2010 - Leipzig

15. Konferenz vom 13. November 2010 am Sportgymnasium Leipzig

Wahl der Fachgruppenleitung

Die Leitung der Fachgruppe war seit 2007 im Amt, es war also an der Zeit eine Neuwahl anzusetzen. Um die Arbeit effektiver zu gestalten wurden nur noch zwei feste Leitungsmitglieder gewählt. Zu den Beratungen wird sich aber in der Regel eine "erweiterte Leitung" treffen.

Zur Wahl finden Sie hier das Protokoll und unten den Rechenschaftsbericht:

Die Fachgruppenkonferenz 2010

Hauptvortrag "Bevor der Anwalt kommt"

 Für den Hauptvortrag konnte der pädagogische Leiter des Medienpädagogischen Zentrums Leipzig, Thomas Hickfang, gewonnen werden. Unter dem Titel „Bevor der Anwalt kommt…“ sprach er zum Thema „Urheberrecht und Datenschutz“ in der Schule. Nach Klärung der Begriffe „Urheberrecht“, „Verwertungsrecht“ und „Nutzungsrecht“ und einigen historischen Hinweisen (bereits im 15 Jahrhundert wurden in Italien erste Regelungen zum Urheberrecht formuliert, im 16. Jahrhundert in England und 1837 in Preußen) ging Thomas Hickfang ausführlich auf die Rechte der Schüler als Privatpersonen ein: Vervielfältigungsrecht, Verbreitungsrecht, Ausstellungsrecht, Vortragsaufführungs- und Vorführungsrecht, Recht auf öffentliche Zugänglichmachung, Senderecht, Recht der Wiedergabe durch Bild- und Tonträger u.ä. ein.
Eingeschränkter sind hingegen die Rechte der Lehrer, da diese einen Arbeitsvertrag mit dem SMK haben. So besitzt der Lehrer zwar das Urheberrecht an einem von ihm ausgearbeiteten Arbeitsblatt für seine Schüler. Stellt er dieses Arbeitsblatt auf einer Fortbildungsveranstaltung vor, so gibt er automatisch die Nutzungsrecht ab und jeder in Sachsen angestellte Lehrer darf dieses Arbeitsblatt in seinem Unterricht benutzen.
Interessant ist Zusammenhang mit dem Verwertungsrecht die Frage, ob eine Unterrichts-stunde öffentlich ist. Im Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheber-rechtsgesetz) heißt es im §15 Abs. 3 dazu: „Die Wiedergabe ist öffentlich, wenn sie für eine Mehrzahl von Mitgliedern der Öffentlichkeit bestimmt ist. Zur Öffentlichkeit gehört jeder, der nicht mit demjenigen, der das Werk verwertet, oder mit den anderen Personen, denen das Werk in unkörperlicher Form wahrnehmbar oder zugänglich gemacht wird, durch persönliche Beziehungen verbunden ist.“ Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/BJNR012730965.html
Zahlreiche Fallbeispiele, u.a. zur Gestaltung und vor allem zu Inhalten von Schulhomepages, rundeten den interessanten Vortrag ab.

Workshop Urheberrecht

Wirklich absolut sicher ist nur ein Verfahren: gar nichts veröffentlichen – das kann jedoch nicht wirklich im Interesse einer Schule sein!

Fotos auf der Internetseite der Schule?

Gut, wenn sie von mir sind und nur Gruppen mit nicht eindeutigem Identifikationsschema darauf abgebildet sind.

Schlecht, wenn Goole-Bilder als Quelle herhalten musste - und ganz schlecht, wenn es sich um Einzelpersonen oder gar um Kartenmaterial handelt.

Nichtwissen schützt nicht vor Strafe, und so tappt der unbedarfte Anwender in die Fallen des Urheberrechts. Nicht zuletzt war wohl auch das ein Argument vieler Workshopteilnehmer für den Besuch dieser Veranstaltung.

Noch ein paar einleitende Bemerkungen, dann ging’s an eigenständige Lösen „vorgegebener Fälle“ nach dem Motto: „Wie würden Sie entscheiden?“.

Dabei wussten einige Teilnehmer schon recht gut Bescheid und konnten auch die Randbedingungen der Fälle zum Teil aus eigener Erfahrung sehr gut beschreiben.

Interessant scheint dabei in Betrachtung der Fragestellungen, das so ziemlich alle aktuell anfallenden Problemkreise für eine Schule zur Analyse gelangten zumal man ja als Teilnehmer am Workshop mit den richtigen Antworten nach Hause gefahren ist ;-)

Bezeichnend war aber ebenso der Kommentar eines Konferenzteilnehmers: „… früher waren Eltern stolz, wenn Leistungen ihres Kindes von Seiten der Schule gewürdigt wurden, heute droht man Dir dafür mit dem Anwalt.“ Hat sicher etwas für sich – und doch hinkt der Vergleich eben auch ein wenig.

Fazit: die Zeiten haben sich geändert und man sollte nicht verpassen, sich auf die veränderten Bedingungen einzustellen.

Workshop Interaktive Tafeln

Heiko Vogel, Musiklehrer am Kurfürst-Moritz-Schule schwärmte vom Einsatz der elektronischen Tafeln an englischen Schulen, die zum Teil vollständig mit Interaktiven Tafeln (IAT) ausgestattet sind – allerdings auch mit qualifizierten technischen Support-Mitarbeitern.

Der Workshop begann mit einem Kurzkurs in der Bedienung der Geräte. Das war sinnvoll, da nur die Hälfte der Teilnehmer schon Kontakt mit IATs hatte. Nach der kurzen Installationspause, wurde die Software auf allen Arbeitsplätzen intensiv ausprobiert.

Aber wie verbessert ein Stück Elektronik eigentlich den Unterricht? Indem es zum Beispiel das Bild eines Schlagzeugs mit seinem Klang verbindet, indem es zum Mitmachen einlädt oder …!?! Vielleicht indem es alle bisher verwendeten medialen Geräte vereint?

Die Beispiele aus den Federn – 'tschuldigung: Board-Stiften der Moritzburger Kollegen waren schon interessant.  Wirklich interaktive Tafelbilder, verknüpfte Medien (französisch sprechende Mäuse), dynamische Geometrie usw.

 Eine kurze Marktübersicht rundete den erfolgreichen Workshop ab.