Berufsschule
Was ist die Berufsschule?
Viele Jugendliche erlernen einen Kaufmännischen Beruf in der dualen Berufsausbildung. Hier wirken der Ausbildungsbetrieb und die Berufsschule als gleichberechtigte Partner zusammen.
Der Besuch der Berufsschule ist an einem Ausbildungsplatz in einem Unternehmen der Wirtschaft oder einer öffentlichen Einrichtung gebunden. Die Berufsschule hat die Aufgabe, vor allem fachtheoretische Kenntnisse zu vermitteln sowie die allg. Bildung zu vertiefen.
Gemeinsam mit der Betrieblichen Ausbildung führt eine in der Regel dreijährige Berufsausbildung zu einem berufsqualifizierenden Abschluss, dem einem bundesweite Anerkennung gewährleistet ist.
Mit dem Abschluss der Berufsschule wird auch die gesetzliche Berufsschulpflicht erfüllt.
Die Ausbildung schliesst mit einer schriftlichen und mündlichen Prüfung vor der zuständigen Stelle (IHK, HWK) ab.
Dieser Bildungsabschluss ermöglicht die Aufnahme an Berufstätigkeit im Berufsfeld Wirtschaft und Verwaltung. Nach mind. zweijähriger Berufstätigkeit im Berufsfeld kann die Fachschule für Wirtschaft mit dem Ziel "Staatl. geprüfter Betriebswirt" besucht werden.
Außerdem ist der Zugang zur Fachoberschule (Fachhochschulreife) und zum Wirtschaftsgymnasium (allg. Hochschulreife) möglich.
Welche Unterrichtsfächer habe ich in der Berufsschule?
Der Unterricht erfolgt im ersten und zweitem Ausbildungsjahr an zwei Schultagen und im dritten Ausbildungsjahr an einem Schultag pro Woche bzw. als Blockunterricht beim Bankkaufmann/ -frau.
Der Blockunterricht umfasst insgesamt 12 Unterrichtswochen in drei bzw. zwei mehrwöchigen Schulblöcken.
Allgemeinbildender Unterricht:
- Deutsch
- Sozialkunde
- Sport
- Englisch
- Religion/Ethik
Fachlicher Unterricht (differenziert für die Ausbildungsberufe):
- Allg. Wirtschaftslehre
- Spezielle Betriebswirtschaftslehre
- Rechnungswesen
- Datenverarbeitung
- Textverarbeitung
- Büroorganisation1
Welche wesentlichen Aufnahmevoraussetzungen sind für die Berufschule festgelegt?
Voraussetzung ist eine Lehrstelle! Jeder Auszubildende ist entweder berufsschulpflichtig oder, wenn die Berufsschulpflicht bereits erfüllt ist, durch die Anmeldung des Ausbilders berufsschulberechtigt.