Hausordnung

Die Hausordnung unserer Schule

1 Grundsätze

 Die Hausordnung dient zur Regulierung des Zusammenlebens von Lehrern, technischen Angestellten und Schülern auf der Grundlage

  • des Grundgesetzes,
  • der Landesverfassung,
  • des Schulgesetzes und der Schulordnung für Gymnasien sowie
  • nachfolgender Verordnungen.

Das Hausrecht wird vom Schulleiter ausgeübt.

Verstöße gegen die Hausordnung werden disziplinarisch geahndet  ( § 39 Schulgesetz/Arbeitsrecht).

 

2 Regeln für das Miteinander

 

2.1         

Disziplin, Höflichkeit, gegenseitige Achtung und respektvoller Umgang prägen das Zusammenleben in unserer Schule.

2.2         

Besondere Aufmerksamkeit wird der Achtung und Rücksichtnahme im gemeinsamen Schulalltag mit Integrationsschülern gewidmet.

2.3         

Jeder trägt im Rahmen seiner Möglichkeiten dazu bei, dass das Ansehen der Schule in der Öffentlichkeit gefördert wird.

2.4         

Schüler bis einschließlich Klassenstufe 10 werden mit „Du“ und dem Rufnamen angesprochen. Schüler ab einschließlich Klassenstufe 11 werden mit „Sie“ und dem Rufnamen angesprochen, soweit nicht andere persönliche Absprachen zwischen Lehrern und Schülern bestehen.

2.5         

Öffentliche Aushänge sind nur zulässig, wenn deren Inhalt zu schulischen Belangen eindeutig ist. Diese sind mit dem Schulleiter abzustimmen und mit Namen, Klasse und Datum zu versehen.

2.6         

Die Nutzung von Mobiltelefonen während der Unterrichtszeit und zu schulischen Veranstaltungen ist nicht gestattet.

 

3 Zeiten

Die Schule ist ab 7.00 Uhr geöffnet. Die Schließzeiten werden entsprechend der Notwendigkeit festgelegt und rechtzeitig bekannt gegeben.

Die Eingangstüren am Pestalozziplatz und an der Weinböhlaer Straße sind in den Pausenzeiten offen und werden 2 Minuten vor dem Stundenklingeln geschlossen.

Besucher benutzen die Sprechanlage am Eingang Pestalozziplatz.

 

3.1 Unterrichts- und Pausenzeiten

  Beginn Ende  
1.+2. 7.25 8.55 Blockstunde
  8.55 9.15 Frühstückspause (freiwillige Hofpause)
3.+4. 9.15 10.45 Blockstunde
  10.45 10.55 Pause 10min
5. 10.55 11.40  
  11.40 12.10 1. Mittagspause / Hofpause (30min)
6. 12.10 12.55  
  12.55 13.20 2. Mittagspause / Hofpause (25min)
7. 13.20 14.05  
  14.05 14.10 Pause 5min
8. 14.10 14.55  
  14.55 15.00 Pause 5min
9. 15.00 15.45  

Der Klassensprecher oder ein anderer Schüler informiert das Sekretariat, wenn fünf Minuten nach Unterrichtsbeginn noch kein Lehrer erschienen ist.

 

3.1.1 Verkürzte Variante

  Stunde   Beginn     Ende  
  1.+2.   7.25   8.25   Blockstunde
    8.25   8.45 Frühstückspause 20 min (freiwillige Hofpause)
  3.+4.   8.45   9.45   Blockstunde
    9.45   9.55   Pause 10 min
  5.   9.55   10.25  
    10.25   10.35   Pause 10 min
  6.   10.35   11.05    
    11.05   11.15   Pause 10 min ab ca.11.30 Uhr Essen für Schüler, die nach der 6.Std.Unterrichtsschluss haben ggf. Sonderregelungen für Kl. 10-12
  7.   11.15   11.45  
    11.45   12.30   Essen für alle anderen Schüler
  8.   12.30   13.00  
    13.00   13.05   Pause 5 min
  9.   13.05   13.35  

3.2         


Bei lang anhaltenden, sehr hohen Temperaturen wird die Unterrichtsstunde auf 30 Minuten verkürztDie Hitzevariante wird durch den Schulleiter oder seinen Stellvertreter am Vortag ausgelöst.

3.3         


Sprechzeiten des Sekretariats für Schüler:                   

 

  • 08.55 - 09.10 Uhr
  • 11.40 - 12.05 Uhr
  • 12.55 - 13.15 Uhr

               

3.4         


Außerunterrichtliche Veranstaltungen in der Schule während der Öffnungszeiten sind vom verantwortlichen Lehrer in das Veranstaltungsbuch einzutragen.

 

4 Verhalten in Pausen und Freistunden

 

4.1         

Das Schulhaus darf ab 7.00 Uhr betreten werden. Schüler, die zu einem späteren Zeitpunkt mit dem Unterricht beginnen, warten vor Betreten des Schulhauses das Pausenklingeln ab.

Für Schüler der Klassen 5 - 10 ist ein Verlassen des Schulgeländes vor Unterrichtsende nicht erlaubt.

Nach Unterrichtsschluss bzw. nach dem Besuch von anderen schulischen Veranstaltungen ist das Schulhaus umgehend zu verlassen.

Während Freistunden ist der Aufenthaltsbereich in der 3.Etage oder im Kantinenbereich zu nutzen.

4.2         

In den Fachkabinetten gelten besondere Vorschriften. Diese werden in der ersten Unterrichtsstunde des entsprechenden Fachlehrers bekannt gegeben und sind einzuhalten.

4.3         

Vor dem Sportunterricht warten die Schüler vor der Sporthalle, bis der Sportlehrer ihnen Einlass gewährt. Bei Hauspause vor der 3., 6. oder 7. Stunde warten die Schüler im Erdgeschoss auf den Sportlehrer, der sie zum Vorklingeln abholt. Bei Hofpause nach dem Sport legen die Schüler ihre Taschen im Kellerregal ab.

4.4         

In den beiden Mittagshofpausen halten sich Schüler der Klassen 5 - 10, die nicht an der Schulspeisung teilnehmen, auf dem Schulhof auf.

Der Fachlehrer der 5. bzw. 6. Stunde verschließt nach Beendigung des Unterrichts den Unterrichtsraum. Der Zimmerwechsel findet bei Hofpause am Ende und bei Hauspause am Anfang der Pause statt.

4.5

Die festgelegten Speisezeiten sind von allen Schülern einzuhalten, um einen geregelten Ablauf zu ermöglichen.

 

5 Aufsichten

 

5.1         

Zu Beginn des Schuljahres wird durch die Schulleitung ein Lehreraufsichtsplan für die Gangbereiche, den Schulhof und den Speisebereich erstellt.

5.2         


Zur Unterstützung der Lehreraufsichten werden während der Mittagspausen in der Mensa Schüler der  9. und 10. Klassen eingesetzt, die bei dieser Tätigkeit Fähigkeiten bei der Übernahme von Verantwortung gegenüber Jüngeren erlernen sollen.

5.3         

Den Anweisungen aller Aufsichtsführenden ist Folge zu leisten.

 

6 Ordnung und Sauberkeit

 

6.1         

Alle 5. - 9. Klassen besitzen ein Klassenzimmer. Die Ausgestaltung soll in Absprache mit dem Klassenleiter geplant und durchgeführt werden. Sie soll ästhetischen Grundanforderungen genügen und motivierend auf das Lernklima wirken.

Bei größeren Veränderungen muss mit der Schulleitung Rücksprache genommen werden.

6.2         

In jeder Klasse wird ein Ordnungsdienst bestimmt und in das Klassenbuch eingetragen.  Er sorgt gemeinsam mit dem unterrichtenden Lehrer dafür, dass die Räume bei Zimmerwechsel sauber verlassen, die Lampen ausgeschalten und die Fenster geschlossen werden. Die letzte Klasse stellt zusätzlich die Stühle hoch, kehrt den Raum, wischt die Tafel gründlich und bringt den Abfall in die Müllbehälter der jeweiligen Etage.

6.3         

Im Zusammenhang mit der Umwelterziehung wird von allen die Mülltrennung praktiziert.

6.4         

Jeder Schüler und jeder Lehrer achtet im Schulhaus auf Ordnung und Sauberkeit. Für die Sitzgruppe in     der 3. Etage wird zum Schuljahresbeginn ein Plan erstellt.

6.5         

Schulisches Eigentum muss pfleglich behandelt werden. Bei bewusster Verschmutzung oder Zerstörung wird der Verursacher zur Wiederherstellung der Nutzbarkeit herangezogen.

6.6         

Alle Schüler nutzen die der jeweiligen Klasse bzw. dem Kurs zugeteilten Garderobenschränke. Diese sind stets zu verschließen. Notwendige Wertsachen, Geld und Ausweispapiere dürfen nicht in den Garderoben abgelegt werden, da dafür keine Haftung übernommen wird. Nach Unterrichtsschluss sind alle Sachen zu entnehmen. Nasse Kleidung darf in den ersten beiden Unterrichtsstunden mit ins Zimmer genommen werden.

6.7         

Fundsachen werden beim Hausmeister oder im Sekretariat abgegeben und können dort zu den Sprechzeiten erfragt werden. Zu den Elternsprechtagen werden die Fundsachen zur Besichtigung ausgestellt und bei Nichtabholung entsorgt.

6.8         

Zur Mittagsversorgung steht die Mensa zur Verfügung. Aus Gründen der Hygiene und der Sauberkeit ist es nicht statthaft, Essen von der Schulspeisung mit in die Unterrichtsräume zu nehmen. Die Reinigung der Tische nach Beendigung der Speisung wird von den Schülern übernommen. Verschmutzungen, die durch Speisen und Getränke aus der Kantine oder durch mitgebrachtes Essen entstehen, müssen selbstverständlich vom Verursacher beseitigt werden.

 

7 Fernbleiben vom Unterricht

 

7.1         

Im Klassen- bzw. Kursbuch wird festgehalten, wenn ein Schüler zu spät kommt oder fehlt.

7.2         

Fehlt ein Schüler in der ersten Unterrichtsstunde der Klasse, meldet der unterrichtende Fachlehrer dies nach der Stunde im Sekretariat.

7.3         

Beim Versäumen einer oder mehrerer Unterrichtsstunden ist innerhalb von drei Werktagen eine schriftliche Entschuldigung vom Arzt oder von den Eltern vorzulegen.

7.4         

Im Krankheitsfall muss am jeweiligen Tag bis 8.00 Uhr durch die Erziehungsberechtigten eine telefonische Abmeldung im Sekretariat der Schule erfolgen.

7.5         

Arztbesuche sind nur in Ausnahmefällen in der Unterrichtszeit durchzuführen. Geplante Arztbesuche müssen den betreffenden Fachlehrern vorher angezeigt werden. Dieser veranlasst die Eintragung in die Liste im Sekretariat. Alle planbaren Freistellungen sind mindestens eine Woche vorher schriftlich durch die Eltern beim Klassenleiter bzw. Tutor zu beantragen. Nachträglich eingereichte Anträge werden nicht anerkannt. Angekündigte Klassenarbeiten bzw. Klausuren verhindern in der Regel eine Freistellung.

7.6         

Fernbleiben vom Unterricht ohne Beurlaubung wird als unentschuldigtes Fehlen gewertet und zieht ggf. Ordnungsmaßnahmen nach sich.

 

8 Unfälle

 

Die Schüler in Trägerschaftseinrichtungen der Stadtverwaltung Dresden sind beim Besuch der Schule sowie bei schulischen Veranstaltungen außerhalb der Schule bei der Unfallkasse Sachsen unfallversichert. Versicherungsschutz besteht ebenfalls bei Wegeunfällen. Dabei ist der sicherste, direkteste und verkehrssicherste Schulweg zu wählen. 

Jeder Schulunfall ist unverzüglich beim Lehrer und im Sekretariat anzuzeigen. Er wird im Unfallbuch der Schule eingetragen. Wird in Folge eines Unfalls ein Arzt aufgesucht, so erfolgt durch die Schule eine Mitteilung an die Unfallkasse Sachsen. Deshalb muss die Schule innerhalb von 3 Tagen über den Arztbesuch informiert werden.

Legt der Schüler den Schulweg mit dem Fahrrad zurück, so muss sich dieses in einem verkehrssicheren Zustand befinden. Die Belehrung über die Verkehrsverhältnisse auf dem Schulweg, die notwendigen Verkehrsregeln und Verkehrszeichen gemäß Straßenverkehrsordnung, das Tragen angemessener Kleidung und Schuhwerk sowie das sichere Transportieren von Lasten erfolgt in Verantwortung der Eltern/des Nutzers und obliegt nicht der Verantwortung der Schule.

Durch den Schulträger wird kein Haftpflichtdeckungsschutz für Schüler übernommen. Die Wahrnehmung der Fürsorge- und Aufsichtspflicht für den Schulweg der minderjährigen Fahrradbenutzer obliegt den Eltern. Bei Beschädigung oder Diebstahl ist gegenüber dem Schulträger kein Schadenersatz möglich. Die Schadensregulierung kann  ausschließlich über eine private Hausrat-/Fahrradversicherung erfolgen.

 

9 Alarmordnung

Liegt der Hausordnung als Anlage bei.

Diese Hausordnung wurde am 07.07.2008 durch die Schulkonferenz beschlossen. Am 07.06.2016 erfolgte eine Aktualisierung durch die Gesamtlehrerkonferenz auf Grund geänderter Unterrichts- und Pausenzeiten.

 

Barthel

Schulleiter