Bitte beachten Sie: Ein Nachweis über einen Impfschutz gegen Masern muss zwingend erbracht werden. Sonst ist keine Anmeldung möglich.
Liebe Eltern,
wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Schule. Für die Anmeldung an unserer Schule beachten Sie bitte die nachfolgenden Hinweise.
Die Anmeldung am Gymnasium erfolgt im Zeitraum vom 07.02.2020 bis 28.02.2020 unter Vorlage des von der Grundschule ausgegebenen Antragsformulars bei der Schule Ihres Erstwunsches. Eltern von Schülern mit einer Bildungsempfehlung für die Oberschule, deren Kind ein Gymnasium besuchen soll, werden gebeten, vorsorglich die gewünschte Oberschule anzugeben.
Die Anmeldung wird persönlich und von allen Personensorgeberechtigten vorgenommen. Anderenfalls ist die Vorlage einer Vollmacht bzw. eines Nachweises der Alleinsorgeberechtigung erforderlich.
Die Öffnungszeiten sind wie folgt:
17.02.2020: 09:00 bis 13:00 Uhr | 24.02.2020: 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:30 Uhr |
18.02.2020: 09:00 bis 13:00 Uhr | 25.02.2020: 13:00 bis 18:00 Uhr |
19.02.2020: 09:00 bis 13:00 Uhr | 26.02.2020: 09:00 bis 12:30 Uhr |
20.02.2020: 09:00 bis 13:00 Uhr | 27.02.2020: 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:30 Uhr |
21.02.2020: 09:00 bis 13:00 Uhr | 28.02.2020: 09:00 bis 12:30 Uhr |
Zur Anmeldung sind folgende Unterlagen vorzulegen:
Bei der Anmeldung werden folgende Daten erhoben:
Schüler ohne Bildungsempfehlung für das Gymnasium nehmen am 03.03.2020 an einer schriftlichen Leistungserhebung teil. Zur Beratung der weiteren Schullaufbahn des Schülers wird bei der Anmeldung ein verpflichtender Gesprächstermin im Zeitraum vom 03.03.2020 bis 12.03.2020 vereinbart.
Die Anmeldung gilt als zurückgenommen, wenn Sie ohne wichtigen Grund zum vereinbarten Beratungsgespräch nicht erscheinen. Dasselbe gilt, wenn im Beratungsgespräch eine Anmeldung an der Oberschule empfohlen wird und Sie nicht innerhalb von drei Wochen schriftlich mitteilen, dass Sie entgegen den Empfehlungen der Grundschule und des Gymnasiums an der Anmeldung festhalten.
Bitte beachten Sie, dass kein Rechtsanspruch auf den Besuch einer bestimmten Schule besteht. Insbesondere besteht auch kein Rechtsanspruch auf Aufnahme an dem Gymnasium, welches Ihre Anmeldung entgegengenommen und an dem das Beratungsgespräch stattgefunden hat.
Über die Aufnahme der Schüler entscheiden die Schulleiter im Rahmen der an ihrer Schule verfügbaren Kapazität. Überschreitet die Anzahl der Anmeldungen die vorhandene Kapazität, wird eine Auswahl unter den Bewerbern anhand von den an der jeweiligen Schule festgelegten Kriterien getroffen. Die genauen Kriterien erfragen Sie bitte vor Ort.
An unserer Schule werden im Schuljahr 2020/2021 voraussichtlich 5 fünfte Klassen eingerichtet. In jeder Klasse können maximal 28 Kinder unterrichtet werden. Plätze für Jahrgangswiederholer bzw. Gewichtungszuschläge für inklusiv unterrichtete Schüler gemäß § 2 SächsKlassBVO werden kapazitätsmindernd berücksichtigt. Sollten sich mehr Schüler mit ihrem Erstwunsch an unserer Schule anmelden als Plätze vorhanden sind, werden die aufzunehmenden Schüler wie folgt ausgewählt:
Bitte beachten Sie, dass Aspekte wie das pädagogische Konzept der Schule (Profile, Fremdsprachen), Kooperationsvereinbarungen mit Grundschulen, Wohnortnähe etc. bei der Auswahl der Schüler keine Rolle spielen.
Kann eine Aufnahme Ihres Kindes an unserer Schule nicht erfolgen, werden Ihre Anmeldeunterlagen mit Ihrem Einverständnis an die Schule Ihres Zweit- bzw. Drittwunsches weitergeleitet. Bitte bedenken Sie, dass an den Zweit- bzw. Drittwunschschulen keine neuen Auswahlverfahren mehr durchgeführt werden, wenn die Plätze an den Schulen bereits mit dem Erstwunsch vergeben sind. Die Auswahl der Schulen im Erst-, Zweit- bzw. Drittwunsch sollten Sie daher sorgsam treffen.
Sollte Ihr Kind aufgrund der großen Nachfrage an Plätzen an keiner Ihrer Wunschschulen aufgenommen werden können, werden Ihre Antragsunterlagen mit Ihrem Einverständnis an eine Schule mit noch vorhandenen Aufnahmekapazitäten übergeben. Hierbei wird darauf geachtet, dass die aufnehmende Schule mit öffentlichen Verkehrsmitteln in zumutbarer Weise für Ihr Kind erreichbar ist. Es lässt sich jedoch nicht in jedem Einzelfall vermeiden, dass längere Anfahrtswege entstehen.
Die Entscheidung über die Aufnahme ihres Kindes am Gymnasium erhalten Sie am 04.06.2020.
Uwe Schmidt
Schulleiter