Anmeldung 5. Klasse

Bitte beachten Sie: Ein Nachweis über einen Impfschutz gegen Masern muss zwingend erbracht werden. Sonst ist keine Anmeldung möglich.

Infobrief Eltern zu Verfahren und Auswahlkriterien, Aufnahme Klasse 5 Gymnasium

(Brief als PDF zum Download)

Liebe Eltern,

wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Schule. Für die Anmeldung an unserer Schule beachten Sie bitte die nachfolgenden Hinweise.

Die Anmeldung am Gymnasium erfolgt im Zeitraum vom 07.02.2020 bis 28.02.2020 unter Vorlage des von der Grundschule ausgegebenen Antragsformulars bei der Schule Ihres Erstwunsches. Eltern von Schülern mit einer Bildungsempfehlung für die Oberschule, deren Kind ein Gymnasium besuchen soll, werden gebeten, vorsorglich die gewünschte Oberschule anzugeben.

Die Anmeldung wird persönlich und von allen Personensorgeberechtigten vorgenommen. Anderenfalls ist die Vorlage einer Vollmacht bzw. eines Nachweises der Alleinsorgeberechtigung erforderlich.

Die Öffnungszeiten sind wie folgt:

17.02.2020: 09:00 bis 13:00 Uhr 24.02.2020: 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:30 Uhr
18.02.2020: 09:00 bis 13:00 Uhr 25.02.2020: 13:00 bis 18:00 Uhr
19.02.2020: 09:00 bis 13:00 Uhr 26.02.2020: 09:00 bis 12:30 Uhr
20.02.2020: 09:00 bis 13:00 Uhr 27.02.2020: 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:30 Uhr
21.02.2020: 09:00 bis 13:00 Uhr 28.02.2020: 09:00 bis 12:30 Uhr

Zur Anmeldung sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  • das zuletzt erstellte Jahreszeugnis und die zuletzt erteilte Halbjahresinformation der zuvor besuchte Schule;
  • die Geburtsurkunde oder eine amtlich beglaubigte Kopie derselben;
  • Nachweis über Impfschutz Masern,
  • Bildungsempfehlung der Grundschule.

Bei der Anmeldung werden folgende Daten erhoben:

  • Name und Vorname der Eltern und des Schülers
  • Geburtsdatum und Geburtsort des Schülers
  • Geschlecht des Schülers
  • Anschrift der Eltern und des Schülers
  • Telefonnummer, Notfalladresse
  • Staatsangehörigkeit des Schülers (mit Einwilligung der Eltern)
  • Religionszugehörigkeit des Schülers
  • Datum der Ersteinschulung sowie Angaben zur bisherigen Schullaufbahn
  • mit Einwilligung der Eltern: durch dafür qualifizierte Lehrer oder Schulpsychologen festgestellte Teilleistungsschwächen, Art und Grad einer Behinderung und chronische Krankheiten, soweit sie für den Schulbesuch von Bedeutung sind
  • eine Erklärung der Eltern zur Zwei- oder Mehrsprachigkeit des Schülers, falls dessen Herkunftssprache nicht oder nicht ausschließlich Deutsch ist (mit Einwilligung der Eltern)

Schüler ohne Bildungsempfehlung für das Gymnasium nehmen am 03.03.2020 an einer schriftlichen Leistungserhebung teil. Zur Beratung der weiteren Schullaufbahn des Schülers wird bei der Anmeldung ein verpflichtender Gesprächstermin im Zeitraum vom 03.03.2020 bis 12.03.2020 vereinbart.

Die Anmeldung gilt als zurückgenommen, wenn Sie ohne wichtigen Grund zum vereinbarten Beratungsgespräch nicht erscheinen. Dasselbe gilt, wenn im Beratungsgespräch eine Anmeldung an der Oberschule empfohlen wird und Sie nicht innerhalb von drei Wochen schriftlich mitteilen, dass Sie entgegen den Empfehlungen der Grundschule und des Gymnasiums an der Anmeldung festhalten.

Bitte beachten Sie, dass kein Rechtsanspruch auf den Besuch einer bestimmten Schule besteht. Insbesondere besteht auch kein Rechtsanspruch auf Aufnahme an dem Gymnasium, welches Ihre Anmeldung entgegengenommen und an dem das Beratungsgespräch stattgefunden hat.

Über die Aufnahme der Schüler entscheiden die Schulleiter im Rahmen der an ihrer Schule verfügbaren Kapazität. Überschreitet die Anzahl der Anmeldungen die vorhandene Kapazität, wird eine Auswahl unter den Bewerbern anhand von den an der jeweiligen Schule festgelegten Kriterien getroffen. Die genauen Kriterien erfragen Sie bitte vor Ort.

An unserer Schule werden im Schuljahr 2020/2021 voraussichtlich 5 fünfte Klassen eingerichtet. In jeder Klasse können maximal 28 Kinder unterrichtet werden. Plätze für Jahrgangswiederholer bzw. Gewichtungszuschläge für inklusiv unterrichtete Schüler gemäß § 2 SächsKlassBVO werden kapazitätsmindernd berücksichtigt. Sollten sich mehr Schüler mit ihrem Erstwunsch an unserer Schule anmelden als Plätze vorhanden sind, werden die aufzunehmenden Schüler wie folgt ausgewählt:

  1. Vorrangig aufgenommen werden:
    • Schüler, deren Geschwister zum Zeitpunkt des Schuljahresbeginns unsere Schule besuchen.
    • Schüler, die eine ärztlich attestierte Gehbehinderung i.S.v. § 2SGB IX nachweisen können und für die die Gerda-Taro-Schule die nächstgelegene Schule ist.
  2. Die Vergabe der (übrigen) Plätze erfolgt im Losverfahren.

Bitte beachten Sie, dass Aspekte wie das pädagogische Konzept der Schule (Profile, Fremdsprachen), Kooperationsvereinbarungen mit Grundschulen, Wohnortnähe etc. bei der Auswahl der Schüler keine Rolle spielen.

Kann eine Aufnahme Ihres Kindes an unserer Schule nicht erfolgen, werden Ihre Anmeldeunterlagen mit Ihrem Einverständnis an die Schule Ihres Zweit- bzw. Drittwunsches weitergeleitet. Bitte bedenken Sie, dass an den Zweit- bzw. Drittwunschschulen keine neuen Auswahlverfahren mehr durchgeführt werden, wenn die Plätze an den Schulen bereits mit dem Erstwunsch vergeben sind. Die Auswahl der Schulen im Erst-, Zweit- bzw. Drittwunsch sollten Sie daher sorgsam treffen.

Sollte Ihr Kind aufgrund der großen Nachfrage an Plätzen an keiner Ihrer Wunschschulen aufgenommen werden können, werden Ihre Antragsunterlagen mit Ihrem Einverständnis an eine Schule mit noch vorhandenen Aufnahmekapazitäten übergeben. Hierbei wird darauf geachtet, dass die aufnehmende Schule mit öffentlichen Verkehrsmitteln in zumutbarer Weise für Ihr Kind erreichbar ist. Es lässt sich jedoch nicht in jedem Einzelfall vermeiden, dass längere Anfahrtswege entstehen.

Die Entscheidung über die Aufnahme ihres Kindes am Gymnasium erhalten Sie am 04.06.2020.

Uwe Schmidt
Schulleiter