das Sekretariat ist wie folgt geöffnet:
täglich von 9.00 -12.00 Uhr, außerhalb der Öffnungszeiten nur nach telefonischer Vereinbarung
täglich 12.15 -12.45 Uhr
dienstags von 12.45 Uhr bis 13.45 Uhr.
Wir bitten um Beachtung.
H. Keller/ SL
Seit 1. Januar 2023 ist das Sächsische Transparenzgesetz vom 19. August 2022 (Sächs-GVBl. S. 486) in Kraft. Es gewährt jeder Person ein Recht auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle im Freistaat Sachsen verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt (Transparenzanspruch). Schulen sind transparenzpflichtige Stellen nur, soweit Informationen über den Namen von Drittmittelgebern, die Höhe der Drittmittel und die Laufzeit der mit Drittmitteln finanzierten abgeschlossenen Forschungsvorhaben betroffen sind.
Entschuldigen Sie Ihr Kind telefonisch oder per Mail bis spätestens 8.30 Uhr am gleichen Tag.
adam.ries@enviatel.net
oder den Anrufbeantworter 0375/782062.