Grundschule Kirchstraße Bischofswerda 

Hausordnung

 

Allgemeine Regelungen

Das Schulhaus wird ab 7:15 Uhr zum Einlass geöffnet. Die Schüler benutzen grundsätzlich den Haupteingang, nur die Kinder der LRS-Klassen und benannte Buskinder betreten die Schule durch den Giebeleingang. In den Pausen verhalten sich alle rücksichtsvoll, sodass Unfälle vermieden werden. Die Klassenzimmertüren bleiben während der Pausen geöffnet. In der Regel nehmen die Schülerinnen und Schüler das Frühstück in der 1. Pause ein.  Die Bewegungspause wird bei entsprechendem Wetter auf dem Schulhof verbracht. Nach Beendigung des Unterrichts haben alle Schülerinnen und Schüler das Schulgelände zügig zu verlassen.


Ordnung und Sauberkeit

Alle Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte sind verpflichtet, im gesamten Gebäude und in den Außenanlagen Verschmutzungen zu vermeiden und Ordnung zu halten, insbesondere
- für die Reinigung der Tafel nach jeder Unterrichtsstunde zu sorgen,
- nach dem Unterricht die Stühle hochzustellen,
- Abfälle in die dafür vorgesehenen Behälter zu werfen,
- Fenster zu schließen,
- Fundsachen bei den Lehrkräften oder im Sekretariat abzugeben.

 

Aus Sicherheitsgründen ist es den Schülerinnen und Schülern untersagt:
- ohne Aufforderung Spielzeug mitzubringen,
- das Schulgelände während des Unterrichts ohne Erlaubnis zu verlassen,
- Gewalt gegen andere in irgendeiner Form anzuwenden,
- Tiere mitzubringen,
- Gegenstände (über Schulgebrauch hinaus), die andere verletzen könnten, mitzubringen,
- Maschinen oder Geräte ohne Aufsicht zu bedienen,
- Gegenstände jeglicher Art (auch Schneebälle, Steine …)  zu werfen,
- sich selbst und andere zu gefährden (unfallträchtiges Verhalten jeglicher Art).

 

Für alle Personen, die sich im Schulgebäude und auf dem Schulgelände aufhalten bzw. an verbindlichen schulischen Veranstaltungen teilnehmen, gilt ein striktes Verbot, Cannabisprodukte, gleich in welcher Menge und Form, mit sich zu führen.

 

Beim Vorklingeln zum Stundenbeginn haben sich alle Schülerinnen und Schüler an ihrem Platz einzufinden.

 

Für einen störungsfreien Unterricht und zur Wahrung der Persönlichkeitsrechte aller Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte sowie aus Gründen des Datenschutzes sind alle digitalen Kommunikationsgeräte (Handy, Smartphone, iPhone, …) auf dem gesamten Schulgelände ausgeschaltet in der Schultasche aufzubewahren. Bei Zuwiderhandlungen werden diese Geräte einbehalten und können nur von den Eltern abgeholt werden.

 

Bei einem Schülerunfall ist stets die nächste erreichbare Lehrkraft hinzuzuziehen. Die Schulleitung muss sofort informiert werden. Die betreffende Lehrkraft hat den Unfall zu dokumentieren.

 

Um das Elternhaus sofort informieren zu können, ist die Kenntnis über die Erreichbarkeit der Eltern oder einer beauftragten Person notwendig. Änderungen von Adressen oder Telefonnummern sind umgehend der Klassenleiterin oder dem Klassenleiter mitzuteilen. Die Erreichbarkeit ist im Klassenbuch festzuhalten.

 

Schadens- und Verlustfälle

Aufgrund eigenen Verschuldens beschädigte oder verlorene Lehrbücher sind zu ersetzen. Für Geld, Schmuck und andere Wertgegenstände besteht kein Ersatzanspruch.

 

Schulpflicht

Alle Eltern haben dafür zu sorgen, dass ihre Kinder regelmäßig die Schule besuchen. Sie sind verpflichtet, ihr Kind für die Teilnahme an schulischen Veranstaltungen zweckentsprechend auszustatten.

 

Vom Schulbesuch kann die Schülerin oder der Schüler nur im begründeten Ausnahmefall beurlaubt werden. Die Beurlaubung muss vorab schriftlich beantragt werden. Zuständig für die Entscheidung über die Beurlaubung von bis zu 2 Tagen ist die Klassenleiterin oder der Klassenleiter, im Übrigen entscheidet die Schulleitung.

 

Bei Erkrankung ist die Schule bis 9.00 Uhr am Tag zu informieren (auch Mitteilung auf Anrufbeantworter möglich). Erfolgt die Entschuldigung mündlich, ist binnen 3 Tagen die schriftliche Entschuldigung nachzureichen.


Bei einem Schulwechsel melden die Eltern ihr Kind in unserer Schule schriftlich ab und teilen die neue Schuladresse der Schulleitung mit, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.

 

Ein vorzeitiges Verlassen des Unterrichtes aus gesundheitlichen Gründen ist nur mit dem Einverständnis der Eltern möglich.