- Die Hausordnung basiert auf dem Schulgesetz des Freistaates Sachsen und auf den gültigen Rechtsvorschriften der Landeshauptstadt Dresden. Sie soll Sicherheit, Ordnung und gute Bedingungen für das Lernen und Zusammenleben garantieren.
- 1. Der Unterricht beginnt 7:30 Uhr. Jeder Schüler ist 5 Minuten vor Beginn in seinem Klassenzimmer. Alle Schüler tragen nach den Oktoberferien bis zu den Osterferien Wechselschuhe.
- Die Eltern verabschieden ihre Kinder an der Schultür und holen sie auch dort wieder ab. Beim Betreten des Schulgebäudes sind Mützen, Basecaps und Hüte abzunehmen.
- 2. Unsere Eingangstür kann mit einem PIN geöffnet werden. Mit diesem PIN ist aus Gründen der Sicherheit sehr sorgsam umzugehen. In der Zeit von 7:00 - 7:15 Uhr ist das Betreten unserer Schule nicht möglich. Sämtliche Türen (Eingang uns zum Hof) sind geschlossen zu halten.
- 3. Während der Unterrichtszeit und in den Pausen ist das Verlassen des Schulgrundstückes nur mit Erlaubnis eines Lehrers oder Erziehers gestattet.
- 4. Im Schulgebäude ist gegenseitige Rücksichtnahme besonders wichtig. Rennen, Lärm und Ballspiele sowie das Benutzen von Rollschuhen aller Art sind verboten.
- Konflikte werden gewaltfrei gelöst.
- 5. Unfälle aller Art sind sofort einem Lehrer zu melden. Unfälle, die einen Arztbesuch zur Folge haben, müssen dem Sekretariat gemeldet werden.
- 6. Mit Einrichtungsgegenständen ist pfleglich umzugehen. Jede Klasse ist für Ordnung und Sauberkeit in ihrem Zimmer verantwortlich. Das Kauen von Kaugummi ist nicht gestattet.
- 7. Nach Unterrichtsschluss haben die Schüler das Schulgebäude zu verlassen bzw. sich in die Räume des Hortes zu begeben. Sportkinder halten sich vor der Abfahrt zum Training und nach dem Training bis zum Unterrichtsbeginn im Vorraum des Haupteinganges auf. Unsere Schüler werden nach dem Unterricht bzw. nach der Esseneinnahme noch 15 Minuten betreut. Danach endet die Aufsichtspflicht der Schule.
- 8. Während des Unterrichts werden Kleidungsstücke in der Garderobe untergebracht. Die Aufbewahrung von Sachen, Büchern usw. über Nacht in der Schule erfolgt auf eigenes Risiko. Es besteht keine Haftungs- und Verwahrungspflicht des Schulträgers.
- 9. Wer feste oder bewegliche Teile der schulischen Einrichtung verschmutzt oder beschädigt oder anderen Schaden zufügt, haftet dafür. Haftpflichtansprüche können nur über die Privathaftpflichtversicherung der Eltern geltend gemacht werden.
- 10. Zur Gewährung des Haftpflichtversicherungsschutzes müssen Beschädigungen und Diebstähle sofort vor Verlassen des Schulgrundstückes einem Lehrer gemeldet werden. Von Seiten des Schulträgers wird kein Haftpflichtdeckungsschutz übernommen bei Verlust oder Beschädigung von:
- Wertsachen, Schmuck, Bargeld, sonstigen Zahlungsmitteln, Fahrausweisen, Handys, Schlüsseln, Geldbörsen, Brieftaschen, Versicherungskarten, Urkunden und allen Gegenständen, die nicht zum Schulbedarf gehören.
- 11. Handys, Smartwatches und andere digitale Endgeräte sind sicher zu verwahren und bleiben während des Aufenthaltes im Schulgelände ausgeschaltet. Bei Verstoß werden sie eingezogen und können von den Sorgeberechtigten abgeholt werden.
- 12. Das Mitbringen von gefährlichen Gegenständen (z. B. Messer) ist verboten.
- 13. Das Verhalten in unserem Schulgelände regelt eine Hofordnung.
- 14. Brandschutzmaßnahmen sind im Alarmplan enthalten.
- 15. Im Schulgebäude, im gesamten Außengelände und vor der Schule gilt Rauchverbot.