Über die Aufnahme der Schülerinnen und Schüler entscheidet die Schulleitung im Rahmen der an der Schule verfügbaren Kapazität. Überschreitet die Anzahl der Anmeldungen die vorhandene Kapazität, wird eine Auswahl unter den Bewerbern anhand folgender Kriterien getroffen: -
Schüler, deren Geschwister zum Zeitpunkt des Schuljahresbeginns unsere Schule besuchen -
Über die Vergabe aller weiteren Plätze entscheidet das Los. Eng umgrenzte Härtefälle werden berücksichtigt. Bei der Auswahl sind der Zeitpunkt der Anmeldung sowie schulische Leistungen u.ä. völlig unerheblich. Kann eine Aufnahme Ihres Kindes an unserer Schule nicht erfolgen, werden Ihre Anmeldeunterlagen mit Ihrem Einverständnis an die Schule Ihres Zweit- bzw. Drittwunsches weitergeleitet. Bitte bedenken Sie, dass an den Zweit- bzw. Drittwunschschulen keine neuen Auswahlverfahren mehr durchgeführt werden, wenn die Plätze an den Schulen bereits mit dem Erstwunsch vergeben sind. Die Auswahl der Schulen im Erst-, Zweit- bzw. Drittwunsch sollten Sie daher sorgsam treffen. Sollte Ihr Kind aufgrund der großen Nachfrage an Plätzen an keiner Ihrer Wunschschulen aufgenommen werden können, werden Ihre Antragsunterlagen mit Ihrem Einverständnis an eine Schule mit noch vorhandenen Aufnahmekapazitäten übergeben. Hierbei wird darauf geachtet, dass die aufnehmende Schule mit öffentlichen Verkehrsmitteln in zumutbarer Weise für Ihr Kind erreichbar ist. Es lässt sich jedoch nicht in jedem Einzelfall vermeiden, dass längere Anfahrtswege entstehen. |