Alle Informationen zum Hort der Louisenschule finden sie auf der eigenen Internetpräsenz des Hortes unter
Die Kooperation von Grundschule und Hort ist erkennbar an einem gemeinsam verabredeten und von allen getragenen Bildungs- und Erziehungsverständnis. Ein Kooperationsvertrag regelt die Zusammenarbeit zwischen Hort und Schule.
Um den Hort an den Beschlüssen der Schulkonferenz zu beteiligen, sind die gewählten Elternvertreter der einzelnen Klassen gleichzeitig Elternvertreter beim Hort.