Elternrat
                
        
    
Im Elternrat befinden sich die Klassenelternsprecher unserer 12 Schulklassen. Diese werden auf den Informationsabenden zu Beginn des Schuljahres gewählt. Die Wahl Vorsitzenden des Elternrates findet anschließend auf der 1. Elternratsitzung statt. Die Amtszeit kann 1 oder 2 Schuljahre umfassen. Die Elternratvorsitzende lädt zu den Sitzungen des Elternrates ein, leitet und begleitet sie. Auch die Schulleitung nimmt an den Sitzungen teil.
Der Elternrat vertritt die Interessen der Eltern gegenüber der Schule und dem Schulträger. Seine Aufgaben umfassen die Mitarbeit bei der Gestaltung des Schulalltags, die Unterstützung schulischer Veranstaltungen und die Vertretung der Eltern in der Schulkonferenz Die rechtliche Grundlage bildet das Sächsische Schulgesetz und die Elternmitwirkungsverordnung
Die Schulleitung Unterrichtet den Elternrat über wesentliche Entscheidungsprozesse in der Schule.
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