1. Der aufzunehmende Schüler hat seinen Wohnsitz in der Schulträgergemeinde.
2. Der aufzunehmende Schüler hat seinen Wohnsitz in den Gemeinden Hirschstein, Ostrau oder Naundorf, da im Zuge der Schulnetzplanung die dortigen Oberschulen geschlossen wurden. Zudem würde sich für viele Schüler dieser Orte ein unzumutbarer Schulweg ergeben, ein funktionstüchtiger Schülertransport ist bereits eingerichtet.
3. Geschwisterkinder besuchen im kommenden Schuljahr unsere Oberschule.
4. Losverfahren
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