Elternrat

Elternrat der 10. Grundschule

Eltern und Schüler haben das Recht, durch gewählte Vertreter an der Gestaltung des Lebens und der Arbeit an der Schule mitzuwirken. Näheres dazu wird im Schulgesetz in den Paragraphen 45 und 46 bestimmt. Der Elternrat der Schule besteht aus beiden Elternvertretern der Klasse, die beim Klassenelternabend gewählt wurden. Er unterstützt die Schulleitung bei klassenübergreifenden Projekten und vertritt die Interessen der Schüler.

Kontakt: elternrat@email.de

Vorsitzender des Elternrates:        
Stellvertretende Elternratsvorsitzende:

Elternvertreter

1a 

1b 

2a 

2b 

3a 

3b 

4a 

4b

 

Zur Schulkonferenz gehören in der Regel (gem. §43 SchulG):

  1. der Schulleiter als Vorsitzender ohne Stimmrecht,
  2. 4 Vertreter der Lehrer,
  3. der Vorsitzende des Elternrates als stellvertretender Vorsitzende der Schulkonferenz und 3 weitere Vertreter der Eltern.