FAQ - Häufig gestellte Fragen

 

Was ist zu tun, wenn mein Kind krank ist?

Zunächst muss die Schule noch am selben Tag über die Erkrankung des Kindes informiert werden. Dazu ist ein Anruf in der Schule bis 7.30 Uhr unter der Telefonnummer 0351 - 80 44 576 ausreichend (ggf. auf den Anrufbeantworter sprechen). Geben Sie dabei den vollständigen Namen und die Klasse Ihres Kindes an. Eine schriftliche und vom Erziehungsberechtigten unterschriebene Entschuldigung ist am ersten Schultag nach überstandener Krankheit mit in die Schule zu bringen und der Klassenlehrerin zu übergeben. Ab dem vierten Krankheitstag erbitten wir ein ärztliches Attest.

Wie und in welchen Fällen ist eine Freistellung vom Unterricht möglich?

Der Klassenlehrer kann Ihr Kind für einzelne Unterrichtsstunden oder sogar für bis zu zwei Tage vom Unterricht beurlauben – z.B. für eine größere Festlichkeit im Familienkreis. Dazu müssen Sie einen formlosen schriftlichen Antrag einreichen. Handelt es sich dabei um mehr als zwei Tage, trifft die Entscheidung der Schulleiter. Der verpasste Unterrichtstoff ist selbstständig nachzuholen.

Wann sind Kinder schulpflichtig?

Alle Kinder, die bis zum 30. Juni des laufenden Kalenderjahres ihr sechstes Lebensjahr vollenden, werden mit dem Beginn des Schuljahres schulpflichtig. Für das beginnende Schuljahr müssen sie an einer Grundschule angemeldet sein. Dabei muss die Anmeldung bereits etwa ein Jahr vor Einschulung erfolgen. Sie können Ihr Kind – wenn Sie es möchten – auch anmelden, wenn es noch bis zum 30. September sechs Jahre alt wird.

Wann ist eine Rückstellung sinnvoll?

Die Zurückstellung vom Schulbesuch um ein Jahr soll die Ausnahme sein, z.B. bei Kindern, die bei Beginn der Schulpflicht geistig, körperlich bzw. sozial-emotional nicht genügend entwickelt sind. Die Zurückstellung soll nur dann erfolgen, wenn es keine Anhaltspunkte für sonderpädagogischen Förderbedarf gibt. Im Falle einer Rückstellung berät der Schulleiter die Eltern über mögliche Fördermaßnahmen zur Vorbereitung des Schuleintritts. Der Schulleiter entscheidet letztendlich über eine Rückstellung.

Wer ist für die Betreuung zuständig, wenn die letzte Unterrichtsstunde ausfällt?

Eltern müssen ihre Kinder nicht eher von der Schule abholen, wenn der Unterricht ausfällt. Die Schüler werden bis zum regulären Ende des Unterrichts betreut, egal ob sie in den Hort gehen oder nicht. Mit den Familien von sogenannten Hauskindern kann eine schriftliche Sonderregelung getroffen werden.

Was, wenn es Probleme mit der Notengebung gibt?

Die Bewertung der erbrachten Leistung liegt grundsätzlich in der pädagogischen Verantwortung des Lehrers. Deshalb sollte bei Fragen zur Bewertung immer mit dem Lehrer gesprochen werden.

Wer legt die Kopfnoten fest?

Auf dem Zeugnis werden die Noten für Betragen, Fleiß, Ordnung und Mitarbeit als Kopfnoten bezeichnet. Dabei handelt es sich nicht um die Entscheidung eines einzelnen Lehrers. Die Kopfnoten legen die Lehrer gemeinsam in der Zensurenkonferenz fest, in der alle Fachlehrer der Klasse vertreten sind.

Wie viele Noten gibt es pro Schuljahr?

Dazu gibt es keine genauen Vorgaben. Per Schulkonferenz wurde an der 15. Grundschule jedoch die Mindestanzahl von Noten pro Schulhalbjahr und Fach festgelegt. Über weitere Noten entscheiden die Lehrer in eigener Verantwortung.

Müssen Klassenarbeiten angekündigt werden?

Klassenarbeiten sind in der Regel eine Woche im Voraus anzukündigen. Tests und andere Leistungsnachweise können auch unangekündigt geschrieben werden. Das liegt in der Verantwortung des Lehrers.

Wann bekommen Schüler hitzefrei?

Es gibt keine einheitliche Vorgabe oder Regelung dazu. Die Entscheidung darüber, ob es hitzefrei gibt, liegt bei der Schulleitung. Diese bestimmt je nach örtlichen Temperaturen und Gegebenheiten, ob es zumutbar ist, den Unterricht fortzusetzen.

Wie viele Tage pro Schuljahr haben die Schüler Ferien?

Die Gesamtdauer der Ferien beträgt 75 Werktage pro Schuljahr.


Was sind frei bewegliche Ferientage?

Neben den festgelegten Ferienterminen kann jede Schule zusätzlich über einige wenige Ferientage selbst entscheiden. Diese werden mit der Sächsischen Bildungsagentur und dem jeweiligen Schulträger abgestimmt. Es ist möglich, dass Schulen einer Stadt unterschiedliche Termine festlegen. Die Anzahl der frei beweglichen Ferientage variiert in den Schuljahren, je nachdem, wie viele gesetzliche Feiertage in den Schulferien enthalten sind.

Dürfen Hausaufgaben auch über die Ferien aufgegeben werden?

In den Ferien sollten Hausaufgaben nur in Ausnahmefällen aufgegeben werden oder auf Freiwilligkeit beruhen.

Sind Kinder auf ihrem Schulweg versichert?

Sie sind auf dem unmittelbaren Weg zur und von der Schule gesetzlich unfallversichert. Der Versicherungsschutz besteht unabhängig von der Wahl des Beförderungsmittels.

Was sind Kompetenztests?

Bei den Kompetenztests werden zentral gestellte Aufgaben beantwortet, die mit wissenschaftlicher Unterstützung entwickelt wurden. Sie dienen dazu Schülerleistungen zu messen, zu vergleichen und Hinweise für die Unterrichtsentwicklung zu geben. Sie sind keine Klassenarbeiten und werden auch nicht benotet. Geschrieben werden sie in der Grundschulzeit in Klassenstufe 3 in Mathe oder Deutsch (oder in beiden Fächern). Die Schulen informieren über die Ergebnisse.

Darf im Sportunterricht Schmuck getragen werden?

Das Tragen vom Schmuck im Sportunterricht ist nicht erlaubt. Vor Beginn des Sportunterrichts sind Gegenstände, die eine unfall- oder verletzungsfreie Durchführung gefährden könnten, abzulegen. Hierzu gehören unter anderem Uhren, Ringe, Ketten, Armreifen, Ohrringe, Ohrstecker, Piercings, Schlüssel und Gürtel.

Was ist zu tun bei Problemen mit einem Lehrer?

Zunächst sollte immer das Gespräch mit dem jeweiligen Lehrer gesucht werden. Fühlt sich ein Kind beispielsweise ungerecht behandelt, sollten die Eltern das Kind zunächst genauer befragen, ob es sich dabei nur um eine bestimmte Situation handelte oder über einen längeren Zeitraum häufiger vorkam. Beim Gespräch mit dem Lehrer kann es mitunter sinnvoll sein, das betroffene Kind oder eine Vertrauensperson, wie beispielsweise den Klassenlehrer oder den Beratungslehrer, am Gespräch zu beteiligen. Beim Gespräch ist es außerdem ratsam, die jeweiligen Vorfälle und konkrete Beispiele konstruktiv zu schildern sowie darüber zu sprechen, wie sich das Problem lösen lässt. Sollten die Probleme weiterhin bestehen, kann die Schulleitung hinzugezogen werden.

Was ist eine Bildungsvereinbarung?

Zwischen Schule, dem Schüler und den Eltern kann eine Bildungsvereinbarung abgeschlossen werden. Alle Beteiligten legen darin klare Ziele fest und bestimmen, welche konkreten Aufgaben sich daraus ergeben und wer welchen Anteil zur Umsetzung beiträgt. Wenn ein Schüler beispielsweise versetzungsgefährdet ist, kann eine Bildungsvereinbarung notwendige Schritte für eine Versetzung festschreiben.

 

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Quelle: Sächsisches Staatsministerium für Kultus (www.bildung.sachsen.de