Hausordnung

Hausordnung der Grundschule „Am Stadtpark"

 

Unsere Schule ist ein Ort des Lernens und Lebens, an dem sich alle wohl fühlen sollen.

Das wollen wir erreichen, indem wir auf andere Rücksicht nehmen, Verständnis aufbringen und indem wir uns an die dafür notwendigen Regeln halten.

 

1. Pünktlichkeit und Unterrichtsbeginn

  • An unserer Schule kommen wir pünktlich nach dem Einlass im Klassenzimmer an.
  • Im Klassenzimmer bereitest du dich und deinen Platz als erstes auf den Unterricht vor.
  • Wenn du dich verspätest, klingle am Haupteingang und warte auf Antwort.
  • Du gehst allein, d.h. ohne die Eltern in das Schulgebäude.

2. Ordnung und Sauberkeit

  • Halte vereinbarte Ordnungsregeln ein und erfülle deine Dienste gewissenhaft.
  • Im Schulgebäude trägst du Hausschuhe.
  • Achte besonders auf den Toiletten und in den Waschräumen auf Sauberkeit.
  • Fundsachen gibst du bei einem Lehrer oder im Sekretariat ab.

3. Pausen

  • Nutze kleine Pausen für den Gang zur Toilette, um dich zu erholen und vorzubereiten.
  • Die Frühstückspause verbringst du während des Essens und Trinkens am Platz.
  • Bewege dich während der Hofpause an der frischen Luft.
  • Achte beim Spielen auf einen fairen, rücksichtsvollen Umgang miteinander.
  • Bleibe während des gesamten Unterrichts auf dem Schulgelände.
  • Rennen, toben und kämpfen ist im Schulhaus untersagt.
  • Um unnötige Unfälle zu vermeiden, gehe auf den Treppen und in den Fluren immer langsam auf der rechten Seite.

4. Miteinander und Gemeinsam

  • Höfliches Verhalten trägt zum Wohlbefinden aller bei. Achte daher auf die Regeln der Höflichkeit wie z. B. Grüßen, Bitten, Danken und sich entschuldigen.
  • Löse Streitigkeiten ohne Gewalt! Wenn du in Konfliktsituationen Hilfe brauchst, wende dich an einen Erwachsenen.
  • Wenn du einen Unfall oder eine Verletzung im Schulgebäude, auf dem Schulgelände oder auf dem Schulweg erleidest, melde ihn sofort einem Lehrer oder Erzieher.
  • Bei Alarm verlässt du mit deiner Klasse das Schulhaus bzw. die Turnhalle zügig auf dem vorgeschriebenen Fluchtweg.
  • Du darfst auf dem Schulgelände und im Schulgebäude keine gefährlichen bzw. als Waffe nutzbare Gegenstände bei dir tragen, zum Beispiel: Messer (außer mit Sondergenehmigung) Stöcke, Feuerzeuge, Glasscherben, Steine oder ähnliches.
  • Schneeballschlachten sind auf dem Schulhof nicht gestattet. Die aufsichtshabende Lehrkraft darf die Freigabe für den Sportplatz erteilen.

5.  Medienumgang

  • Gehe mit dem Eigentum der Schule so um, dass nichts beschmutzt, beschädigt oder gar zerstört wird. Achte auf deine eigenen Sachen. Respektiere das Eigentum anderer Kinder.
  • Behandle Spielsachen sorgsam und räume sie nach dem Spielen wieder auf.
  • Geliehene Schulbücher musst du in sauberem Zustand und ohne Schäden fristgerecht wieder abgeben, damit das nächste Kind damit lernen kann.
  • Elektronische Geräte der Schule dürfen von dir nur nach Aufforderung und Anleitung durch Lehrer verwendet werden.
  • Bei der Nutzung von Lernprogrammen und Internetanwendungen folgst du den Anweisungen der Lehrer. Der Jugendschutz wird dabei eingehalten.
  • Elektronische Spielzeuge oder Geräte sind generell nicht erlaubt.
  • Handy, Smartphone und Smartwatch lässt du zu Hause oder ausgeschaltet im Ranzen.

6. Speiseräume und Fachräume

  • Dein Mittagessen nimmst du leise im entsprechenden Speiseraum ein. Verhalte dich auch beim Anstellen an der Essensausgabe ruhig und rücksichtsvoll.
  • Halte die vorgeschriebene Essenszeit ein. Du kannst in Ruhe essen, trödeln darfst du aber nicht.
  • Wenn du fertig bist, wischst du deinen Platz gründlich ab und stellst den Stuhl hoch.
  • Da in der Turnhalle und im Werkraum besonderer Unfallschutz notwendig ist, betrittst du diese Räume erst, wenn der Lehrer es gestattet hat. Hier gelten die Raumordnungen.

7. Elternregeln

  • Besucher der Schule melden sich immer zuerst im Sekretariat an.
  • Ihr höfliches Verhalten trägt zum Wohlbefinden aller bei.
  • Eltern sind verpflichtet, Informationen von der Schule regelmäßig per E-Mail und auf der Homepage einzuholen und ggf. zu beantworten.
  • Eltern und weitere Begleiter eines Schülers sind nicht berechtigt, innerhalb des Schulgeländes oder im Schulgebäude Foto-, Film- oder Tonaufnahmen zu machen, um diese medial zu verteilen oder zu speichern. Ausnahmegenehmigungen erteilt die Schulleitung.
  • Eltern melden ihre erkrankten Kinder täglich bis spätestens 07.30 Uhr per Telefon (Anrufbeantworter) oder E-Mail im Sekretariat (oder bei der Klassenleitung) ab.
  • In jedem Fall wird eine schriftliche Entschuldigung/ ärztliche Bescheinigung (ab 5 Tagen) der Klassenleitung zeitnah vorgelegt.
  • In dringenden Fällen ist eine Abmeldung vom Unterricht vor Fehlen des Kindes schriftlich bei der Klassenleitung (bis zu 3 Tage) oder Schulleitung möglich. Dies gilt auch für Arzttermine.
  • Es gilt eine gesetzliche Meldepflicht bei Infektionskrankheiten und Läuse- oder Krätzebefall Ihres Kindes, sobald Ihnen diese bekannt sind.
  • Für die tägliche Versorgung Ihres Kindes mit ausreichendem Essen und Trinken sind Sie als Eltern verantwortlich.
  • Unterstützen Sie Ihr Kind beim pünktlichen Erscheinen in der Schule.
  • Die Verantwortung für die Erfüllung von Hausaufgaben liegt bei den Eltern.
  • Das Mitführen und/oder Konsumieren von Alkohol und/oder jeglichen anderen Rauschmitteln ist auf dem gesamten Schulgelände und während schulischer Veranstaltungen verboten.
  • Im engen schulischen Bereich (Aufenthalt in der Schule und die gesetzliche Umkreisbeschränkung, sowie Teilnahme an schulischen Veranstaltungen) besteht ein striktes Verbot, Cannabisprodukte, gleich in welcher Menge und Form, zu konsumieren und/oder mit sich zu führen. Dies gilt für alle Personen, die sich im Schulgebäude und auf dem Schulgelände aufhalten bzw. an verbindlichen schulischen Veranstaltungen (§ 26 SächsSchulG) teilnehmen.
  • Zum Schutz aller vermeiden Sie bitte das Rauchen vor und am Schulgebäude.