Herzlich Willkommen in der 33.Grundschule Leipzig
Aktuelles & Neuigkeiten

Schulanmeldungen für das Schuljahr 2025/2026 an der 33. Grundschule
Dienstag, 26.08.2025 von 8.00 Uhr bis 11.30 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Donnerstag, 28.08.2025 von 8.00 Uhr bis 11.30 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Dienstag, 02.09.2025 von 8.00 Uhr bis 11.30 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Bitte bringen Sie zur Anmeldung folgende Unterlagen mit:
ausgefülltes Anmeldeformular
Die Geburtsurkunde oder eine amtlich beglaubigte Kopie.
Bei der Anmeldung von Kindern, bei denen beide Elternteile das Sorgerecht ausüben, ist die Unterschrift beider Sorgeberechtigten erforderlich. Ist einer der Sorgeberechtigten verhindert, muss eine Vollmacht und eine Ausweiskopie des Abwesenden vorgelegt werden.
Sollte nur ein Elternteil sorgeberechtigt sein, ist dies durch Vorlage der gerichtlichen Entscheidung (sog. Negativbescheinigung) nachzuweisen.

Erfolg im Sport!
Anfang Juli fand das große Mitteldeutsche Finale des Kindersprints statt.
Unsere Grundschule wurde bei dieser Veranstaltung zur sportlichsten Schule gekürt und wir haben eine Sportmaterialkiste gewonnen. Am 28.08.2023 wurde sie uns vom Center Management Promenaden Hauptbahnhof feierlich überreicht. Vielen Dank!


Patenschaftsprojekt der Ralf- Rangnick- Stiftung
Die 33. Grundschule nimmt ab dem Schuljahr 2019/20 am Patenschaftsprojekt der Ralf-Rangnick- Stiftung teil. 2018 von Herrn Rangnick als Herzensangelegenheit gegründet, versucht die Stiftung zwischen Bildungsinstitutionen und Gesellschaft zu vermitteln, um Leipzigs Kinder in ihrer Entwicklung zu unterstützen. Unter dem Leitspruch " Unternhmen machen Schule" erhält unsere Schule eine finanzielle "Spritze" von 9000 Euro. Damit sind wir eine von 29 Leipziger Grundschulen, die diese besondere Förderung erhalten. Mit diesem Betrag werden im laufenden Schuljahr Projekte im Bereich gesunde Ernährung und Bewegung finanziert. Wir hoffen auf eine langfristige Partnerschaft mit unserem Patenunternehmen, durch deren Engagement wir unseren Schülerinnen und Schülern besondere Lernerfahrungen ermöglichen können.
Sächsisches Transparenzgesetz
Ab 1. Januar 2023 ist das Sächsische Transparenzgesetz vom 19. August 2022 (Sächs-GVBl. S. 486) in Kraft. Es gewährt jeder Person ein Recht auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle im Freistaat Sachsen verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt (Transparenzanspruch). Schulen sind transparenzpflichtige Stellen nur, soweit Informationen über den Namen von Drittmittelgebern, die Höhe der Drittmittel und die Laufzeit der mit Drittmitteln finanzierten abgeschlossenen Forschungsvorhaben betroffen sind.