1. Oberschule Kamenz 

Hausordnung

Hausordnung

Jeder Schüler unserer Schule sollte bemüht sein, durch ein positives Auftreten in und außerhalb der Schule Grundlagen für eine erfolgreiche Lernarbeit und ein hohes Ansehen der 1. Oberschule Kamenz zu schaffen.

 

Folgende Vereinbarungen wurden geschlossen:

1. Das Schulgebäude kann von Schülern frühestens 7.10 Uhr betreten werden. Der Unterricht beginnt in der Regel 7.25 Uhr und endet laut Stundenplan.
Bei einem späteren Beginn des Unterrichts betreten die Schüler frühestens 10 Minuten vor Unterrichtsbeginn das Schulhaus.
Ausnahmen: frühere Busankunft – diese Schüler halten sich im Mehrzweckraum (Zi. 011) auf.
Das Schulgebäude ist spätestens 15 Minuten nach Unterrichtsschluss oder nach den jeweiligen Angeboten zu verlassen.

 

2. Der Schüler hat mit Unterrichtsbeginn alle Materialien, die er an dem Tag benötigt, in der Tasche. Der Schließfachbereich wird in den Pausen nur zum Holen der Sportsachen genutzt.
Beim Vorklingeln haben alle Schüler ihre Plätze eingenommen und die Unterrichtsmaterialien ausgepackt.
Wenn der Lehrer den Unterrichtsraum betritt, erheben sich alle zur Begrüßung von ihren Plätzen. Fehlt 5 Minuten nach Stundenbeginn ein Lehrer, hat der Klassensprecher oder sein Stellvertreter im Sekretariat Bescheid zu geben.

 

3. In allen Pausen, mit Ausnahme der Mittagspause, halten sich die Schüler im entsprechenden Klassen- oder Fachzimmer bzw. auf dem Gang, wo sich dieses befindet, auf.
a) Die Frühstückspausen liegen in der Zeit von 8.10 – 8.25 Uhr und von 9.55 – 10.10 Uhr. Die zweite Frühstückspause kann für die Klassen 5 bis 7 als Hofpause genutzt werden.
b) Die Mittagspause liegt in der Zeit von 11.40 – 12.15 Uhr. Bis 11.50 haben alle Schüler das Schulgebäude zur Hofpause verlassen.
Ausnahme: Schüler der Klassen 5 und 6 nehmen ab 11.40 Uhr und Schüler der Klassen 7 bis 10 ab 11.55 Uhr im Mehrzweckraum ihr Mittagessen ein. Der Einlass in die Schule erfolgt mit dem Vorklingeln 12.10 Uhr.
Schüler, die danach Sport haben, gehen nach dem Vorklingeln in den Turnhallenbereich.
Ausnahmen werden gesondert geregelt.

 

4. Während Freistunden halten sich die Schüler im Mehrzweckraum auf. Der Aufenthalt im Treppenhaus oder in den Schließfachbereichen ist untersagt.
Alle Schüler verlassen das Schulgebäude und –gelände in den Pausen oder Freistunden nicht, ausgenommen ist der Weg zum Jahnsportplatz, wenn der Unterricht dort stattfindet.
Weitere Ausnahmen werden gesondert geregelt.
Ab 14.00 Uhr bis 15.00 Uhr finden Ganztagsangebote lt. Aushang statt.

 

5. Beurlaubungen von Schülern – auch für einzelne Stunden – sind von den Erziehungsberechtigten rechtzeitig schriftlich zu beantragen.
Im Krankheitsfall ist die Schule bis 8.00 Uhr zu informieren. Eine schriftliche Entschuldigung der Erziehungsberechtigten muss der Schüler bei Wiederaufnahme des Schulbesuchs vorlegen; in besonderen Fällen kann die Vorlage eines ärztlichen Attestes gefordert werden.
Unfälle im Unterricht bzw. bei außerschulischen Veranstaltungen sind umgehend im Sekretariat zu melden.

 

6. Lehrbücher, Lehr- und Arbeitsmittel sowie Gegenstände im Gebäude sind schonend zu behandeln. (Schreiben zu Schulbüchern beachten.)
Das Kaugummikauen ist im gesamten Schulgebäude untersagt.
Für Beschädigungen und Verschmutzungen an Mobiliar, Lehrmitteln, Apparaturen, elektrischen Anlagen, am Gebäude und Außenanlagen werden die jeweiligen Verursacher bzw. deren Erziehungsberechtigten haftbar gemacht. Festgestellte Mängel sind umgehend dem aufsichtsführenden Lehrer zu melden.

 

7. Das Sekretariat ist nur von 7.00 – 12.30 Uhr aufzusuchen.

 

8. Die Garderobe ist während des gesamten Unterrichts in den Zimmern an den dort zur Verfügung stehenden Haken aufzubewahren und bei Zimmerwechsel mitzunehmen. Die Sporttasche gehört in das Schließfach.

 

9. Der Ordnungsdienst ist gemeinsam mit dem unterrichtenden Lehrer für die Sauberkeit des Zimmers verantwortlich. Dabei ist darauf zu achten, dass die Tafel sauber, die Fenster geschlossen, das Licht ausgeschaltet sowie nach der letzten Stunde die Stühle hochgestellt sind. Der Ordnungsdienst verlässt als letzter das Zimmer.
Den Anweisungen der Aufsichtsführenden (Lehrer und Schüler) ist Folge zu leisten.
Das Öffnen und Schließen der Fenster und Verdunkelungen ist nur dem Lehrer gestattet.

 

10. Die Benutzung von Telekommunikationsgeräten (Mobiltelefon, mp3-player, digitale Aufnahmegeräte, …) sowie das private Anfertigen von Bild- und Tondokumenten während des Unterrichts und in den Pausen ist nicht gestattet.
Handys sind für den Unterrichtstag (vor Unterrichtsbeginn bis Unterrichtsende) im Schließfach zu verwahren.
Bei Zuwiderhandlung muss mit Entzug der Geräte gerechnet werden.

 

11. Fundsachen sind im Sekretariat abzugeben.

 

12. Das Fahren mit dem Fahrrad bzw. einem Kraftrad im Schulgelände ist untersagt. Abgestellt werden diese Fahrzeuge nur auf den dafür vorgesehenen Plätzen.
Das Abstellen ist genehmigungspflichtig, ist dies erfolgt, so müssen die Fahrzeuge gesichert sein.
Ein Versicherungsschutz für Fahrräder / Krafträder besteht im Schulgelände nicht.

 

13. Das Rauchen sowie der Besitz und die Einnahme von Alkohol und Drogen sind in der Schule, bei Klassenfahrten und allen anderen schulischen Veranstaltungen untersagt.

 

14. Das Mitbringen von Waffen und Gegenständen, von denen gesundheitliche Schäden ausgehen können, ist verboten.

 

15. Verstöße gegen die Hausordnung werden schulrechtlich geahndet.

 

Zusätzliches:
Erscheinungsformen radikaler Gesinnung insbesondere rechts- und linksradikaler Ideologie, das Tragen von menschenverachtenden oder Gewalt verherrlichenden Symbolen ist an unserer Schule nicht erlaubt.
Der vom LKA und LfV ausgearbeitete Kriterienkatalog zum verfassungsfeindlichen Verhalten ist Gegenstand der Hausordnung.


Die Hausordnung ist mit Wirkung vom 11.12.2007 (in geänderter Fassung vom 07.11.2012) in Kraft getreten.