Oberschule Rödertal 

Anmeldung neue Klasse 5 2026/27

Information zum Aufnahmeverfahren in die Klassenstufe 5 für das Schuljahr 2026/27 für die Oberschule Rödertal
 

Sehr geehrte Eltern,
Sehr geehrte Eltern,

wir freuen uns darüber, dass Sie Ihr Kind im neuen Schuljahr an unserer Oberschule beschulen lassen wollen. Dazu können Sie Ihr Kind im Zeitraum vom 09.02.2026 bis zum 27.02.2026 während der Öffnungszeiten des Sekretariats anmelden.

 

Bitte bringen Sie zur Anmeldung folgende Unterlagen mit:

  1. das Original der Bildungsempfehlung Klasse 4 (in Ausnahmefällen die Dokumen-tation der besonderen Bildungsberatung - als Original[1])
  2. die Originale und Kopien des letzten Jahreszeugnisses und der zuletzt erstellten Halbjahresinformation der zuvor besuchten Schule
  3. das Original und eine Kopie der Geburtsurkunde oder ein entsprechender Iden-titätsnachweis
  4. den ausgefüllte Aufnahmeantrag, unterzeichnet von beiden Sorgeberechtigten - als Original
  5. ggf. Nachweis zum alleinigen Sorgerecht - als Kopie
  6. ggf. medizinisches oder psychologisches Gutachten/Attest, Schwerbehinderten-ausweis, Bescheid über Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs, förderpädagogisches Gutachten sowie den letzten Entwicklungsbericht oder Förderplan - als Kopie
  7. ggf. Erklärung zur Zwei- oder Mehrsprachigkeit, falls die Herkunftssprache nicht bzw. nicht ausschließlich Deutsch ist

(Den Aufnahmeantrag können Sie auch unter https://www.schule.sachsen.de/622.htm?id=1119   auf der Seite des Freistaates Sachsen im Formularservice abrufen.)

 

Geben Sie bitte unbedingt einen Zweitwunsch und einen Drittwunsch an. Bei der Anmeldung haben Sie Gelegenheit, offene Fragen anzusprechen.

 

Der Aufnahmebescheid ergeht schriftlich an die Eltern am 22. Mai 2026.
 

Für das Schuljahr 2026/27 nehmen wir voraussichtlich drei fünfte Klassen auf.


In den letzten Jahren hat sich gezeigt, dass die Aufnahmekapazität nicht immer ausreichte, um alle angemeldeten Schüler aufnehmen zu können. Im Falle eines eintretenden Kapazitätsengpasses werden wir auf ein bewährtes, mit dem Landesamt für Schule und Bildung abgestimmtes Aufnahmeverfahren zurückgreifen.

Die Auswahl der Schülerinnen und Schüler erfolgt auf der Grundlage sachgerechter Kriterien in Kombination mit dem Zufallsprinzip (Losentscheid). Die Rangfolge der abschließend verwendeten Kriterien, deren Vorliegen Sie bei der Anmeldung bitte mitteilen, ergibt sich wie folgt:

 

  1. Ein Geschwisterkind ist auch im nächsten Schuljahr Schüler oder Schülerin unserer Schule.
  2. Der Wohnort des anzumeldenden Kindes ist die Verwaltungsgemeinschaft Großröhrsdorf.
  3. Losentscheid


Vor Beginn des kriterienbezogenen Aufnahmeverfahrens wird geprüft, für welche Kinder eine Ablehnung eine unzumutbare Härte bedeuten würde. Diese Kinder nehmen nicht am Aufnahmeverfahren teil, sondern werden vorab aufgenommen. Die Entscheidung über das Vorliegen einer besonderen eng umgrenzten Härtesituation wird einzelfallbezogen getroffen.

 

Sofern Ihr Kind nach Abschluss des Aufnahmeverfahrens nicht an unserer Schule aufgenommen werden kann, erfolgt eine Umlenkung an eine andere Schule. Sie erhalten dann zeitgleich mit unserer Ablehnung von dort eine Aufnahmebestätigung.

 

Die Anmeldeunterlagen werden von uns an die aufnehmende Schule versendet, so dass Sie Ihr Kind nicht noch einmal anmelden müssen. Obwohl wir in solchen Fällen in ständigem Kontakt mit den Schulen des Zweit- und Drittwunsches stehen, kann nicht garantiert werden, dass eine Aufnahme an einer von beiden Schulen erfolgen kann.

 

Da Ihr Kind nur an der Schule am Auswahlverfahren teilnimmt, an der es unter Vorlage der Originalbildungsempfehlung angemeldet wurde, hängt eine Aufnahme an der Zweit- bzw. Drittwunschschule davon ab, ob dort nach Aufnahme der an dieser Schule angemeldeten Schüler noch frei Plätze vorhanden sind. Sofern weder Zweit- noch Drittwusch erfüllt werden können, besteht unser Ziel darin, für Ihr Kind eine Schule zu finden, die sich in einer angemessenen Entfernung zum Wohnort befindet, so dass der einfache Schulweg dorthin nicht mehr als 60 Minuten beträgt.

 

Für den Fall, dass nach Herausgabe der Aufnahmebescheide wieder Schulplätze frei werden, wird von uns eine Nachrückerliste erstellt. Die Besetzung der freiwerdenden Schulplätze erfolgt dann entsprechend der Platzierung auf der Nachrückerliste. Für die Teilnahme am Nachrückverfahren reicht ein entsprechender schriftlicher (formloser) Antrag aus, mit dem Sie ihren Willen bekunden, weiterhin Interesse an einem Schulplatz an unserer Schule zu haben.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

K. Jantschke

Schulleiterin

 


[1] SuS aus anderen Bundesländern, SuS mit Migrationshintergrund, SuS aus dem Ausland u. a.