Hausordnung

Die Hausordnung ist die Grundlage für rücksichtsvolles und tolerantes Zusammenleben aller Schulpartner (Schüler, Lehrer, Eltern und Mitarbeiter).

Grundsätze unserer Schule

    • Jeder Schüler hat das Recht, ungestört zu lernen.
    • Jeder Lehrer hat das Recht, ungestört zu unterrichten.
    • Jeder geht respektvoll mit seinen Mitmenschen um. Konflikte werden gewaltfrei gelöst.

    Regeln im Unterricht

    • Die Teilnahme am Unterricht und Pünktlichkeit sind Pflicht.
    • Der Lehrer beginnt und beendet den Unterricht.
    • Zum Unterrichtsbeginn sind die Schüler am Platz und alle notwendigen Arbeitsmittel liegen bereit.
    • Jacken (Straßenbekleidung) sind am Kleiderhaken aufzuhängen. Mützen und Basecaps sind im Unterricht abzulegen.
    • In den Sporthallen gelten die Hallenordnungen und auf dem Sportplatz die Platzordnung. Erfolgt der Unterricht in einem anderen Objekt, gilt die dort gültige Hausordnung.

    Regeln für Pausen und unterrichtsfreie Zeit

    • Das Benutzen der Toiletten ist auf die Pausenzeiten zu beschränken.
    • Die kleinen Pausen werden im Unterrichtsraum verbracht. In den großen Pausen begeben sich die Schüler nach dem Zimmerwechsel auf den Hof.
    • Den Anweisungen von Lehrer- und Schüleraufsichten ist unbedingt Folge zu leisten.
    • Das Verlassen des Schulgeländes in der Unterrichts- oder Pausenzeit ist nur mit besonderer Erlaubnis gestattet.
    • Schüler, die keinen Unterricht haben, halten sich nicht im Schulgebäude auf, ausgenommen im Schulclub oder im Leseraum.
    • Für die Fachräume, den Schulclub, den Leseraum und den Speiseraum gelten besondere Regeln (siehe Raumordnungen).

    Verhalten im Schulbereich

    • Handys, MP3-Player u.ä. Geräte sind mit dem Betreten des Schulgeländes auszuschalten und in der Schultasche aufzubewahren (siehe Datenschutzverordnung, Handyregeln).
    • Jeder ist für Ordnung und Sauberkeit im gesamten Schulgelände mitverantwortlich.
    • Das Inventar sowie Lehrmaterial sind zu schützen und pfleglich zu behandeln. Dies gilt auch für das Eigentum von Mitschülern und Lehrern.
    • Das Mitführen und der Konsum von legalen Suchtmitteln (z.B. Tabakerzeugnisse, E-Zigaretten, alkoholische Getränke, Energy-Drinks) und unerlaubten Betäubungsmitteln (z.B. Cannabis, Crystal Meth) in der Schule und auf Schulveranstaltungen ist grundsätzlich untersagt. Eine Handlungshilfe zum Umgang mit Substanzkonsum und Suchtverhalten gibt der schulinterne Suchtpräventionsplan (siehe Schulhomepage).
    • Waffen, Feuerzeuge, pyrotechnische Erzeugnisse, Permanentmarker und Laserpointer dürfen nicht in die Schule mitgebracht und verwendet werden.
    • Für in die Schule mitgebrachte Wertgegenstände (Handys, Schmuck, …) wird jegliche Haftung ausgeschlossen, auch wenn sie einem Lehrer oder Mitarbeiter vorübergehend zur Aufbewahrung übergeben werden.
    • Schulfremde Personen melden sich umgehend im Sekretariat.
    Diese Hausordnung wurde durch die Schulkonferenz am 07.05.2025 beschlossen und gilt ab dem 01.08.2025.
    V. Schmidt
    Vorsitzender der Schulkonferenz