Alle Information zum Aufnahmeverfahren können Sie hier als PDF-Datei herunterladen und ausdrucken!
Sehr geehrte Eltern,
ich freue mich über das gezeigte Interesse, Ihr Kind im neuen Schuljahr an unserer Oberschule beschulen lassen zu wollen.
Die Anmeldung erfolgt im Zeitraum vom 09.02.2024 bis 01.03.2024.
Anmeldungen können entweder über den Postweg erfolgen. Weiterhin ist es möglich, dass Sie Ihre Kinder persönlich entweder
im Sekretariat der Oberschule am Hartmannplatz (Hartmannstraße 21, 09113 Chemnitz)
oder
im Sekretariat der Unteren Luisenschule (Fritz-Matschke-Straße 21, 09113 Chemnitz) zu folgenden Zeiten anmelden:
Fr., 09.02.2024 von 12.00 – 16.30Uhr
Di., 27.02.2024 von 11.00 – 16.30Uhr
Mi., 28.02.2024 von 11.00 – 15.30Uhr
Do., 29.02.2024 von 11.00 – 15.30Uhr
Fr., 01.03.2024 von 10.00 – 12.00Uhr
Bitte bringen Sie zur Anmeldung folgende Unterlagen mit:
Geben Sie bitte auf dem Aufnahmeantrag einen Zweitwunsch und einen Drittwunsch an.
Der Aufnahmebescheid ergeht schriftlich an die Eltern am 13.05.2024.
In den letzten Jahren hat sich gezeigt, dass die Aufnahmekapazität an unserer Schule nicht immer ausreichte, um alle angemeldeten Schülerinnen und Schüler (SuS) aufnehmen zu können. Im Falle eines eintretenden Kapazitätsengpasses werden wir auf ein bewährtes, mit dem Landesamt für Schule und Bildung abgestimmtes Aufnahmeverfahren zurückgreifen.
Vor Beginn des kriterienbezogenen Aufnahmeverfahrens wird geprüft, für welche Kinder eine Ablehnung eine unzumutbare Härte bedeuten würde. Diese Kinder nehmen nicht am Aufnahmeverfahren teil, sondern werden vorab aufgenommen. Die Entscheidung über das Vorliegen einer besonderen eng umgrenzten Härtesituation wird einzelfallbezogen getroffen. Sie haben die Möglichkeit, auf dem Anmeldebogen oder unter Beifügung eines Schreibens zu den Anmeldeunterlagen auf das Vorliegen einer besonderen Härtesituation hinzuweisen.
Die anschließende Auswahl der SuS erfolgt auf der Grundlage folgender Rangfolge sachgerechter Kriterien in Kombination mit dem Zufallsprinzip (Losentscheid):
Sofern Ihr Kind nach Abschluss des Aufnahmeverfahrens nicht an unserer Schule aufgenommen werden kann, erfolgt eine Umlenkung an eine andere Schule. Sie erhalten dann zeitgleich mit unserer Ablehnung von dort eine Aufnahmebestätigung.
Die Anmeldeunterlagen werden von uns an die aufnehmende Schule versendet, so dass Sie Ihr Kind nicht noch einmal anmelden müssen. Obwohl wir in solchen Fällen in ständigem Kontakt mit den Schulen des Zweit- und Drittwunsches stehen, kann nicht garantiert werden, dass eine Aufnahme an einer der beiden Schulen erfolgen kann.
Da Ihr Kind nur an der Schule am Auswahlverfahren teilnimmt, an der es unter Vorlage der Originalbildungsempfehlung angemeldet wurde, hängt eine Aufnahme an der Zweit- bzw. Drittwunschschule davon ab, ob dort nach Aufnahme der an dieser Schule angemeldeten SuS noch freie Plätze vorhanden sind. Sofern weder Zweit- noch Drittwunsch erfüllt werden können, besteht unser Ziel darin, für Ihr Kind eine Schule zu finden, die sich in einer angemessenen Entfernung zum Wohnort befindet, sodass der einfache Schulweg dorthin nicht mehr als 60 Minuten beträgt.
Für den Fall, dass nach Herausgabe der Aufnahmebescheide wieder Schulplätze frei werden, wird von uns eine Nachrückerliste erstellt. Die Besetzung der frei werdenden Schulplätze erfolgt dann entsprechend der Platzierung auf der Nachrückerliste. Für die Teilnahme am Nachrückverfahren reicht ein entsprechender schriftlicher (formloser) Antrag aus, mit dem Sie ihren Willen bekunden, weiterhin Interesse an einem Schulplatz an unserer Schule zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
T. Sowade
Schulleiter
[1] SuS aus anderen Bundesländern, SuS mit Migrationshintergrund, SuS aus dem Ausland u. a.