§ 15 Abs. (6) der Schulordnung Grundschulen:
Betragen umfasst Aufmerksamkeit, Hilfsbereitschaft, Zivilcourage und angemessenen Umgang mit Konflikten, Rücksichtnahme, Toleranz und Gemeinsinn sowie Selbsteinschätzung.
Fleiß umfasst Lernbereitschaft, Zielstrebigkeit, Ausdauer und Regelmäßigkeit beim Erfüllen von Aufgaben.
Mitarbeit umfasst Initiative, Kooperationsbereitschaft und Teamfähigkeit, Beteiligung im Unterricht, Selbstständigkeit, Kreativität sowie Verantwortungsbereitschaft.
Ordnung umfasst Sorgfalt, Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit, Einhalten von Regeln und Absprachen sowie bereithalten notwendiger Unterrichtsmaterialien.
Abs. (7): Betragen, Fleiß, Mitarbeit und Ordnung des Schülers werden mit folgenden Noten bewertet:
1. sehr gut (1), wenn Betr., Fleiß, Mitarb. oder Ordn. d. Schülers vorbildlich ausgeprägt ist;
2. gut (2), wenn Betr., Fleiß, Mitarb. oder Ordn. d. Schülers stark ausgeprägt ist;
3. befriedigend (3), wenn Betr., Fleiß, Mitarb. oder Ordn. d. Schülers durchschnittlich ausgeprägt ist;
4. ausreichend (4), wenn Betr., Fleiß, Mitarb. oder Ordn. d. Schülers schwach ausgeprägt ist;
5. mangelhaft (5), wenn Betr., Fleiß, Mitarb. oder Ordn. d. Schülers unzureichend ausgeprägt ist;
Leistung entspricht in besonderem Maße den Anforderungen
Leistung entspricht den Anforderungen
Leistungen entspricht im Allgemeinen den Anforderungen
Leistung weist Mängel auf, entspricht aber im Ganzen den Anforderungen noch
Leistungen entspricht den Anforderungen nicht, Grundkenntnisse sind vorhanden, Mängel können in absehbarer Zeit behoben werden
Leistung entspricht den Anforderungen nicht, Grundkenntnisse sind so lückenhaft, dass Mängel nicht in absehbarer Zeit behoben werden können
Deutsch, Mathematik, Sachunterricht, Betragen, Fleiß, Ordnung, Mitarbeit
Deutsch, Mathematik, Sachunterricht, Ethik/ Religion, Kunst, Werken, Musik, Sport, Betragen, Ordnung, Fleiß, Mitarbeit
alle Fächer, Betragen, Ordnung, Fleiß, Mitarbeit