Unsere Schule besteht seit inzwischen über 100 Jahren. Im Schuljahr 2000/2001 wurde das Schulgelände vollständig saniert. Des Weiteren fand im Schuljahr 2023/2024 eine Erneuerung der Decken als auch der Schulinnenräume mitsamt Gängen und Klassenzimmern statt.
Eingebettet in grüner Natur liegt unsere Schule direkt am Altleubnitzer Dorfkern und am Bächlein "Heiliger Born", nach dem das westlich angrenzende Naturschutzgebiet benannt ist und dessen Name auch die Schule trägt. Südlich an einem Hügel gelegen grenzen Pferde- und Rinderweiden an das Schulgelände.
Schulanmeldung Klasse 1 Schuljahr 27/28
Liebe Eltern,
am 10.09. und 15.09. 2026 findet die Schulanmeldung für die neuen 1. Klassen an unserer Schule statt. Ebenfalls ist eine Online-Anmeldung über Amt24 möglich.
Bitte informieren Sie sich untenstehend über die Schuleigenen Aufnahmekriterien:
In den letzten Jahren hat sich gezeigt, dass die Aufnahmekapazität an den Grundschulen nicht immer ausreichte, um alle angemeldeten Kinder aufnehmen zu können. Die Auswahl der Schülerinnen und Schüler erfolgt auf der Grundlage sachgerechter Kriterien. Dazu legt die Schulleitung vorher die Kriterien fest.
Die Rangfolge der abschließend verwendeten Kriterien für Anmeldungen zum Schuljahr 2027/2028 ergibt sich wie folgt:
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Unzumutbare Härte
Prüfungsmaßstab ist das Vorliegen außergewöhnlicher schüler- und schulbezogener Umstände, die bei Nichtberücksichtigung zu einem unzumutbaren Zustand bei den Schülerinnen/Schülern und/oder den Eltern führen. -
Sonderpädagogischer Förderbedarf
Voraussetzung ist das Vorliegen eines Bescheides über den festgestellten sonderpädagogischen Förderbedarf bzw. eine zum Zeitpunkt des Auswahlverfahrens bestehende hohe Wahrscheinlichkeit für das Erlassen eines solchen Bescheides. -
Geschwisterkinder
Ein Geschwisterkind ist im Schuljahr, zu dem die Anmeldung erfolgt, Schülerin/Schüler der Schule. Die Bevorzugung gilt nicht nur für leibliche Geschwister, die im gleichen Haushalt leben, sondern auch für Adoptivkinder und leibliche Kinder der Adoptiveltern und von Eltern, die ein Kind oder mehrere Kinder aus einer vorangegangenen Beziehung in die neue Beziehung mitgebracht haben und die zusammen in einem Haushalt leben. -
Unzumutbar langer Schulweg
Ein unzumutbar langer Schulweg besteht für Kinder, die für den einfachen Schulweg (Wohnung bis Schule) bei einer Ablehnung an der Anmeldeschule mehr als 45 Minuten bis zur nächstgelegenen aufnahmebereiten Grundschule benötigen. Eine Prüfung und Anwendung dieses Kriteriums erfolgt nur dann, wenn der Schulweg an die angemeldete Schule unter 45 Minuten liegt! -
Räumliche Entfernung
Es wir das Onlinetool des Freistaats Sachsen, Kurzer Schulweg, genutzt. Es entscheidet sich hierbei nach der Entfernung des Wohnortes zur 68. Grundschule in Metern.
Quelle: https://schuldatenbank.sachsen.de/index.php?id=105&institution_key=4310348#aufnahmekriterien
Sofern ein Kind nach Abschluss des Aufnahmeverfahrens nicht an der Schule aufgenommen werden kann, erfolgt eine Umlenkung an eine andere Schule.













