Hausordnung

Hausordnung der 62. OS

Hausordnung

 

 

1. Präambel

Wir verstehen Schule als einen Verständigungsprozess aller in der Schule Tätigen.

Lernende, Lehrkräfte und technisches Personal begegnen sich fair, achtungsvoll, höflich und hilfsbereit.

Wir achten gemeinsam auf die Einhaltung der Hausordnung.

 

2. Organisatorisches

 

Das Schulhaus wird 15min vor Unterrichtsbeginn (7.30 Uhr) geöffnet. 5 min vor Unterrichtsbeginn ist jeder an seinem Platz und legt die Unterrichtsmaterialien bereit.

 

Lernende, die bereits vor 7.15 Uhr in der Schule eintreffen, können sich im alten Speiseraum aufhalten.

 

Bei späterem Unterrichtsbeginn ist das Schulhaus erst in der Pause zu betreten.

 

Verspätet eintreffenden Schülern kann der Zutritt zur laufenden Unterrichtstunde verwehrt werden.

 

Sollte ein Lehrkraft 5min nach Unterrichtsbeginn noch nicht erschienen sein, meldet dies der Klassensprecher unverzüglich im Sekretariat oder Lehrerzimmer.

 

3. Der Schulweg

 

Lernende sind auf dem sichersten, direktesten und verkehrsgünstigsten Weg zur Schule unfallversichert. Unfälle sind unverzüglich im Sekretariat zu melden.

 

Das Radfahren auf dem Schulhof ist nicht gestattet.

Die Fahrräder werden an den Fahrradständern abgestellt und gesichert. Die Schule übernimmt keine Haftung für Schäden oder Diebstahl.

 

4. Sicherheit, Sauberkeit und Ordnung

 

Jeder ist für Sicherheit, Sauberkeit und Ordnung im Schulhaus und im Schulgelände mit verantwortlich. Arbeitsplätze und Arbeitsmaterialien, Sanitäranlagen sind so zu verlassen bzw. zu behandeln, wie man sie selbst vorfinden möchte.

 

Abfälle und Papier werden umweltgerecht in die dafür vorhandenen Behälter entsorgt.

 

Die Klasse, die zuletzt Unterricht in einem Zimmer hat, stellt die Stühle hoch und verlässt das Zimmer besenrein.

 

Fenster werden nur in Anwesenheit oder mit Erlaubnis des Lehrers geöffnet.

 

Fachräume und die Turnhalle dürfen nur mit der Fachlehrkraft betreten werden.

Die Fachraumordnung ist einzuhalten.

 

Die Sportanlagen im Außengelände dürfen in den Pausen nach Absprache mit den Sportlehrern benutzt werden.

 

Elektronische Geräte (u.a. Handys, MP3-Player) sind mit Betreten des Schulgeländes auszuschalten und sicher zu verwahren.

 

Drogen, Alkohol, Rauchen, der Gebrauch von Waffen, Messern und anderen gefährlichen Gegenständen ist grundsätzlich untersagt. Gegenstände dieser Art werden eingezogen.

 

Das unerlaubte Verlassen des Schulgeländes ist nicht gestattet.

Schüler der Klassenstufe 10 können mit schriftlicher Zustimmung der Sorgeberechtigten während der Mittagspause das Schulgelände verlassen.

 

5. Persönliches Eigentum

 

Für seine persönlichen Gegenstände ist jeder selber verantwortlich. Wertsachen sollten nur dann mit in die Schule gebracht werden, wenn es unbedingt erforderlich ist, und nicht ohne Aufsicht im Schulhaus zurückgelassen werden.

 

Fundsachen werden beim Hausmeister abgegeben. Dieser bewahrt sie entsprechend der gesetzlichen Frist auf, danach werden sie gemäß der Satzung der Stadt Dresden  entsorgt.

 

6. Schulbücher

 

Schulbücher  werden den Lernenden  leihweise überlassen. Sorgfältiger Umgang mit den Büchern ist selbstverständlich. Beschädigte und/oder beschmierte Bücher müssen ersetzt werden.

 

7. Gäste

 

Für Besucher und außerunterrichtliche Nutzer der Schule gilt die Hausordnung. Besucher melden sich im Sekretariat an, ein unangemeldeter Aufenthalt im Schulgebäude und auf dem Schulhof ist nicht gestattet.

 

8. Hausrecht

 

Der Schulleiter, Herr Runge, übt das Hausrecht aus, in dessen Abwesenheit der stellvertretende Schulleiter, Herr Hinkel.

In Abwesenheit der Schulleitung obliegt diese Aufgabe dem Hausmeister.

 

Das Aufhängen von Plakaten, Werbematerialien, Informationsmaterialien u.ä. bedarf der Genehmigung der Schulleitung.

 

 

 

 

29.01.2024                                                               - Schulleiter -