Hortverträge
Betreuungsvertrag
Für die Betreuung Ihres Kindes im Hort ist ein Betreuungsvertrag erforderlich. Diesen schließen Sie bei der Hortleitung ab. Wenn Sie einen Hortvertrag abschließen möchten, nehmen Sie bitte telefonisch oder per E-Mail Kontakt mit uns auf.
Grundlage des Betreuungsvertrages ist die gültige Benutzerregelung für Horte. Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie, dass Sie diese zur Kenntnis genommen haben.
Kündigungen
Kündigungen müssen mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende schriftlich bei der Hortleitung eingereicht werden. Das entsprechende Formular finden Sie im Bereich Vordrucke und Formulare.
Nach Eingang Ihrer Kündigung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung.
Für die Kinder der 4. Klassen sind die Hortverträge bis zum 31.07.2026 befristet. Bei Bedarf ist eine Verlängerung bis zum 14.08.2026 möglich. Bitte wenden Sie sich dazu an die Hortleitung.