Elternrat
Elternrat der 10. Grundschule
Eltern und Schüler haben das Recht, durch gewählte Vertreter an der Gestaltung des Lebens und der Arbeit an der Schule mitzuwirken. Näheres dazu wird im Schulgesetz in den Paragraphen 45 und 46 bestimmt. Der Elternrat der Schule besteht aus beiden Elternvertretern der Klasse, die beim Klassenelternabend gewählt wurden. Er unterstützt die Schulleitung bei klassenübergreifenden Projekten und vertritt die Interessen der Schüler.
Kontakt: elternrat@email.de
Vorsitz des Elternrates:
Stellvertretende Elternratsvorsitzende:
Elternvertreter
1a Frau Dießel, Frau Hanisch
1b Frau Nestler, Herr Richter
1c Frau Brandt, Frau Seifert-Roy
2a Frau Winkler, Frau Metzner
2b Frau Stube, Frau Wehner
2c Frau Forkle, Frau Röder
3a Herr Schneider, Frau Mölle, Herr Müller
3b Frau Martens, Frau Seltmann
3c Frau Klawitter, Frau Sengebusch
4a Frau Pfeifer, Frau Niederlein
4b Herr Schmidt, Herr Bordihn
4c Herr Merolt, Frau Hofmann
Zur Schulkonferenz gehören in der Regel (gem. §43 SchulG):
- der Schulleiter als Vorsitzender ohne Stimmrecht,
- 4 Vertreter der Lehrer,
- der Vorsitzende des Elternrates als stellvertretender Vorsitzende der Schulkonferenz und 3 weitere Vertreter der Eltern.