Sie als Erziehungsberechtigte
Ihr Kind wird stationär oder tagesklinisch behandelt und kann während dieser Zeit seine Schule nicht besuchen. In diesem Fall besteht in der Regel die Möglichkeit, an unserer Schule unterrichtet zu werden.
Wir arbeiten eng mit folgenden Kliniken und Einrichtungen zusammen:
Während des Aufenthaltes in einer dieser Institutionen besteht die Möglichkeit der Beschulung in einem unserer Standorte. Wir bieten Unterricht für alle Kinder und Jugendlichen aller Schulformen aus den Regel- und Förderschulsystemen an. Unser Kollegium setzt sich aus Lehrerinnen/Lehrern der Primar- und Sekundarstufe sowie Förderpädagoginnen/Förderpädagogen zusammen.
Ihr Kind wird in kleinen, nach Jahrgangsstufen differenzierten Lerngruppen von uns unterrichtet. Neben den schulfachlichen Inhalten stehen oft zunächst individuelle Ziele im Vordergrund. Diese versuchen wir kleinschrittig und in enger Absprache mit den behandelnden therapeutischen und den zuständigen pädagogischen Fachpersonen zu erreichen. Wir setzen uns mit Ihrem Einverständnis mit der Stammschule in Verbindung und unterstützen bei der Wiedereingliederung in den regulären Schulalltag.
Unser wichtigstes Ziel ist, Ihr Kind während seiner Behandlung so zu begleiten, zu unterstützen und zu fördern, dass es hinsichtlich schulischer Herausforderungen Selbstvertrauen und Lernmotivation aufbaut und beibehält. Auch Sie als Erziehungsberechtigte sind in diesem Prozess der Begleitung und Stabilisierung sehr wichtig.
Gemeinsam mit den Lernenden können unter anderem folgende Ziele entwickelt werden:
- Anschluss halten an den Unterrichtsstoff der Stammschule
- Stabilisierung des regelmäßigen Schulbesuches
- Abbau von Schulängsten und damit verbunden ein sorgenfreier und regelmäßiger Schulbesuch im ersten Schritt an der Krankenhausschule
- Begleitung und Unterstützung beim Wiedereinstieg in die Stammschule
- in einigen Fällen Unterstützung beim Finden einer neuen Schule
- Förderung des Umgangs mit einer Erkrankung auch im Schullalltag