für alle Kinder, die zwischen dem 1. Juli 2018 und dem 30. Juni 2019 geboren sind, beginnt nach dem Schulgesetz für den Freistaat Sachsen mit dem Schuljahr 2025/2026 die Schulpflicht.
Kinder, die vom 1. Juli 2019 bis zum 30.09.2019 geboren sind, können an der zuständigen Grundschule angemeldet werden.

Kinder, die eine kommunale Grundschule außerhalb des Schulbezirkes besuchen wollen, müssen zunächst ebenfalls an einer für das Kind zuständigen Grundschule angemeldet werden.

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:

-    Personaldokument des anmeldenden Personensorgeberechtigten
-    eine Kopie der Geburtsurkunde (verbleibt in der Grundschule)
-    den Impfausweis Ihres Kindes
-    ggf. Nachweis über alleiniges Sorgerecht
-    ausgefüllte Anmeldung zur Aufnahme in die Grundschule Ullersdorf sowie den Schüleraufnahmebogen mit der Unterschrift beider Personensorgeberechtigten
-    Vollmacht des zweiten sorgeberechtigten Partners zur Schulanmeldung, wenn nur ein Elternteil das Kind alleine anmeldet (Vorlage siehe Homepage)

Termin für die Schulanmeldung:

26.08.2024 von 13:00 Uhr bis 17:00
 

Sollten Sie die oben genannten Termine nicht wahrnehmen können, kontaktieren Sie uns bitte umgehend.

Bitte beachten Sie, dass bei Überschreitung der Klassenstärke die Grundschulbezirkssatzung vom 26.01.2023 (siehe Homepage) zur Anwendung kommt.