Organisatorischen Festlegungen
Öffnungszeit an Schultagen: 07:00 Uhr bis 15:30 Uhr
Unterrichtsbeginn: 07:45 Uhr
Unterrichtsende: Mo – Do 15:00 Uhr
Die Unterrichtszeiten sind für alle Schüler*innen bindend.
Die Früh- und Spätbetreuung ist ein Angebot. Eltern bzw. Personensorgeberechtigte sind verpflichtet, den regelmäßigen Schulbesuch ihrer Kinder abzusichern und die zum geordneten Unterrichtsablauf und zur Gesundheitspflege notwendigen schulischen Forderungen laut Schulgesetz einzuhalten.
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Nur in besonderen Ausnahmefällen darf eine Beurlaubung vom Schulbesuch (für einzelne Stunden bzw. Tage) genehmigt werden. Der schriftliche Antrag richtet sich bei einer gewünschten Freistellung bis zu 2 Tagen an den/die Klassenlehrer*in, bei 3 Tagen und mehr an die Schulleitung (Schulbesuchsordnung vom 12.08.1994).
Urlaubsreisen sind nur während der Ferienzeiten zu planen! -
Bei Erkrankung Ihres Kindes erwarten wir bis 08.00 Uhr eine telefonische Benachrichtigung im Sekretariat. Fahrdienst und Essen müssen in diesem Fall von den Eltern bzw. Personensorgeberechtigten ab- und wieder angemeldet werden. Gleiches gilt für die Benachrichtigung der Therapeut*innen.
Die schriftliche Entschuldigung ergeht an den/die Klassenlehrer*in.
Eine ärztliche Bescheinigung kann vom/von der Klassenlehrer*in bzw. Schulleiter*in eingefordert werden. -
Wertsachen (Handy, Smartphone, Kuscheltiere, Spielzeug u.a.) sollten nicht in die Schule mitgebracht werden, da wir bei Verlust keine Haftung übernehmen können.
Sollten Schüler*innen Smartphones in der Schule mithaben, so sind diese während des gesamten Schultages ausgeschalten im Rucksack aufzubewahren. -
Schüler*innen dürfen grundsätzlich während der Öffnungszeit der Schule ohne pädagogischen Auftrag das Schulgelände nicht verlassen.
Rücksichtnahme und gegenseitige Hilfe sowie Achtung gegenüber den Schüler*innen und Mitarbeiter*innen ist unser oberstes Gebot.
Unsere Eltern, Therapeut*innen, Fahrer*innen und andere Bezugspersonen bitten wir um
Beachtung der Hausordnung und der Stundenpläne, um Störungen des Unterrichts und
des regelmäßigen schulischen Ablaufs auszuschließen.