Hausordnung

Hausordnung der 62. OS

1. Präambel

Wir verstehen Schule als einen Verständigungsprozess aller in der Schule Tätigen. SchülerInnen, LehrerInnen und technisches Personal begegnen sich fair, achtungsvoll, höflich und hilfsbereit. Wir achten gemeinsam auf die Einhaltung der Hausordnung. Zuwiderhandlungen werden entsprechend der Schulordnung geahndet.

2. Organisatorisches

Das Schulhaus wird 15min vor Unterrichtsbeginn geöffnet. SchülerInnen, die bereits vor 7.15 Uhr in der Schule eintreffen, können sich im Speiseraum aufhalten. Bei späterem Unterrichtsbeginn ist das Schulhaus erst in der Pause zu betreten. Nur der Speiseraum kann als Warteraum genutzt werden. Der Schüler ist 5 min vor Beginn jeder Stunde an seinem Platz, legt seine Materialien zurecht und bereitet sich auf den Unterricht vor. Verspätet eintreffende Schüler melden sich im Sekretariat. Ihnen wird der Zutritt zur laufenden Unterrichtstunde verwehrt. Sie halten sich im Speiseraum auf. Sollte ein Lehrer 5 min nach Unterrichtsbeginn noch nicht erschienen sein, meldet sich der Klassensprecher unverzüglich im Sekretariat oder Lehrerzimmer. Nach Beendigung des Unterrichts und anderer schulischer Veranstaltungen ist die Schule umgehend zu verlassen. Das zwischenzeitliche unerlaubte Verlassen des Schulgeländes ist nicht gestattet.

3. Der Schulweg

SchülerInnen sind auf dem direkten, sichersten und verkehrsgünstigsten Schulweg und im Rahmen von schulischen Veranstaltungen bei Unfällen gesetzlich unfallversichert. Unfälle sind unverzüglich im Sekretariat zu melden. Das Radfahren auf dem Schulhof ist nicht gestattet. Fahrräder werden an den Fahrradständern abgestellt und gesichert. Die Schule übernimmt keine Haftung für Schäden oder Diebstahl.

4. Sicherheit, Sauberkeit und Ordnung

Jeder ist für Sicherheit, Sauberkeit und Ordnung im Schulhaus und im Schulgelände verantwortlich. Alle Räume, Arbeitsplätze und Arbeitsmaterialien sind pfleglich zu behandeln.

Sanitäranlagen sind in einwandfreiem Zustand zu verlassen. Festgestellte Schäden sind umgehend dem Schulpersonal anzuzeigen. Alle Schüler tragen eine dem Schulalltag angemessene Kleidung. Kaugummis sind im Unterricht verboten. Abfälle und Papier werden umweltgerecht in die dafür vorhandenen Behälter entsorgt.

Die Klasse, die zuletzt Unterricht in einem Zimmer hat, stellt die Stühle hoch, löscht das Licht und verlässt den Raum besenrein. Der Ordnungsdienst trägt dafür Verantwortung, dass dies auch bei Zimmerwechsel und kurzfristigen Planänderungen erfolgt. Fenster werden nur in Anwesenheit und mit Erlaubnis der Lehrer geöffnet.

Fachräume und die Turnhalle dürfen nur mit dem Fachlehrer betreten werden. Die jeweiligen Fachraumordnungen sind unbedingt einzuhalten .Die Sportanlagen im Außengelände dürfen nur in der ersten Hofpause und nur nach Absprache mit den Sportlehrern benutzt werden.

Die Benutzung von Mobiltelefonen und anderen elektronischen Geräten ist während des gesamten Schulalltages nicht gestattet. Filmen, Fotografieren, Abspielen und die Weitergabe von Videos sind auf dem Schulgelände grundsätzlich nicht erlaubt. Bei Zuwiderhandlung werden diese Geräte von der Lehrkraft eingezogen und sind von einem Erziehungsberechtigten bei der Schulleitung abzuholen. Ausnahmen legen die Lehrkräfte fest.

In der Schule und in der unmittelbaren Umgebung sind der Besitz bzw. die Einnahme von alkoholischen Getränken und Tabak, Drogen und Rauschmitteln nicht erlaubt. Gleiches gilt für den Besitz und Umgang mit gefährlichen und verbotenen Gegenständen sowie Waffen und Feuer.

5. Persönliches Eigentum

Die privaten Sachen der SchülerInnen und aller Nutzer der Schule sind nicht versichert. Für seine persönlichen Gegenstände und Wertsachen ist jeder selbst verantwortlich. Fundsachen werden beim Hausmeister abgegeben. Dieser bewahrt sie entsprechend der gesetzlichen Frist auf, danach werden sie vergeben oder entsorgt.

6. Schulbücher

Schulbücher werden den SchülerInnen leihweise überlassen. Die SchülerInnen sind verpflichtet, mit den Büchern sorgfältig umzugehen. Beschädigte und/ oder beschmierte Bücher müssen ersetzt werden.

7. Gäste

Für Besucher und außerunterrichtliche Nutzer der Schule gilt die Hausordnung. Besucher melden sich im Sekretariat. Ein unangemeldeter Aufenthalt im Schulgelände ist nicht gestattet.

8. Hausrecht

Der Schulleiter übt das Hausrecht aus. Bei Abwesenheit der Schulleitung übernimmt dies der Hausmeister. Das Aufhängen von Werbe- und Informationsmaterialien bedarf der Genehmigung der Schulleitung. Verstöße gegen die Hausordnung werden entsprechend geahndet.

Stand 14.06.2010