Die Gemeinde Stauchitz und damit auch unsere Schule würde von der Verlegung dieser Bundesstraße profitieren, denn momentan führt sie direkt am Schulgebäude vorbei, verursacht deshalb durch den starken Verkehr viel Lärm und die beiden Bushaltestellen an einer so intensiv befahrenen Straße stellen für die Schüler ebenfalls immer ein Risiko dar.
Aber es gibt natürlich auch Gegner einer neuen Ortsumfahrung. Einige Landwirte müssten Nutzflächen für den Bau der neuen Trasse abgeben und sie fürchten um die Existenz ihrer Betriebe, wenn keine Ausgleichsflächen zur Verfügung gestellt werden können.
Die Verhandlung fand im größten und prunkvollsten Saal des Gerichtsgebäudes statt, in dem 1933 auch der sogenannte Reichstagsbrandprozess durchgeführt wurde und die Nationalsozialisten mit ihm beweisen wollten, dass die Kommunisten hinter dem Brandanschlag auf das Reichstagsgebäude in Berlin steckten, was der NS-Führung aber nicht gelang. Das damalige höchste Gericht der Weimarer Republik, das Reichsgericht in Leipzig, wurde daraufhin nach dem Prozess aufgelöst.
Zurück zur Verhandlung über die Verlegung der B169. Gespannt lauschten wir den Argumenten der Befürworter und Gegner in dieser Sache. Das war anstrengend, denn es ging zum Teil sehr ins Detail und auch die Amtssprache der Juristen war nicht immer so leicht zu verstehen. Fast drei Stunden folgten wir den verschiedenen Argumenten der einberufenen Sachverständigen und Juristen sowie der Betroffenen. An der Verkündung einer Entscheidung durch das Gericht konnten wir nicht mehr teilnehmen, da sie erst am Nachmittag erfolgen sollte und sich die Richterin und die beiden Richter zur Beratung zurückzogen, aber das Ergebnis werden wir bestimmt aus der Presse erfahren.
Auf alle Fälle war es für uns spannend, an einer so wichtigen Verhandlung teilnehmen zu können und einmal hautnah zu erleben, dass auch Privatpersonen in einer Demokratie gegen die Vorhaben des Staates klagen können, wenn sie sich in ihren Rechten bedroht sehen. Es wird §15 unseres Grundgesetzes zum Einsatz kommen, in dem es um die Möglichkeit der Vergesellschaftung von Privateigentum gegen Entschädigung geht.