(qualifizierender) Hauptschulabschluss

Informationen zur Prüfung zum Erwerb des Hauptschulabschlusses und des qualifizierenden Hauptschulabschlusses im Schuljahr 2024/2025

 

Termine:

 

15.04. Bekanntgabe der Jahresnoten durch den Klassenleiter
bis 17.04. Jeder Prüfungsteilnehmer teilt seinem Fachlehrer und Klassenleiter zwei gewünschte mündliche Prüfungsfächer mit (schriftlich mit Unterschrift der Eltern)
10.04. – 16.04. Sonderplan unmittelbare Prüfungsvorbereitung schriftliche Prüfungsfächer
17.04. schriftliche Prüfung Englisch 27.05.
30.04. schriftliche Prüfung Deutsch 03.06.
06.05. schriftliche Prüfung Mathematik 05.06.
05.05. Festlegung der Teilnehmer der Prüfung Englisch, die für den praktischen Teil eine Gruppe bilden
bis 12.05. Plan für die mündliche Englischprüfung hängt aus
bis 12.05. Mitteilung der Ergebnisse des schriftlichen Teils der Englischprüfung   02.06.
09.05. – 27.05. Konsultationen
14.05. – 26.05. mündliche Englischprüfung
23.05. Bekanntgabe der Ergebnisse der schriftlichen Prüfungen und Mitteilung der vorläufigen Endnote in diesen Fächern
27.05. Schüler teilen Wünsche für zusätzliche mdl. Prüfungen mit (schriftlich an Schulleiter über Klassenleiter)
bis 26.05. Plan für die mündliche Prüfung hängt aus
28.05. – 19.06. mündliche Prüfungen
  Zeugnisausgabe

 

 

 

Dauer der Prüfungen:

– Deutsch und Mathematik je 180 min

– Englisch 90 min + 20 (30) min praktischer Teil

– zwei mündliche Prüfungen in schriftlich nicht geprüften Fächern (ohne Sport):

ohne fachpraktischen Elemente:

20 min Vorbereitungszeit

20 min Prüfung, davon 5 min Kurzvortrag, 10 min Darlegung der gezogenen Aufgaben, 5 min fachliches Gespräch

mit fachpraktischen Elementen:

keine Vorbereitungszeit, 30 – 60 min Prüfung

 

Erreichter Abschluss und Wertung der Prüfung

(1) –   Hauptschulabschluss – die Voraussetzungen für eine Versetzung muss erfüllt sein.

–   Die Endnote eines Prüfungsfaches wird aus der Jahresnote und der Prüfungsnote zu gleichen Teilen gebildet.

(2) –   qualifizierenden Hauptschulabschluss – Durchschnitt aller Jahresnoten des Hauptschulabschlusses nicht schlechter als 3,0 ist und in keinem Fach eine schlechtere Jahresnote als "ausreichend" und in allen Leistungsnachweisen mindestens die Note "ausreichend" erreicht wurde.

 

Nichtteilnahme/ Nachprüfung:

–   Nichtteilnahme ohne wichtigen Grund gilt als nicht bestandene Prüfung!!!

–   Als wichtiger Grund gilt Krankheit, dies ist unverzüglich der Schule mitzuteilen! Ein ärztliches Attest ist vorzulegen! In diesem Fall kann die Prüfung zum Nachtermin abgelegt werden.

–   Hat sich ein Prüfungsteilnehmer in Kenntnis einer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder eines anderen wichtigen Grundes der Prüfung unterzogen, kann dieser Grund nachträglich nicht mehr geltend gemacht werden.

 

Zusätzliche mündliche Prüfungen:

– können auf Antrag einmal in bis zu zwei Fächern eine zusätzliche mdl. Prüfung ablegen

– Hat der Prüfungsteilnehmer an der schriftl. und mdl. Prüfung teilgenommen, fließen in die Endnote die Jahresnote, die Prüfungsnote und die Note der zusätzlichen mdl