138. Oberschule 

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Anmeldung für Klasse 5

Informationen zum Anmeldeverfahren

Anmeldezeiten

 

Freitag, 09.02.2024 von 12:30 bis 15:00 Uhr  
Montag, 12.02.2024 bis Freitag, 16.02.2024 von 09:00 bis 12:00 Uhr  
Dienstag, 27.02.2024 von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 18:00 Uhr  
Mittwoch, 28.02.2024 von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 15:00 Uhr  
Donnerstag, 29.02.2024 von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 15:00 Uhr  

 

Bitte bringen Sie zur Anmeldung folgende Unterlagen mit:

 

  1. das Original der Bildungsempfehlung Klasse 4 (in Ausnahmefällen die Dokumentation der besonderen Bildungsberatung - als Original[1])
  2. die Originale und Kopien des letzten Jahreszeugnisses und der zuletzt erstellten Halbjahresinformation der zuvor besuchten Schule
  3. das Original und eine Kopie der Geburtsurkunde oder ein entsprechender Identitätsnachweis
  4. den ausgefüllte Aufnahmeantrag, unterzeichnet von beiden Sorgeberechtigten - als Original
  5. ggf. Nachweis zum alleinigen Sorgerecht - als Kopie
  6. ggf. medizinisches oder psychologisches Gutachten/Attest, Schwerbehinderten-ausweis, Bescheid über Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs, förderpädagogisches Gutachten sowie den letzten Entwicklungsbericht oder Förderplan - als Kopie
  7. ggf. Erklärung zur Zwei- oder Mehrsprachigkeit, falls die Herkunftssprache nicht bzw. nicht ausschließlich Deutsch ist

([1] SuS aus anderen Bundesländern, SuS mit Migrationshintergrund, SuS aus dem Ausland u. a.)


 

 

Information zum Aufnahmeverfahren in die Klassenstufe 5 für das Schuljahr 2024/25

 

 

Für das Schuljahr 2024/25 sind drei Klassen 5 an unserer Schule geplant. In den letzten Jahren sind die Anmeldezahlen für die Aufnahme in eine Klasse 5 in der Stadt Dresden stetig gestiegen. Damit könnte die Aufnahmekapazität an unserer Schule in diesem Jahr überschritten werden. Im Falle eines eintretenden Kapazitätsengpasses werden wir auf ein bewährtes Aufnahmeverfahren zurückgreifen. Die Auswahl der Schüler erfolgt auf der Grundlage sachgerechter Kriterien in Kombination mit dem Zufallsprinzip (Losentscheid). Die Rangfolge der abschließend verwendeten Kriterien, deren Vorliegen Sie bei der Anmeldung bitte mitteilen, ergibt sich wie folgt:

 

                1. Geschwisterkinder an der Schule

                2. Zufallsprinzip (Losverfahren)

 

Vor Beginn des kriterienbezogenen Aufnahmeverfahrens wird geprüft, für welche Kinder eine Ablehnung eine unzumutbare Härte bedeuten würde. Diese Kinder nehmen nicht am Aufnahmeverfahren teil, sondern werden vorab aufgenommen. Die Entscheidung über das Vorliegen einer besonderen eng umgrenzten Härtesituation wird einzelfallbezogen getroffen.

 

Sofern Ihr Kind nach Abschluss des Aufnahmeverfahrens nicht an unserer Schule aufgenommen werden kann, erfolgt eine Umlenkung an eine andere Schule. Sie erhalten dann zeitgleich mit unserer Ablehnung von dort eine Aufnahmebestätigung. Die Anmeldeunterlagen werden von uns an die aufnehmende Schule versendet, so dass Sie Ihr Kind nicht noch einmal anmelden müssen. Obwohl wir in solchen Fällen in ständigem Kontakt mit den Schulen des Zweit- und Drittwunsches stehen, kann nicht garantiert werden, dass eine Aufnahme an einer der beiden Schulen erfolgen kann. Unser Ziel ist es, dann für Ihr Kind eine Schule zu finden, die sich in einer angemessenen Entfernung zum Wohnort befindet, so dass der einfache Schulweg dorthin nicht mehr als 60 Minuten beträgt.

 

Falls nach Abschluss des Aufnahmeverfahrens wieder Plätze an unserer Schule frei werden, wird ein weiteres Aufnahmeverfahren durchgeführt. Zur Teilnahme genügt dann ein formloser Antrag.