Elternrat

Elternrat der 10. Grundschule

Eltern und Schüler haben das Recht, durch gewählte Vertreter an der Gestaltung des Lebens und der Arbeit an der Schule mitzuwirken. Näheres dazu wird im Schulgesetz in den Paragraphen 45 und 46 bestimmt. Der Elternrat der Schule besteht aus beiden Elternvertretern der Klasse, die beim Klassenelternabend gewählt wurden. Er unterstützt die Schulleitung bei klassenübergreifenden Projekten und vertritt die Interessen der Schüler.

Kontakt: elternrat@email.de

Vorsitz des Elternrates:     
Stellvertretende Elternratsvorsitzende:

Elternvertreter

1a Frau Dießel, Frau Hanisch

1b Frau Nestler, Herr Richter

1c Frau Brandt, Frau Seifert-Roy

2a Frau Winkler, Frau Metzner

2b Frau Stube, Frau Wehner

2c Frau Forkle, Frau Röder

3a Herr Schneider, Frau Mölle, Herr Müller

3b Frau Martens, Frau Seltmann

3c Frau Klawitter, Frau Sengebusch

4a Frau Pfeifer, Frau Niederlein

4b Herr Schmidt, Herr Bordihn

4c Herr Merolt, Frau Hofmann

 

Zur Schulkonferenz gehören in der Regel (gem. §43 SchulG):

  1. der Schulleiter als Vorsitzender ohne Stimmrecht,
  2. 4 Vertreter der Lehrer,
  3. der Vorsitzende des Elternrates als stellvertretender Vorsitzende der Schulkonferenz und 3 weitere Vertreter der Eltern.