Liebe Eltern,
zur Gewährleistung eines reibungslos funktionierenden Schulalltags finden Sie auf dieser Seite einige Hinweise auf organisatorische Besonderheiten und Gesetze.
Sollte Ihr Kind wegen Krankheit oder aus anderen Gründen den Unterricht nicht besuchen können, informieren Sie die Schule bitte bis spätestens 7.30 Uhr. Bei telefonischer Verständigung ist die schriftliche Mitteilung binnen drei Tagen nachzureichen. Nach Beginn der 2. Unterrichtsstunde werden im Falle unentschuldigten Fehlens eines Schülers dessen Eltern bzw. bei deren Nichterreichbarkeit die Polizei verständigt.
- Bitte achten Sie regelmäßig auf die Gültigkeit Ihrer Notfallrufnummer, damit die Schule Sie im Fall einer Erkrankung oder eines Unfalls Ihres Kindes informieren kann. Sollten Sie eine andere Person mit der Abholung beauftragen, denken Sie bitte an eine entsprechende Vollmacht!
- Meldepflichtige Infektionskrankheiten und Kopfläuse teilen Sie bitte sofort der Schule mit. Die Teilnahme am Unterricht ist erst dann wieder möglich, wenn keine Ansteckungsgefahr mehr besteht.
- Eine Beurlaubung wird nur in besonderen Ausnahmefällen genehmigt und muss mindestens eine Woche vorher schriftlich beantragt werden. Zuständig für eine diesbezügliche Freistellung ist bis zu zwei Tagen der Klassenleiter, ab dem dritten Tag der Schulleiter.
- Ihr Kind ist während der Schulzeit/Wandertage/Schulveranstaltungen sowie auf dem Schulweg unfallversichert bei der Unfallkasse Sachsen (UKS) in Meißen. Wegeunfälle sind spätestens am nächsten Tag zu melden. Alle Unfälle, welche einen Arztbesuch nach sich ziehen, sind grundsätzlich anzuzeigen. Persönliche Gegenstände sind nicht versichert. Die Stadtverwaltung Großenhain haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
- Bitte informieren Sie sich auch auf der Website des Kultusministeriums Sachsen www.sachsen-macht-schule.de über weitere Gesetze und Verordnungen.