Die Satzung des Fördervereins

Die Satzung des Fördervereins der Mittelschule Weixdorf e. V. können Sie im Sekretariat der Schule zur Einsicht erhalten. Hier haben wir für Sie Grundlegendes zusammengefasst:

Förderverein Mittelschule Weixdorf - SATZUNG (Auszug)

§1 - Name und Sitz
  1. Der Verein hat den Namen "Förderverein Mittelschule Weixdorf e. V.".
  2. Sitz und Geschäftsstelle des Vereins ist die Mittelschule Weixdorf, Alte Dresdner Straße 22 - 01108 Dresden.
§2 - Zweck und Aufgaben
  1. Zweck des Vereins ist die Förderung der Bildung und Erziehung der Schüler der Mittelschule Weixdorf.
  2. Die Förderung drückt sich aus in der materiellen, ideellen und personellen Unterstützung erzieherischer, unterrichtlicher und außerunterrichtlicher Aktivitäten, insbesondere
    • der Unterstützung bei der Durchführung von Projekten, die den üblichen Rahmen der Schule übersteigen,
    • der Würdigung einzelner Schüler,
    • der Bereicherung des Schullebens durch die Organisation besonderer Veranstaltungen,
    • der Unterstützung des Schullebens und des Freizeitbereiches,
    • der Öffentlichkeitsarbeit und Unterstützung bei der Profilierung neuer Ideen und Inhalte,
    • der Organisation von Finanzierungsbeihilfen zur Durchführung der genannten Beispiele.
  3. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung vom 01.01.1977.
  4. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
  5. Alle Leistungen des Vereins erfolgen freiwillig, ein Rechtsanspruch auf sie besteht nicht.
  6. Der Verein kann stellvertretend für die Schule deren Interessen wahrnehmen und die Durchsetzung unterstützen.
  7. Der Verein betätigt sich nicht politisch, gewerkschaftlich und religiös.
  8. Es wird angestrebt, eine dauerhafte Verbundenheit zwischen Eltern, Mitarbeitern der Mittelschule, Schülern, ehemaligen Schülern sowie Freunden und Förderern zu schaffen.
§3 - Vermögen
  1. Die Mittel des Vereins zur Erfüllung seiner Aufgaben sind gemeinschaftliches Eigentum des Vereins und werden erhalten durch:
    • Mitgliedsbeiträge,
    • Spenden,
    • Erlöse aus Veranstaltungen,
    • Fördermittel,
    • Erträge aus Einlagen,
    • andere Zuwendungen.
  2. Die Mittel des Vereins dürfen nur von den dazu Berechtigten für satzungsmäßige Zwecke eingesetzt werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
  3. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.