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Eltern und Schüler haben das Recht, durch gewählte Vertreter an der Gestaltung des Lebens und der Arbeit an der Schule mitzuwirken. Näheres dazu wird im Schulgesetz in den Paragraphen 45 und 46 bestimmt. Der Elternrat der Schule besteht aus beiden Elternvertretern der Klasse, die beim Klassenelternabend gewählt wurden. Zudem werden 5 weitere Vertreter für die Schulkonferenz gewählt. Der Elternrat der 80.Grundschule bildet gleichzeitig den Eltenrat des Hortes und ist demnach auch für die Belange des Hortes aktiv.

 

Elternrat im Schuljahr 2024/2025

  • Elternratsvorsitzende: Frau Mackenroth 
  • Stellvertretende Elternratsvorsitzende: Frau Kupsch

 

Zur Schulkonferenz gehören in der Regel (gem. §43 SchulG):

  • der Schulleiter als Vorsitzender ohne Stimmrecht,
  • sechs Vertreter der Lehrer,
  • der Vorsitzende des Elternrates als stellvertretender Vorsitzende der Schulkonferenz und
  • fünf weitere Vertreter der Eltern.

 

Aktuelle Themen des Elternrates/ Schulkonferenz:

  • freibewegliche freie Tage im Schuljahr
  • Unterstützung des Fördervereins der Schule
  • Anfragen von Eltern bzgl. Hort und Schule Ganztagesangebote