Schulanfänger

Allen Kindern soll ein optimaler Schulstart ermöglicht werden. Dafür arbeiten wir eng mit den Eltern und Kindergärten zusammen. Es besteht das gemeinsame Ziel, die Kinder auf ihrem Weg zur Eigenständigkeit zu begleiten und zu unterstützen. Wie läuft das bei uns ab?

  • Schulanmeldung in der Grundschule
  • Elternabende in den Kindergärten
  • Kontaktaufnahme der Grundschule mit den Kindergärten
  • Beratung mit Erziehern, Lehrern und Schularzt
  • Schnupperstunden der Kindergartenkinder im Unterricht der 1. Klassen
  • vorschulische Angebote durch die Grundschule (Spiel- und Lernnachmittage)
  • Klassenbildung
  • 1. Elternabend in der Grundschule
  • Erkennen und Analysieren der Möglichkeiten und Bedürfnisse der Kinder
  • der Anfangsunterricht wird in Klasse 1 und 2 als pädagogische Einheit gestaltet
  • wöchentliche Absprachen zwischen Klassen- und Fachlehrern der 1. und 2. Klasse
  • ständige Lernanalyse eines jeden Kindes
  • regelmäßige Elterngespräche zur Auswertung des Lernstandes und zur Absprache der Förderangebote

SCHULANMELDUNG

Was ist bei der Schulanmeldung zu beachten ?

  • Wann melde ich mein Kind an ?

Nach dem Schulgesetz des Freistaates Sachsen beginnt mit dem Schuljahr 2023/24 für alle Kinder, die zwischen dem 01. Juli 2016 und dem 30. Juni 2017 geboren sind, die Schulpflicht. Als schulpflichtig für dieses Schuljahr gelten auch Kinder, die bis zum 30. September 2023 das sechste Lebensjahr vollendet haben und von den Eltern in der Schule angemeldet werden. Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind, können auf Antrag der Eltern zum Anfang des Schuljahres in die Grundschule aufgenommen werden. Eine Aufnahme kann dann erfolgen, wenn sie den für den Schulbesuch erforderlichen geistigen und körperlichen Entwicklungstand besitzen. Die Entscheidung darüber trifft der Schulleiter.

  • Wo melde ich mein Kind an?

Laut Schulgesetz hat der Schüler die Schule zu besuchen, in deren Schulbezirk oder Einzugsbereich er wohnt. Die Stadt Dresden hat gemeinsame Schulbezirke für mehrere Schulen festgelegt. Das heißt, die Eltern können innerhalb des Schulbezirkes wählen, welche Schule ihr Kind besuchen soll. Voraussetzung ist allerdings, dass die Aufnahmekapazität der gewünschten Schule dies zulässt. Zu unserem Schulbezirk gehören die 16., 102., 113. und unsere 10. Grundschule. Wünschen Eltern, dass ihr Kind eine Grundschule außerhalb des Schulbezirkes besucht, können sie nach der im Schulbezirk erfolgten Anmeldung an der gewünschten Schule einen Antrag auf Aufnahme stellen.

  • Was muss ich zur Anmeldung mitbringen?

Die Eltern schulpflichtiger Kinder erhalten vom Schulverwaltungsamt der Stadt Dresden ein Schreiben mit der Aufforderung zur Anmeldung an einer Grundschule des Schulbezirkes. Dieses Schreiben müssen die Eltern zur Anmeldung mitbringen. Außerdem ist die Geburtsurkunde des Kindes vorzulegen. Gern möchten wir auch die zukünftigen Schulanfänger kennenlernen und bitten daher die Eltern, das Kind zur Anmeldung mitzubringen.

Folgende Daten werden erhoben:

  • Name und Vorname der Eltern des Kindes;
  • Geburtsdatum und Geburtsort des Kindes;
  • Geschlecht des Kindes;
  • Anschrift der Eltern und des Kindes;
  • Telefonnummer, Notfalladresse;
  • Staatsangehörigkeit des Kindes;
  • Religionszugehörigkeit des Kindes;
  • Art und Grad einer Behinderung und chronische Krankheiten, soweit sie für den Schulbesuch von Bedeutung sind;
  • ob im Jahr vor der Schulaufnahme ein Kindergarten besucht wird.

 Termine für die Vorschule im Schuljahr 2023/24: