Gebühren
Auf Grundlage des §4, (5) der Satzung der Landeshauptstadt über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen in weisungsfreien Angelegenheiten (Kostensatzung) vom 19.11.1998, in der Fassung vom 18.10.2001, gelten für das MPZ Dresden folgende Gebührenregeln:
Bildungseinrichtungen, die sich in der Trägerschaft der Landeshauptstadt Dresden befinden sowie alle Bildungseinrichtungen in staatlicher und in freier Trägerschaft, die ihren Sitz auf dem Territorium der Landeshauptstadt Dresden haben, können zum Zwecke der Jugend- und Erwachsenenbildung gebührenfrei Medien und Medientechnik nutzen.
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