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Herzlich willkommen

auf der Homepage der 76. Grundschule in Dresden-Briesnitz.

 

Über die Navigation links erhalten Sie Einblick in das Briesnitzer Schulleben, können wichtige Informationen für Sie und ihr Kind entnehmen oder dürfen Interessantes zur Geschichte der Schule und des Stadtteils Briesnitz erstöbern.

Dokumente zum Download finden Sie unter Schule: Dokumente oder Sie nutzen diesen Link.

Wir empfehlen außerdem einen Blick in die Kategorie "Schüler", in der Beiträge aus Unterricht und Freizeit unserer Kinder zu finden sind.

 

Wir wünschen dabei viel Vergnügen!

Ein internationales Projekt an unserer Schule

Vom 26.- 30.8.24 fand an unserer Schule das Projekt „Blau“ statt. Die 28 Kinder der Klasse 4b haben verschiedene Szenen des Kinderbuches "Blau" von Martin Kuris als Puppenspiel bearbeitet. In Anwesenheit des tschechischen Künstlers und eines Dolmetschers konnten die Kinder die Kapitel gemeinsam erproben. Dafür stellte Herr Kuris seine Puppen und Kulissen zur Verfügung. Am Freitag fand die Premiere im Saal des Pfarrhofes Briesnitz statt. Zu dieser waren die Familien der Kinder eingeladen.

Während der Proben wurde durch einen Kameramann die Arbeit der Kinder dokumentiert. Eine Komponistin der Evangelische Musizierschule schrieb für das Stück eigens eine Komposition, die die zur Premiere eingespielt wurde.

Die weitere Arbeit am Film findet nun in den „Fantasia Studios“ im Kraftwerk Dresden Mitte statt. Geplant ist, dass die Filmaufführung innerhalb eines Schulfestes gezeigt und auf unsere Homepage gestellt wird.

 

 

 

 

Diese Maßnahme wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.

 

Impressionen aus unserem Schulgebäude

Einen kleinen Rundgang durch unser Schulgebäude finden Sie hier.

 

 

Ab 1. Januar 2023 ist das Sächsische Transparenzgesetz vom 19. August 2022 (Sächs-GVBl. S. 486) in Kraft. Es gewährt jeder Person ein Recht auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle im Freistaat Sachsen verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt (Transparenzanspruch). Schulen sind transparenzpflichtige Stellen nur, soweit Informationen über den Namen von Drittmittelgebern, die Höhe der Drittmittel und die Laufzeit der mit Drittmitteln finanzierten abgeschlossenen Forschungsvorhaben betroffen sind.