Sie stellen eine Verbindung zwischen Eltern und Schule her und sind ein guter Geist sozusagen, der die Vorschläge, Probleme und Aktivitäten der Eltern aus der Klasse aufnimmt und sie weiterleitet, der um Verständnis auf beiden Seiten wirbt, der aber auch eine Sache konsequent und kompetent verfolgen und erledigen kann
Denken Sie daran: Die Zusammenarbeit Eltern – Lehrer erleben Kinder und Jugendliche entweder motivierend oder destruktiv. So ist aus Sicht der Eltern die Mitwirkung von Eltern bei der Gestaltung von Schule gelebte Demokratie zum Vorbild für unsere Kinder.
Bis zur Neuwahl des Nachfolgers ! Sie sind bis zur Neuwahl im neuen Schuljahr verantwortlich. Auch beim Verlust der Wählbarkeit, weil Ihr Kind beispielsweise in eine andere Schule geht, bleiben Sie geschäftsführend verantwortlich. Wir empfehlen Ihnen in diesem Fall, Ihren Stellvertreter mit der Wahl des Nachfolgers zu beauftragen.
Zum Elternsprecher einer Klasse wird man innerhalb von 4 Wochen nach den Sommerferien gewählt. Die Wahlperiode kann für Schulelternratsvorsitzende und Klassenelternsprecher auch zwei Jahre betragen. Das sollte dann aber einheitlich für die Schule im Elternrat beschlossen werden.
Das Amt des Elternsprechers erlischt vor Ablauf der Amtszeit mit dem Verlust der Wählbarkeit. Bis zur Wahl des neuen Elternsprechers sind Sie geschäfts-führend tätig.
Elternsprecher und Stellvertreter können auch abgewählt werden.
Elternratsvorsitzende | |
stellv. Elternratsvorsitzender | Frau Ebert |
Klassenelternsprecher / Schulkonferenzmitglieder | |
Klasse 1a | |
Klasse 1b | |
Frau Frieß | Klasse 2 |
Frau Ebert | Klasse 3 |
Frau Jehmlich-Lommatzsch | Klasse 4 |
stellv. Klassenelternsprecher | |
Klasse 1a | |
Klasse 1b | |
Frau Schlesier | Klasse 2 |
Frau Kastens | Klasse 3 |
Frau Schneider | Klasse 4 |