Eltern
Sehr geehrte Eltern & Personensorgeberechtigte,
zur Gewährleistung eines reibungslos funktionierenden Schullebens finden Sie auf dieser Seite einige wichtige Hinweise auf organisatorische Besonderheiten & gesetzliche Grundlagen (u.a. Hausordnung, Elternbriefe) unserer Schule.
Sollte Ihr Kind wegen Krankheit oder aus anderen Gründen den Unterricht nicht besuchen können, informieren Sie bitte die Schule bis spätestens 8:00 Uhr. Bei telefonischer Entschuldigung ist die schriftliche Mitteilung binnen drei Tagen nachzureichen. Nutzen Sie bitte auch den Anrufbeantworter! Nach Beginn der 2. Unterrichtsstunde werden im Falle unentschuldigten Fehlens eines Schülers dessen Eltern bzw. bei deren Nichterreichbarkeit die Polizei verständigt.
Bitte achten Sie regelmäßig auf die Gültigkeit Ihrer Notfallrufnummer, damit die Schule Sie im Fall einer Erkrankung oder eines Unfalls Ihres Kindes informieren kann. Sollten Sie eine andere Person mit der Abholung beauftragen, denken Sie bitte an eine entsprechende Vollmacht.
Meldepflichtige Infektionskrankheiten und Kopfläuse teilen Sie bitte sofort der Schule mit. Die Teilnahme am Unterricht ist erst dann wieder möglich, wenn laut ärztlichen Attest keine Ansteckungsgefahr mehr besteht.
Eine Freistellung vom Unterricht wird nur in besonderen Ausnahmefällen genehmigt. Grundlage hierfür bildet der §4 der Schulbesuchsordnung. Der Antrag sollte mindestens eine Woche vorher schriftlich gestellt werden. Für eine diesbezügliche Freistellung ist bis zu zwei Tagen der Klassenleiter, ab dem dritten Tag die Schulleitung zuständig.
Ihr Kind ist während der Schulzeit / Wandertage / Schulveranstaltungen sowie auf dem Schulweg unfallversichert bei der Unfallkasse Sachsen (UKS) in Meißen. Wegeunfälle sind spätestens am nächsten Tag zu melden. Alle Unfälle, welche einen Arztbesuch nach sich ziehen, sind grundsätzlich anzuzeigen. Persönliche Gegenstände sind nicht versichert. Die Stadtverwaltung Großenhain haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
Weitere Regelungen zum Schulalltag enthält die Schulbesuchsordnung (u.a. Teilnahme am Unterricht, Verhinderung, Befreiung, Beurlaubung), unsere aktuelle Hausordnung sowie der Elternbrief vom Schuljahresanfang (siehe ⇓). Bitte informieren Sie sich auch auf der Webseite des Kultusministeriums Sachsen: www.sachsen-macht-schule.de.
Elternvertretung Schuljahr 2024/2025
Vorsitzender | Frau George |
Stellv. Vorsitzende | Frau Pantke |