Oberschule Bischofswerda 

Hausordnung

 

Die Hausordnung befindet sich aktuell in Überarbeitung.         

 

 

I. Zusammenleben in der Schulgemeinschaft:

 

1. Verhalte dich deinem Mitmenschen gegenüber so, wie du selbst behandelt werden möchtest. Gegenseitige Rücksichtnahme, Toleranz, Höflichkeit, Achtung der Persönlichkeitsrechte aller Mitschüler, Lehrer, Eltern und Schulpersonal sollten für dich zur Selbstverständlichkeit gehören.

 

2. Unser gemeinsames Ziel ist es, jedem Schüler und jeder Schülerin einen schulischen Abschluss zu ermöglichen. Vermeide jede Unterrichtsstörung, renne und lärme nicht im Schulhaus, du gefährdest nicht nur deinen Lernerfolg, sondern auch den aller deiner Klassenkameraden.  

 

3. Mitunter kannst du andere Meinungen nicht verstehen - setze deine Meinung ohne Gewalt durch.

 

4. Deine Freiheit endet da, wo das Recht deines Mitmenschen anfängt. Abfälligkeiten, Beschimpfungen, Bedrohungen, erst recht körperliche Gewalt, dulden wir in unserer Schule nicht. Mit Angst vor dem Mitschüler lebt und lernt es sich schlecht.  

 

5. Denke daran, dass das Benutzen verfassungsfeindlicher Symbole generell verboten ist. Auch das Tragen von Springerstiefeln ist an unserer Schule nicht gestattet.  

 

6. Gegenstände, die nicht zum Unterricht gehören und andere stören oder sogar verletzen könnten, dürfen nicht mitgebracht werden. Anderenfalls werden solche Gegenstände einbehalten und erst nach Rücksprache mit den Eltern ausgehändigt.  

 

7. Wenn du dich in deinen Rechten verletzt fühlst, wende dich in angemessener Form an deinen Klassenlehrer, den Vertrauenslehrer oder an die Schulleitung. Versuche, den Konflikt selber friedlich zu regeln. Dabei können dich dein Klassensprecher oder ein Vertreter des Schülerrates unterstützen.   

 

II. Teilnahme am Unterricht, Verhalten in den Pausen:  

 

1. Die regelmäßige und pünktliche Teilnahme an allen Unterrichtsveranstaltungen ist deine Pflicht. Während der gesamten Unterrichtszeit und bei jeder Schulveranstaltung unterliegst du der Aufsicht der Schule. Das Verlassen des Schulgebäudes und des Schulgeländes ist in dieser Zeit (auch in kleinen Pausen) ohne Genehmigung nicht erlaubt.  

 

2. Wenn du erkrankst, dann sorge dafür, dass die Schule bis 8:00 Uhr benachrichtigt wird. Außerdem muss spätestens am dritten Unterrichtstag eine schriftliche Entschuldigung der Erziehungsberechtigten vorliegen. Bei allen anderen Gründen müssen deine Eltern vorher einen Antrag auf Beurlaubung stellen.  

 

3. Halte dich beim Vorklingeln jeder Unterrichtsstunde im Klassenzimmer an deinem Platz auf. Bereite dich auf den Unterricht vor, indem du deine Arbeitsmittel, die du für den Unterricht benötigst, bereitlegst. Falls ein Lehrer 5 Minuten nach Stundenbeginn nicht erschienen ist, informiert der Klassensprecher die Schulleitung.

 

4. Wenn dein Unterricht in der Sporthalle stattfindet, so halte den festgelegten Unterrichtsweg ein. Im Sportunterricht ist die Einhaltung der Hallen- und Sportplatzordnung für dich verbindlich.  

 

5. Die Schüler aller Klassen gehen während der Frühstücks- und Mittagspausen auf den Schulhof. Wenn keine Hofpause stattfindet, ist der Aufenthalt im Speiseraum gestattet.  

 

6.  In den Pausen erfolgt die Aufsicht durch die beauftragten Lehrer. Zur Unterstützung kann eine Schüleraufsicht eingeteilt werden. Befolge auch ihre Anweisungen. 

 

7. Für einen störungsfreien Unterricht und zur Wahrung der Persönlichkeitsrechte aller Schüler und Lehrer sowie aus Gründen des Datenschutzes musst du alle digitalen Aufnahme-, Abspiel- bzw. Kommunikationsgeräte (z.B. Handy, Smartphone, Smartwatch, Musikplayer, iPhone, iPad, Spielkonsolen usw.) auf dem gesamten Schulgelände ausgeschaltet in der Schultasche aufbewahren. Bei Zuwiderhandlungen werden diese Geräte einbehalten und können nur von deinen Eltern abgeholt werden.   

 

III. Schule als Lebens- und Wohnumfeld:  

 

1. Alle Einrichtungen der Schule - Räume, Möbel, Geräte - sind für dich da. Ihre Anschaffung, Erhaltung und Pflege kosten sehr viel Geld. Vermeide Verunreinigungen und Beschädigungen. Abfälle gehören in Papierkörbe und Abfallbehälter. Für angerichtete Schäden musst du gerade stehen.  

 

2. Auf dem Schulgrundstück gilt ein absolutes Nikotin-, Alkohol- und Drogenverbot. Auch E-Zigaretten und E-Shishas sind nicht erlaubt.  

 

3. Am Ende jeder Unterrichtsstunde verlässt du deinen Arbeitsplatz sauber und ordentlich und erst mit dem Pausenklingeln. Wenn du Ordnungsdienst hast, bist du für ein sauberes Zimmer verantwortlich, vor allem für das gründliche Abwischen der Tafel.  

 

4. Schüler und Lehrer, die als letzte einen Unterrichtsraum benutzen, sind dafür verantwortlich, dass die Fenster geschlossen, die Stühle hochgestellt und das Licht ausgeschaltet wird.  

 

5. Um die Ordnung und Sauberkeit in unserer Schule zu erhalten, ist das Werfen mit Gegenständen im Schulhaus untersagt. Ebenso ist das „Kippeln“ mit den Stühlen, das Sitzen auf den Heizkörpern, Fensterbänken und Schülertischen zu unterlassen.  

 

6. Wenn du Wertsachen oder Geld mitbringst, musst du selber darauf achten, denn die Schule übernimmt bei Verlust oder Beschädigung keine Haftung.  

 

7. Ziehe Jacke, Anorak oder Mantel vor dem Unterricht aus und hänge diese in die Etagengarderobe. In den Klassenräumen wird die Garderobe nicht geduldet. Deine Kopfbedeckung (Basecap, Kapuze, Mütze, Hut) musst du im Schulhaus abnehmen.  

 

8. Radfahrer müssen auf dem Schulgelände grundsätzlich absteigen. Fahrräder sind nur versichert, wenn durch die Schule ein Fahrradpass ausgestellt wurde.  

 

IV. Regelungen zum Schulbusverkehr:  

 

1. Wenn dein Bus schon sehr zeitig an der Schule ankommt, kannst du dich ab 7.00 Uhr im Zimmer 123 aufhalten.  

 

2. Wenn dein Unterricht erst später anfängt oder falls du vorzeitig Unterrichtsschluss hast und auf den Bus warten musst, so halte dich in dieser Zeit leise im Speiseraum auf.  

 

Bei Verstößen gegen die festgelegten Regeln finden die Erziehungs– und Ordnungsmaßnahmen nach §39 des Schulgesetzes für den Freistaat Sachsen Anwendung. Bei Sachbeschädigungen wird der Schulträger informiert.   

 

Die Hausordnung wurde von der Schulkonferenz am 23.03.2015 beschlossen. Die Änderungen treten sofort in Kraft.    

 

 

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