Informationen zur Prüfung zum Erwerb des Hauptschulabschlusses und des qualifizierenden Hauptschulabschlusses im Schuljahr 2024/2025
Termine:
15.04. | Bekanntgabe der Jahresnoten durch den Klassenleiter | |
bis 17.04. | Jeder Prüfungsteilnehmer teilt seinem Fachlehrer und Klassenleiter zwei gewünschte mündliche Prüfungsfächer mit (schriftlich mit Unterschrift der Eltern) | |
10.04. – 16.04. | Sonderplan unmittelbare Prüfungsvorbereitung schriftliche Prüfungsfächer | |
17.04. | schriftliche Prüfung Englisch | 27.05. |
30.04. | schriftliche Prüfung Deutsch | 03.06. |
06.05. | schriftliche Prüfung Mathematik | 05.06. |
05.05. | Festlegung der Teilnehmer der Prüfung Englisch, die für den praktischen Teil eine Gruppe bilden | |
bis 12.05. | Plan für die mündliche Englischprüfung hängt aus | |
bis 12.05. | Mitteilung der Ergebnisse des schriftlichen Teils der Englischprüfung 02.06. | |
09.05. – 27.05. | Konsultationen | |
14.05. – 26.05. | mündliche Englischprüfung | |
23.05. | Bekanntgabe der Ergebnisse der schriftlichen Prüfungen und Mitteilung der vorläufigen Endnote in diesen Fächern | |
27.05. | Schüler teilen Wünsche für zusätzliche mdl. Prüfungen mit (schriftlich an Schulleiter über Klassenleiter) | |
bis 26.05. | Plan für die mündliche Prüfung hängt aus | |
28.05. – 19.06. | mündliche Prüfungen | |
Zeugnisausgabe |
Dauer der Prüfungen:
– Deutsch und Mathematik je 180 min
– Englisch 90 min + 20 (30) min praktischer Teil
– zwei mündliche Prüfungen in schriftlich nicht geprüften Fächern (ohne Sport):
ohne fachpraktischen Elemente:
20 min Vorbereitungszeit
20 min Prüfung, davon 5 min Kurzvortrag, 10 min Darlegung der gezogenen Aufgaben, 5 min fachliches Gespräch
mit fachpraktischen Elementen:
keine Vorbereitungszeit, 30 – 60 min Prüfung
Erreichter Abschluss und Wertung der Prüfung
(1) – Hauptschulabschluss – die Voraussetzungen für eine Versetzung muss erfüllt sein.
– Die Endnote eines Prüfungsfaches wird aus der Jahresnote und der Prüfungsnote zu gleichen Teilen gebildet.
(2) – qualifizierenden Hauptschulabschluss – Durchschnitt aller Jahresnoten des Hauptschulabschlusses nicht schlechter als 3,0 ist und in keinem Fach eine schlechtere Jahresnote als "ausreichend" und in allen Leistungsnachweisen mindestens die Note "ausreichend" erreicht wurde.
Nichtteilnahme/ Nachprüfung:
– Nichtteilnahme ohne wichtigen Grund gilt als nicht bestandene Prüfung!!!
– Als wichtiger Grund gilt Krankheit, dies ist unverzüglich der Schule mitzuteilen! Ein ärztliches Attest ist vorzulegen! In diesem Fall kann die Prüfung zum Nachtermin abgelegt werden.
– Hat sich ein Prüfungsteilnehmer in Kenntnis einer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder eines anderen wichtigen Grundes der Prüfung unterzogen, kann dieser Grund nachträglich nicht mehr geltend gemacht werden.
Zusätzliche mündliche Prüfungen:
– können auf Antrag einmal in bis zu zwei Fächern eine zusätzliche mdl. Prüfung ablegen
– Hat der Prüfungsteilnehmer an der schriftl. und mdl. Prüfung teilgenommen, fließen in die Endnote die Jahresnote, die Prüfungsnote und die Note der zusätzlichen mdl