Schulanmeldung
Nach dem Schulgesetz des Freistaates Sachsen werden alle Kinder, die bis zum 30. Juni des laufenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, schulpflichtig (§ 31, Abs. 1).
Auch Kinder, die bis zum 30. September des laufenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollenden, gelten für dieses Schuljahr als schulpflichtig, sofern sie von ihren Eltern an der Schule angemeldet werden.
Darüber hinaus können auch jüngere Kinder auf Antrag der Eltern vorzeitig zum Schuljahresbeginn in die Grundschule aufgenommen werden. Voraussetzung dafür ist, dass sie den notwendigen geistigen und körperlichen Entwicklungsstand für den Schulbesuch mitbringen. Über die Aufnahme entscheidet die Schulleiterin.
Für das Schuljahr 2026/2027 stehen folgende Termine zur Auswahl:
- Donnerstag, 10.09.2026, von 14:00 bis 18:00 Uhr
- Dienstag, 15.09.2026, von 14:00 bis 18:00 Uhr
Folgende Unterlagen sind mitzubringen:
- den ausgefüllten Anmeldebogen der Stadt Dresden
- die Geburtsurkunde Ihres Kindes
- die Personaldokumente der Erziehungsberechtigten
- ggf. einen Nachweis über das alleinige Sorgerecht
Das Kind muss zur Anmeldung nicht anwesend sein. Sollte es nicht möglich sein, einen dieser Termine wahrzunehmen, melden Sie sich bitte telefonisch im Sekretariat.
Wir freuen uns auf die neuen Schulanfänger!
Hilfe bei allgemeinen Fragen: www.dresden.de/de/leben/schulen/faq/einschulung.php