Hausordnung

der Grundschule Ullersdorf

I. Präambel

Diese Hausordnung gilt für alle Schülerinnen und Schüler der Grundschule Ullersdorf sowie für Fremdnutzer von Räumlichkeiten im Schulgebäude.

Dadurch soll

  1. das Lernen und Leben in der Schule einen geregelten Ablauf finden,
  2. Unfälle vermieden werden,
  3. das Schuleigentum und
  4. das persönliche Eigentum der Nutzer geschützt werden. 

II. Tagesablauf

Das Betreten des Schulgebäudes erfolgt bis 7:25 Uhr bis 7:35 Uhr durch den Haupteingang Dorfstraße (zur 1. Stunde auch durch den Nebeneingang Schulgasse und Eingang Ullersdorfer Hauptstraße.

8.00 Uhr werden alle Eingänge geschlossen. Ein späterer Einlass erfolgt nach Meldung an der Wechselsprechanlage.

Im Schulgebäude sind Wechsel- bzw. Hausschuhe zu tragen.

Um einen pünktlichen und geordneten Unterrichtsbeginn zu garantieren, befindet sich die Schülerin bzw. der Schüler bis 7:40 Uhr an seinem Platz ein und stellt die Unterrichtsbereitschaft her (selbstständige Orientierung an den Schuluhren).

Das Fernbleiben vom Unterricht ist bis 7.30 Uhr des Unterrichtstages der Schule bekannt zu geben. Das Nachholen des versäumten Unterrichtsstoffes (betrifft auch Freistellungen und Beurlaubungen) liegt im Verantwortungsbereich der Personensorgeberechtigten.

Störungen des Unterrichtes sind grundsätzlich zu vermeiden.

Stunde Unterrichtszeiten Pausendauer Bemerkungen
1. 07:45 - 08:30 Uhr 10 min  
2. 08:40 - 09:25 Uhr 20 min
Frühstückspause
Bei entsprechender Witterung auch auf dem Schulhof möglich.
3. 09:45 - 10:30 Uhr 20 min
Hofpause
Angebote für Bewegungsmöglichkeiten können genutzt werden
4. 10:50 - 11:35 Uhr 10 min  
5. 11:45 - 12:30 Uhr   5 min  
6. 12:35 - 13:20 Uhr    

Abweichungen sind (z.B. bei offenen Unterrichtsformen) möglich.

III. Allgemeine Verhaltensregeln

Dinge, die den Unterricht stören oder Mitschülerinnen und Mitschüler gefährden, werden nicht in die Schule mitgebracht.

Die Benutzung von offenem Feuer, Messern oder sonstigen gefährdenden Gegenständen ist streng verboten. Während der Unterrichts- und Pausenzeiten ist es de Schülerinnen und Schülern untersagt, eigenmächtig das Schulgelände zu verlassen.

Rennen und Toben sind aus Sicherheitsgründen im gesamten Schulgebäude untersagt.

Um Achtung und gegenseitige Rücksichtnahme bemüht sich jeder.

Das Betreten der Turnhalle, des Werkenraumes, des Computerraumes, der Bibliothek sowie der Küche erfolgt ausschließlich auf Anordnung des Lehrers.

Das Öffnen und Schließen der Fenster obliegt dem Lehrerpersonal bzw. anderen erwachsenen Personen. Im gesamten Schulbereich ist auf Sauberkeit und Ordnung zu achten (besonders Sanitärbereich und Spinde).

Das Eigentum anderer ist zu achten. Für schuldhaft und mutwillig verursachte Beschädigungen oder Verunreinigungen werden die Schülerinnen und Schüler, bzw. deren Personensorgeberechtigte, zur Verantwortung gezogen werden.

Für zur Schule mitgebrachte Gegenstände (wie z.B. Uhren, Brillen, Schmuck, Spielsachen o.a. Wertsachen) wird bei Verlust oder Beschädigung keine Haftung übernommen. 

Handys und Smartwatches werden vor Betreten des Schulgeländes ausgeschaltet und verbleiben bis zum Verlassen des Schulgeländes im Ranzen. Bei Zuwiderhandlungen wird das Gerät eingesammelt und von den Personensorgeberechtigten in die Schule abgeholt.  

Cityroller, Fahrräder o.ä. können auf dem Schulgelände in den dafür vorgesehenen Ständer abgestellt werden. Die Schule übernimmt für Beschädigungen oder Diebstahl keine Haftung. Aus Sicherheitsgründen darf mit dem Cityroller, Fahrräder o.ä. nicht auf dem Schulgelände gefahren werden.

Nach Unterrichtsschluss, beziehungsweise nach Beendigung des Ganztagsangebotes begeben sich die Schülerinnen und Schüler unverzüglich auf den von den Personensorgeberechtigten festgelegten Heimweg (bzw. in die Kindereinrichtung).

Über diese Hausordnung sowie besondere Gefahrensituationen werden die Schülerinnen und Schüler regelmäßig belehrt. 

IV. Verbot nach dem Cannabisgesetz (CanG) zum 01. April 2024

1. Der Konsum von Cannabis in unmittelbarer Gegenwart von Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist verboten.
2. Für Minderjährige bleibt Cannabis generell verboten, d.h. Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren sind Erwerb, Besitz, Anbau und Konsum von Cannabis weiterhin nicht erlaubt.
3. Cannabis an Minderjährige weiterzugeben, bleibt eine Straftat.
4. Der Konsum von Cannabis in der Schule und in Sichtweite von Schulen ist verboten.

13.05.2024