Eltern und Schüler haben das Recht, durch gewählte Vertreter an der Gestaltung des Lebens und der Arbeit an der Schule mitzuwirken. Näheres dazu wird im Schulgesetz in den Paragraphen 45 und 46 bestimmt. Der Elternrat der Schule besteht aus beiden Elternvertretern der Klasse, die beim Klassenelternabend gewählt wurden. Er unterstützt die Schulleitung bei klassenübergreifenden Projekten und vertritt die Interessen der Schüler.
Kontakt: elternrat@email.de
Vorsitzender des Elternrates:
Stellvertretende Elternratsvorsitzende:
Elternvertreter
1a
1b
2a
2b
3a
3b
4a
4b
Zur Schulkonferenz gehören in der Regel (gem. §43 SchulG):